Altersgerechter Umbau

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
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Altersgerechter Umbau

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · 3 Juni 2020
Tags: altersgerechterUmbauGebäude
#Fragdenstatiker
 
Altersgerechter barrierefreier Umbau Bestandsimmobilie  

Im Laufe eines Lebens verändert sich neben den Lebensgewohnheiten auch der Gesundheitszustand der Hausbesitzer. Dies bedeutet auch, dass sich das Einfamilienhaus an diese neuen Umstände anpassen muss und kann.
 
Da fällt es schwerer, in die Wanne zu steigen und wieder herauszukommen, die Stufen am Hauseingang oder die Treppenanlage im Haus zum Keller oder Obergeschoss werden mit der Zeit zu einem Hindernis, die Innentüren sind nicht breit genug, Stolpergefahren durch Schwellen oder bestimmte Räume müssen in ihrer Nutzung umgewidmet werden.
 
Mit einigen baulichen Veränderungen lässt sich das Haus oder die Wohnung so umbauen, dass man auch im hohen Alter und mit körperlichen Einschränkungen noch komfortabel darin wohnen kann. Man muss nur die Veränderung selber wollen, einfach sich bautechnisch über die Machbarkeit beraten lassen und dann machen.

Gedanken und Visionen erschaffen neue Realitäten

Der erste Gedanke, dass man sich das nicht leisten kann, muss nicht wahr sein und sollte immer hinterfragt werden.
 
 
Die KfW fördert z.B. mit Investitionszuschüssen (Altersgerechtes Umbauen 455-B) bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden mit bis zu 6.250 €.
 
Alternativ kann eine Kreditförderung im Produkt Altersgerecht Umbauen – Kredit (Produktnummer 159) beantragt werden.
 
Es bestehen also Möglichkeiten für einen altersgerechten Umbau der eigenen Immobilie. Allerdings muss man die Rahmenbedingungen der KfW einhalten, zum Beispiel die vorgeschriebene Mindestbreite für Türen, durch die man mit Rollator oder Rollstuhl gelangen muss, oder die Mindestgröße der Dusche.
Grundsätzlich gilt, erst Fördermittel beantragen, dann bauen.
 
In allen Fällen sollte man sich durch einen Baufachmann beraten lassen. Schließlich schreibt die Landesbauordnung RLP vor, dass bei Veränderungen an tragenden Teilen innerhalb eines Gebäudes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von einem Statiker einzuholen ist. Dieser Statiker kann die Bauberatung übernehmen und bei der Baurealisierung und Koordination unterstützen.
 
Allerdings gibt es auch noch einen weiteren Weg, wenn die Bestandsimmobilie größer ist und man im Alter nicht mehr die ursprüngliche Wohnfläche benötigt. Man baut die Immobilie einfach in ein Mehrgenerationshaus um.
Zwei separate Wohnungen so gebaut, dass man im Alter keine Treppen steigen muss und gleichzeitig die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Wohnens von Jung und Alt nutzen kann. Ein Mehrgenerationenhaus kann auch eine Alternative gegen Einsamkeit und Altersdepressionen sein.
Hierzu ist allerdings eine Planung einschl. statischer Berechnung unerlässlich.
Staatliche Fördermaßnahmen sind auch hier möglich und können genutzt werden.
 
Es bestehen somit völlig unterschiedliche Wege soweit man bereit ist, eine Veränderung zu zulassen. Diese Bereitschaft für eine Veränderung ist oft das größte Hemmnis bei der Umgestaltung der eigenen Bestandsimmobilie.
 
Wir beraten Sie mit einer nach ihren Wünschen gewollten Veränderung, erstellen die notwendige Bauplanung und die statischen Berechnungen und koordinieren die Bauausführung. Entsprechend unserem Motto, „Alles aus einer Hand“ nach den Wünschen des Kunden.


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