Planungszeitraum Gebäudemodernisierung

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
Direkt zum Seiteninhalt

Planungszeitraum Gebäudemodernisierung

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in energetische Modernisierung · Donnerstag 20 Apr 2023
Tags: energetischeModernisierungEnergiebedarfsausweisStatik
Planungszeitraum für die energetische Modernisierung Bestandsgebäude

Nach den derzeitigen politischen Entscheidungen zur energetischen Modernisierung bei Bestandsgebäuden sind die baurechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gebäudeeigentümer zu beachten. Neben den gesetzlichen Regelungen in den Landesbauordnungen sind natürlich auch die statischen und bautechnischen Ausbildungen an den tragenden Bauteilen einzuhalten. Dies sind z.B. die Gewährleistung der Standsicherheit, die Gebrauchsfähigkeit der Bauteile und die bauphysikalische Ausbildung einschl. deren Nachweise und Berechnungen.

Nicht zu empfehlen ist, dass diese Punkte negiert oder ignoriert werden. Hier kann es später zu kostenintensiven Bauschäden kommen.

Eine effiziente und wirtschaftliche energetische Gebäudesanierung setzt sich aus einer objektbezogenen, an die besonderen Gebäudebedingungen angelehnte, Gebäudeplanung und sich daraus abgeleitete marktbezogene Bauausführung zusammen. Nur mit einer durchdachten Planung und Berechnung können sehr gute Ergebnisse erzielt und Kostensteigerung durch Baunachträge verhindert werden. Gerade in der heutigen Zeit bei hoher Inflation und Baumaterialpreise empfiehlt es sich, mit der Planung genügend Zeit zu nehmen bis die hohen Baupreise, welche erfahrungsgemäß sehr starken Schwankungen unterliegen, wieder sinken.

Die Planung beginnt damit, dass der Bauherr sich klar wird, welche energetische Modernisierungen überhaupt durchgeführt und welcher energetischer Standard erreicht werden soll.

1. Schritt - Ortsbesichtigung mit Zustandsbewertung Bestand der tragenden Bauteile
Augenscheinlich sollte ein Statiker den Zustand einschätzen, ob eine vollständige Tragfähigkeit/Festigkeit noch vorliegt.
Hier einige Beispiele aus solchen Ortsbesichtigungen.
                                 

2. Schritt - Bestandsstatik
In einem weiteren Schritt sollte ein Statiker die vorhandenen tragenden Bauteile mit der Bestandsstatik bei der Erbauung vergleichen. Unsere Erfahrung zeigt auf, dass der vorgefundene eingebaute Zustand, warum auch immer, nicht immer mit der hinterlegten Bestandsstatik übereinstimmt.

3. Schritt - Auswahl der Dämmmaterialien
Die Auswahl der Dämmstoffe hat einen erheblichen Einfluß auf den Energiebedarfsausweis/Primärenergiebedarf/Endenergiebedarf. Denn jeder Dämmstoff hat einen unterschiedlichen Lambda-Wert sowie verschiedene Eigengewichte, was zu einem unterschiedlichen U-Wert führt und Einfluß auf die Statik des Gebäudes hat.
Einige unterschiedliche Dämmmaterialien.
- Hartschaum-Dämmplatten
- Holzfaserdämmung
- Mineralwolldämmung

Neben der Auswahl der Dämmstoffe ist die Größe und Lage einer PV-Anlage und Solarthermie wichtig. Diese Daten fließen in den Energiebedarfsausweis und in die neue Gebäudestatik ein.

4. Schritt - Erstellung und Berechnung des Energiebedarfsausweises
Entsprechend den Bauzeichnungen wie Grundrisse und Schnitte kann der energetische Ist-Bestand berechnet werden. Auf Basis der ausgewählten Dämmmaterialien einschl. PV-Anlage und Heizung-/Warmwasseranlage werden die einzelnen Modernisierungsschritte sowie die Baukostenschätzungen ermittelt. Einzelne Varianten von Dämmmaterialien zur Optimierung können vorgenommen werden bis der endgültige Energiebedarfsausweis erstellt wird. Dieser ist die Grundlage für die bautechnische Detailausbildung an den tragenden Bauteilen einschl. der neuen statischen Berechnungen.

5. Schritt - statische Berechnung der tragenden Bauteile (Unbedenklichkeitsbescheinung nach LBauO)
Auf Basis der vorgefundenen tragenden, eingebauten Bauteile und der neuen Belastungen durch Dämmmaterialien und PV-Anlagen erfolgt die statische Nachrechnung einschl. möglicher Verstärkungsmaßnahmen sowie die Erstellung der bautechnischen Detailzeichnungen.

6. Schritt - Ausschreibung Bauleistung
Nach den wärmetechnischen und statischen Berechnungen kann mit der konkreten Erstellung der gewerkespezischen Leistungsverzeichnissen einschl. Angebotseinholung begonnen werden.

Diese Planungsleistungen vor der Bauausführung, welche auch einen gewissen Zeitraum umfassen und vor Kostenüberraschungen schützen, können bereits jetzt trotz derzeitiger hoher Inflation und Bauzinsen realisiert werden. Diese Schritte sind nach unserer langjährigen Erfahrungen bei Gebäudemodernisierung unerlässlich und zu empfehlen.
Bei weiteren Fragen können Sie gerne ein Einzeltermin via ZOOM oder SKYPE mit uns vereinbaren.



Es gibt noch keine Rezension.
0
0
0
0
0
Geben Sie Ihre Bewertung ab:
Büroanschrift
Speyerer Str. 32
67376 Harthausen
Tel.: 06344 9263231
Mail: kontakt@besecke.net
www.facebook.com/Bauplanung.Statik

Zurück zum Seiteninhalt