energetische Sanierung
Rekonstruktion
Energetische Sanierung Gebäude - Einheit von Baustatik und Dämmmaßnahmen
Jeder kann einen Beitrag gegen den Klimawandel und der Erderwärmung leisten. Gerade Eigentümer von älteren Bestandsgebäuden können mit einer energetischen Sanierung die Heizkosten und den CO2-Austausch erheblich senken. Unsere Erfahrungen bei Gebäudesanierungen zeigen auf, dass nach einer richtigen energetischen Sanierung die Nebenkosten bis zu 50% gesenkt werden können. Das bringt natürlich jeden Monat bei den Nebenkosten eine wesentliche Einsparung. Das können Sie selber nachrechnen. Neben Sie Ihre derzeitigen Heiz-und Stromkosten und halbieren Sie diese. Was für ein Sparpotenzial. Gleichzeitig erhöht sich der Immobilienwert nach einer energetischen Sanierung erheblich. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Rahmenbedingungen für die Finanzierung einer Sanierung derzeitig sehr günstig sind. Die Bauzinsen sind sehr niedrig, der Staat beteiligt sich im Rahmen der KfW und man hat selber etwas für die Zukunft unserer Kinder und Enkel gemacht.
Die Steuervorteile seit dem 1.1.2020 für die energetische Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum sollten beachtet werden. (siehe dazu auch mehr unter)
Gleichzeitig steigern Sie mit einer energetischen Sanierung den Wert Ihrer Immobilie.
Dazu wird auch die Wirtschaftlichkeit der energetischen Maßnahme bei den einzelnen energetischen Sanierungsschritten aufgezeigt.
Alles genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. (Musterbeispiel Software HELENA PRO)
10. tragende und nicht tragende Bauteile
Neben der energetischen ausführlichen Beratung darf die Statik des Gebäudes auf keinen Fall vernachlässig werden. Dämmmaßnahmen und auch eine PV-Anlage sind zusätzliche Lasten auf tragende Bauteile wie Decken und Dachstuhl. Diese zusätzlichen Lasten hat der damalige Statiker nicht gekannt und natürlich nicht berücksichtigt. Wenn die Lastreserven nicht sehr hoch sind, kann es ganz schnell zu Bauschäden wie Durchbiegungen und Risse kommen. Aus diesem Grund hat der Gestzgeber in der Landesbauordnung folgendes verfügt:
§ 62 Nr. 10 LBauO RLP
- a) tragende oder aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden nach § 66 Abs. 1 mit Ausnahme von Kulturdenkmälern; die Bauherrin oder der Bauherr muss sich vor Baubeginn die Unbedenklichkeit der Maßnahme von einer Person nach § 66 Abs. 6 Satz 1 bestätigen lassen,
Es besteht somit eine unbedingte Einheit von der Energieberatung zum Gebäude und einer statischen Betrachtung der tragenden Bauteile durch einen listengeführten Statiker einschl. der Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Von großem Vorteil ist natürlich, wenn die Energieberatung und die statische Betrachtung aus einer Hand erfolgt.
Dabei sind auch die bauphysikalischen Detailausbildungen wie Taupunktberechnungen und Wärmebrücken zu berücksichtigen, welche nur von einem Baufachmann geplant werden können. Wir haben schon viele Bestandsimmobilien mit unserer modernen Software saniert einschl. Planung und Baustatik und geben Ihnen gerne Empfehlungen (www.besecke.net/empfehlungen.html)
Bei einer energetischen Sanierung kann gleichzeitig das Gebäude auf den aktuellsten Stand der Technik gebracht werden.
Was können unsere Leistungen für Sie sein?
Wir als Energieberater, Bauplaner und Baustatiker können Ihnen dabei eine Komplettleistung aus einer Hand anbieten.
Wir erstellen Ihnen für Ihr Gebäude einen derzeitigen Ist-Energiebedarf und berechnen Ihnen durch die energetischen Maßnahmen den zukünftigen Soll-Energiebedarf einschl. Wirtschaftlichkeitsberechnung. Gleichzeitig erstellen wir eventuell notwendige statische Berechnungen für Dach und Decken, fertigen Leistungsverzeichnisse für die Firmensuche an und übernehmen die Bauüberwachung.
Wir beraten Sie gerne. Fragen Sie uns einfach.