Architekten/Bauingenieure
Schulungen
Prüft man Nachtragsvereinbarungen in der öffentlichen Verwaltung, welche von Architekten/Ingenieure bearbeitet wurden, stellt man fest, dass in den wenigsten Fällen die Anspruchsarten mit seinen Rechtsfolgen geprüft wurden. Diese Aussage beruht auf einer Studie über 5 Jahre in einer öffentlichen Verwaltung mit einem Bauvolumen von ca. 20 Mio€/Jahr.
Die Baunachtragsbegründungen beschränken sind auf die Feststellungen der Architekten/Fachingenieure z.B. beim VOB-Vertrag auf „Preise sind marktüblich“ oder „angemessen“ sowie „Leistung war im Leistungsverzeichnis nicht beinhaltet“.
Entscheidend ist nicht, ob was in einem Leistungsverzeichnis wörtlich steht, sondern wie der Werkvertrag in seiner Gesamtheit der Leistungsbeschreibung auszulegen ist.
Jeder Architekt/Bauingenieur muss sich selber die Frage beantworten, ob er eine Rechtsberatung im Einzelfall (jeder Baunachtrag ist eine Beratung im Einzelfall dem Grunde nach eine rechtliche Anspruchsart) machen kann und dies durch seine Berufshaftpflichversicherung gedeckt ist.
Mögliche Schulungsthemen
2) Anordnungen, Vollmachten und Leistungsänderungen auf der Baustelle - Haftungsfragen?
Fachvortrag auf Nachfrage
3) Kostenberechnung, Baukostenobergrenze und unvollständige Leistungsverzeichnisse - Tunnelblick im Nachtragsmanagement
Fachvortrag auf Nachfrage