Beispiel Baumangel
Wir als Sachverständige für Bau- und Honorarfragen haben im Rahmen von Gutachten eine Vielzahl von Bau- und Ausführungsmängel feststellen müssen.
Die Beispiele sollen aufzeigen, wann Baumängel (Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik oder den vertraglichen Beschaffungsmerkmale) entstehen. Natürlich immer während der Bauausführungsphase, wobei die Art der Baumängel sehr vielfältig sind. Sie können wesentlichen oder unwesentlichen Einfluss auf das Gebäude haben.
Die wesentlichen und oft später nicht mehr feststellbaren Baumängel entstehen während der Rohbauphase. Falsch verlegte Stahlbewehrung, minderwertiger Beton oder andere Baumaterialien führen später zu Rissen, Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder Fehlfunktionen bei technischen Anlagen. Die nachfolgenden Beispielen könnten nach unserer 30-jährigen Erfahrung endlos weitergeführt werden.
Will ein Bauherr später die sich zeigenden Mängel rügen (man liest viel über Gewährleistungsfristen o.ä.) wird es bei der Beweispflicht schwierig. Nach Abnahme oder Inbetriebnahme muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel vorliegt und der Unternehmer diesen auch zu vertreten hat. Da fangen meistens die Probleme an, weil man nicht mehr in die Bauteile hinein schauen kann. Ein Sachverständiger sieht von außen nicht mehr, wie dass Bauteil von innen aussieht. Die Sachlage ist für jeden Beteiligten schwierig.
Besser ist es, eine Beweissicherung in Form einer Photodokumentation bereits schon während der Bauausführungsphase vorzunehmen und diese Bauzustände von einem Sachverständigen neutral bewerten zu lassen. Festgestellte Baumängel können dann gleich dem Bauunternehmer angezeigt und eventuelle Zahlungseinbehalte getätigt werden (Vermeidung von Überzahlungen, Druckzuschlag).
Die Beweislast liegt während der Bauphase bis zur Abnahme beim Bauunternehmer. Das ist ein großer Vorteil für den Bauherrn und sollte in jedem Fall genutzt werden.
Die Kosten für eine Dokumentation von ca. 1% der Bausumme sind im Verhältnis zum Nutzen gering. Geht alles glatt bei der Ausführung, hat man selber als Bauherr ein gutes Gefühl, dass sein Gebäude mangelfrei ist, geht was schief, dann hat man im Streitfall gute Karten bei der Durchsetzung seiner Ansprüche und die Gewissheit, den Bauunternehmer nicht überzahlt zu haben.
Die nachfolgenden Beispiele sprechen eine deutliche Sprache.
Wir bieten Ihnen eine solche fachgerechte technische Baubegleitung an.
Wir bieten Ihnen eine solche fachgerechte technische Baubegleitung an.
Warum sehen Sie z.B. hier oder hier oder hier oder hier
Fragen Sie uns, wir machen Ihnen gerne ein Angebot (hier)
Eine Vielzahl von Feuchtigkeitsschäden entstehen wegen fehlende Abdichtungen im Übergangsbereich Erdreich- Spritzwassersockel.
Sockelabdichtung Spritzwasserbereich ?
Fehlende Abdichtung auf einer Terrasse-
Feuchtigkeitsschäden sind unvermeidlich
Fehlerhafte Planung von Heizkörpern
Ausbildung von Putzeckschutzschienen im Fensterbereich einer Schule - man ist sprachlos !
Hohlräume unter einer eingebauten Sohlbank bei einer Schulsanierung
Fehlerhaftes und statisch unwirksames Einzelfundament
ungewollte außermittige Lasteintragung
Statische Fundamentschwächung - Sanierungsmassnahmen wurden eingeleitet
So sollte man vielleicht einen Sturz nicht ausbilden
Vom Statiker war eine biegesteife Einbindung der Stahlbetonbodenplatte in die Streifenfundamente gewollt - fehlerhafte Bewehrungsverlegungen führen aus Unkenntnis oft zu Bauschäden
In diesem Fall wurde der Abriss verfügt
Einbau einer Stahlzarge in einem Sozialgebäude
Die Hohlräume wurden mittels Bauschaum geschlossen
Risse sind unvermeidlich
Hier wurde die Sperrung der Bodenplatte gegen Erdfeuchte vergessen !
Fehlende Überstände führen zu Verschmutzungen und Frostschäden an der Fassade. Hier sind die Regeldetails zu beachten. Ein Ausbau ist unvermeitlich.
Fehlende Abdichtung im Spritzwasserbereich
mangelhafte Betongüte Rückenstütze Hochbord
Dies sollte eine druckwasserdichte Rohreinführung
darstellen
typische Kältebrücke im Bereich einer Fensterbank
Fensterbank hat ebenfalls keine Möglichkeit der Längenausdehnung infolge Temperaturänderungen - Risse wahrscheinlich
fehlende wasserdichte Durchführung durch eine WU-Bodenplatte
Fehlverdichtungsstellen WU-Beton
Unterspannbahn am
Schornstein
mangelhafte Ausbildung eines Ringankers
Fenstereinbau nach RAL-Richtlinien ??
fehlende Dichtigkeit Unterspannbahn
abgeschnittene Stahlbetontragplatte sowie fehlende obere Tragbewehrung
Wie soll noch eine Fußbodenheizung ordnungsgemäß verlegt werden?
fehlender Bitumenvoranstrich an einer Bitumendickbeschichtung
fehlende Mauerwerkverzahnung
falsche Lage der Sparrenpfettenanker
fehlende wasserdichte Rohrdurchführung bei WU-Betonkeller
Ausbildung eines Giebelringankers
ausgebrochene Filigrandecke
mangelhaftes Deckenauflager
fehlender Korrosionsschutz Stahlträger
Fehlende Anschlußbewehrung
WU-Keller beim Übergang Bodenplatte zur Wand
fehlende Anschlußbewehrung WU-Keller
Bodenplatte - Wand
Abdichtung Fenster gegen Erdfeuchte auf Perimeterdämmung
mangelhafte Abdichtung einer Tiefgarage
mangelhafte Verlegung einer Straßenpflasterfläche einschl. Tragschichten
mangelhafter gleitender Anschluß an tragender Holzkonstruktion
Flachdachanschluß an Fensterelement
fehlendes Deckengleitlager, Verzahnung mit Mauerwerk
mangelhafte Stahlbewehrung
unzureichende Flachdachabdichtung
Abdichtungsebene Bodenplatte wird durch Schrauben Trockenbauwand durchbrochen
Horizontalaussteifung Gebäude durch Wandaussparung geschwächt
basteln eines Fensteranschlusses
Durchstoßpunkte Dampfsperre
Sockelfliese auf Malerflies geklebt
Diese Beispiele zeigen, dass eine baubegleitende Beratung hinsichtlich der Bauausführung gerade bei Bauträgern sinnvoll und zweckmäßig ist.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass Bauherren, welche an dieser Stelle sparen wollen, später mit Enttäuschungen und Baumängeln leben müssen.
Natürlich muss jeder Bauherr für sich selber entscheiden, ob es für ihn wichtig ist, ein mangelfreises Bauwerk zu haben.
Ein Bauwerk ist mit seiner Statik und der Ausführung komplex und nicht alle am Bau Beteiligte wollen und können eine Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik realisieren.
Oft wird das Vertrauen der Bauherrn zur Gewinnoptimierung gnadenlos ausgenutzt.
Dies muss aber nicht sein. Eine wirksame Bauberatung/Baubetreuung während der Bauausführung macht ca. 1-2 % der Bausumme aus.