Empfehlungen - Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
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Empfehlungen

Energieberater


Regelmäßig werden wir mit der Frage konfrontiert, dass sich eine Investition in energetische Maßnahmen am Gebäude nur über einen langen Zeitraum wieder amortisieren und das die Renditeerwartungen eher gering sind.
Dies ist aber differenziert zu betrachten. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen aus dem Gebäudeenergiegesetz sind auch andere interessante Gesichtpunkte zu beachten.

  1. Der steuerliche Vorteil bei der Einkommensteuer bei selbstgenutzten Immobilien seit 1.1.2020.
  2. Eine andere Seite ist die Wertsteigerung der Immobilie bei einem geplanten Verkauf.
  3. Andererseits können energetische Modernisierungen für die Wohnung aufgewendete Kosten jährlich auf die Miete als Erhöhung angerechnet werden.
  4. Weiterer Vorteil sind die wesentlichen geringeren Nebenkosten für Heizung und Warmwasser.

Steuervorteil bei einer energetischen Sanierung
Was plant die Bundesregierung ab dem 1.1.2020?
Von der Steuerschuld abgezogen werden können 20 Prozent der Aufwendungen  verteilt auf drei Jahre: je 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr  (maximal 14.000 Euro) und 6 Prozent im dritten Jahr (maximal 12.000).  Insgesamt sind Sanierungskosten in Höhe von 200.000 Euro je Haus bzw.  Wohnung förderfähig. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können künftig auch Aufwendungen für Energieberater abgesetzt werden.

Voraussetzungen für den Steuerbonus
  • Voraussetzung  für die steuerliche Absetzbarkeit ist, dass Haus oder Wohnung bei der  Durchführung der energetischen Sanierung älter als zehn Jahre sind,  maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung.
  • Die Förderung  kann für mehrere Einzelmaßnahmen an einem begünstigten Objekt in  Anspruch genommen werden, der Höchstbetrag der Steuerermäßigung beträgt  40.000 Euro.
  • Voraussetzung für die  Förderung ist, dass die Sanierungsmaßnahme von einem Fachunternehmen ausgeführt wurde.
  • Die  Steuerermäßigungen können nur in Anspruch genommen werden, wenn das  ausführende Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.


Förderfähig sind auch Einzelmaßnahmen, die auch von der KfW als  förderfähig eingestuft sind. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen  zählen:
  • Wärmedämmung Wände, Dach, Geschossdecken,
  • Erneuerung Fenster / Außentüren
  • Erneuerung / Neuinstallation Lüftungsanlage
  • Erneuerung Heizungsanlage
  • Einbau digitaler Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung von Heizungsanlagen


Wir als Energieberater, Bauplaner und Baustatiker können Ihnen dabei eine Komplettleistung aus einer Hand anbieten.
Wir erstellen Ihnen für Ihr Gebäude einen derzeitigen Ist-Energiebedarf und berechnen Ihnen durch die energetischen Maßnahmen den zukünftigen Soll-Energiebedarf einschl. Wirtschaftlichkeitsberechnung. Gleichzeitig erstellen wir eventuell notwendige statische Berechnungen für Dach und Decken, fertigen Leistungsverzeichnisse für die Firmensuche an und übernehmen die Bauüberwachung.

Wenn die Immobilie sowieso schon einen Unterhaltungsstau bei der Bauunterhaltung aufweist und eine Sanierung ansteht, dann macht es viel Sinn, beide Maßnahmen zu verbinden. Die energetischen Maßnahmen sollten dann vorher aber gezielt durch entsprechende Berechnungen klassifiziert werden.
Durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung lassen sich die energetischen Maßnahmen optimieren.
Dies betrifft Dämmstärken, richtige Materialauswahl und die Gebäudeteile. Nicht immer hilft viel sondern effektiver ist es, gezielt dort zu dämmen, wo die Einsparung am Größten ist.

Für Hausbesitzer bieten wir, nach unserer Ansicht, eine interessante Kombination an. In den meisten Fällen werden die betrachteten Häuser schon einige Zeit auf dem "Buckel" haben. Andererseits ist es bei einem Energieausweis unabdingbar, den Bestand zu besichtigen und aufzunehmen. Für den Energienachweis ist es unerlässlich, die Wärmeleitfähigkeit und Durchlässigkeit jedes Bauteils zu berechnen.

Wir bieten deshalb an, die betreffenden Bauteile (alle Außenbauteile) auch hinsichtlich von vorhandenen Bauschäden zu beurteilen. Ausgehend von unserer baufachtechnischen statischen Kompetenz und Erfahrung kann eine optimale Beratung erfolgen. Es wird auch vermieden, dass vorhandene Bauschäden durch ernergetische Maßnahmen einfach überdeckt werden und der Bauschaden sich vergrößert.
Gleichzeitig bieten wir bei jeder Berechnung der Bauteile gleichzeitig auch eine Tauwasserberechnung für das betreffende Bauteil an (Im Preis beinhaltet).

Eine ausführliche Beratung und Ihr Vertrauen in unsere Leistung ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund ist die Erstberatung in unseren Beratungsräumen in Neustadt/W. kostenfrei. Sie können sich im Gespräch von unserer Leistung selber ein Bild machen.

Dem Klima zu Liebe sollte man bei den  niedrigen Zinsen und der Unterstützung vom Staat bei Bestandsimmobilien  über eine energetische Modernisierung nachdenken.

Muss man alles  sofort machen? Die Antwort ist nein. Es macht großen Sinn, sich vom  Baufachmann den Ist-Zustand der Gebäude umschließenden Bauteile  berechnen zu lassen und auf dieser Grundlage die Vorteile der einzelnen Bauteilsanierungen sich aufzeigen zu lassen. Moderne Software und der Bauexperte können das problemlos und auch das Einsparpotenzial zeigen.

  1. Was bringt die Dachdämmung?
  2. Was bringt die Dämmung der Kellerdecke, Wand oder neue Fenster?
  3. Welchen Vorteil bringt eine PV-Anlage auf dem Dach z.B. für die eigene Stromversorgung?

Nach diesen Berechnungen können Sie selber entscheiden, was für Sie  zweckmäßig ist. Lassen Sie sich beraten. Wir fertigen  Wärmeschutznachweise mit moderner Software schon über 25 Jahre an.

Wir beraten Sie dazu gerne.  Anfrage:

Büroanschrift
Speyerer Str. 32
67376 Harthausen
Tel.: 06344 9263231
Mail: kontakt@besecke.net
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