Dämmung Solar Bestandsgebäude

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
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Dämmung Solar Bestandsgebäude

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · Montag 15 Jul 2024 ·  6:15
Tags: WärmedämmungenergetischeModernisierungSolarthermiePhotovoltailanlagenBestandsgebäude
Dämmung Solaranlagen Bestandsgebäude

Natürlich ist die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden, sei es Wohngebäude, Industrieanlagen oder öffentliche Einrichtungen wie Schulen usw., neben der Bauunterhaltung ein wesentlicher Sachverhalt bei den derzeitigen Klimaverhältnissen. Zu den Modernisierungsmaßnahmen zählen die Dämmung von Dachstühlen oder oberste Geschoßdecken sowie Solaranlagen/Solarthermie auf Flach- und Steildächern.
 
Bei allen positiven versprochenen Effekten sollte man als Eigentümer nicht gutgläubig der Halbwahrheiten der Politik und den Verkaufsfirmen uneingeschränkt vertrauen. Denn was nicht in der Werbung sowie in politischen Aussagen erwähnt wird, dass geprüft/berechnet werden muss, ob die tragenden Bauteile diese zusätzlichen Lasten aus großflächiger Dämmung und Solar überhaupt standsicher aufnehmen können.
 
Dazu hat zwar jeder eine eigene Ansicht/Meinung, aber die Wahrheit zur Standsicherheit eines Gebäudes ist, verantwortlich ist strafrechtlich im Schadensfall der Eigentümer, dass die neuen zusätzlichen Lasten, mit denen bei der Erbauung keiner rechnen konnte, betrachtet und bewertet werden müssen.
Natürlich kann jeder machen was er will, allerdings ist gesetzlich verankert, dass Eigentum auch verpflichtet.
 
Wir als listengeführte Statiker betrachten aus unserer Erfahrung die statischen Auswirkungen auf die Gebäude und können diese auch näher erläutern. Dabei geht es um die Standsicherheit und die Gebrauchsfähigkeit.
Um die Standsicherheit und die Gebrauchsfähigkeit des Tragwerks eines Gebäudes berechnen zu können, trifft man Lastannahmen über die zu erwartenden Einwirkungen.
Hierbei unterscheidet man in ständig wirkende Eigenlasten und nicht ständig wirkende Nutz- und Sonderlasten, die man in verschiedenen Lastfällen zusammenstellt. Der jeweils ungünstigste Lastfall ergibt die Bemessungsgrundlage für das Bauwerk oder Bauteil.

a) Eigenlasten
 
Die ständig wirkenden Lasten bestehen aus der Masse der Tragkonstruktion wie z.B. Mauerwerk, Decken aus Holz oder Stahlbeton Holzdachstühle einschl. Dachziegel und dem Gewicht der ortsfesten Ausbaulasten wie z.B. Trockenbau, Fußböden oder Verkleidungen. Diese s.g. ständigen Eigenlasten bleiben über die Lebensdauer eines Bauwerks meist unverändert und sind in ihrer Größe genauer bestimmbar.

b) Nutzlasten
 
Zu den Nutzlasten zählen die Lasten, die sich aus dem Gebrauch wie Wohnraum, Gewerbenutzung oder öffentliche Nutzung des Bauwerks ergeben. Dazu zählen Nutzlasten, auch Betriebslasten oder Verkehrslasten genannt, (z. B. Fahrzeuge in einem Parkhaus oder Menschen und Fahrzeuge auf einer Brücke) sowie Umwelteinflüsse (Windlast, Schneelast). Schneelasten wirken auf das Bauwerk meistens nur im Winter und gebietsbezogen in unterschiedlicher Stärke (Schneelastzonen) und starke Windlasten können höhenmäßig sporadisch auftreten.
Trotzdem muss das Gebäude auch noch standsicher sein, wenn diese Lasten irgendwann mal zusammen auftreten.

c) Sonderlasten
 
Darüber hinaus gibt es noch Sonderlasten wie Erdbeben oder Anpralllasten. Zum Beispiel die Rheinebene liegt in der Erdbebenzone 1.
 
Diese unterschiedlichen Lastkombinationen werden von dem Statiker bei der Erbauung des Gebäudes entsprechend berücksichtigt und danach erfolgt die statische Auslegung der tragenden Bauteile wie Dachstuhl, Decken und Fundamente. Aus Kostengründen, auch Geld spielte bereits bei der Erbauung des Bestandsgebäudes eine wichtige Rolle, kann man davon ausgehen, dass der damalige Statiker bei der Auslegung der tragenden Bauteile keine großen Lastreserven vorgesehen hat. Logisch, haben wir vor 25 Jahren bei den damaligen Gebäuden/Industriehallen auch nicht gemacht.
Die Landesbauordnung RLP schreibt darum z.B. vor, wenn der Eigentümer eine Veränderung an den tragenden Bauteilen plant, dass eine Unbedenklichkeit von einem Statiker einzuholen ist.

Was sind nun Wärmedämmung mit Verkleidungen oder Solaranlagen/Solarthermie für Lasten?
 
Wir hören in den Gesprächen öfters, dass diese Lasten so gering sind und deshalb keine Auswirkungen auf die tragenden Teile haben. Das „hebt schon“ und deshalb braucht man sich keine Gedanken zu machen, sind Worte der Verkaufsfirmen, was diese aber nicht schriftlich bestätigen, sondern auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Wir können jedem bei solchen Worten nur empfehlen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu lesen.
 
Bei einer neuen Wärmedämmung einschl. Verkleidung sowie einer Solaranlage/Solarthermieanlage auf den Dachflächen handelt es sich in statischer Hinsicht um neue ständig wirkende Eigenlasten.
Bei einer neuen Wärmedämmung z.B. 14 cm Klemmrock 035 mit Gipskartonplatte einschl. Unterkonstruktion beträgt die zusätzliche Eigenlast 0,20 KN/m2.
Das Standardgewicht einer Photovoltaikanlage mit Unterkonstruktion beträgt 0,25 KN/m2. Insgesamt beträgt somit das zusätzliche Eigengewicht 0,45 KN/m2.
Bei der Verwendung einer gleichartigen Aufsparrendämmung beträgt das neue zusätzliche Eigengewicht ca. bereits 0,55 KN/m2.
 
Dazu kommt, dass die neuen Eigengewichte bei einem Schrägdach unterschiedlich ungleichmäßig wirken. So wird in den meisten Fällen die Wärmedämmung auf beiden Seiten des Schrägdaches verlegt aber die Photovoltaikanlage nur auf einer Seite.

So kommt es, dass es auf der einen Dachseite bei den Eigenlasten es zu einer Lasterhöhung von 100% und bei der anderen Seite zu einer Lasterhöhung von 40% kommt, für was der alte Dachstuhl, die Stahlbetonflachdachdecke oder der Stahlrahmen der Industriehalle früher nicht berechnet/ausgelegt wurden.

Diese zusätzlichen Lasten verschwinden auch nicht sondern „wandern“ von oben nach unten über weitere tragende Bauteile in die Fundamente und somit in das Erdreich. Es sind somit z.B. nicht nur die Dachsparren zu betrachten, sondern auch bei einem Pfettendach die Pfetten und die Dachgeschoßdecke, weil über die Pfettenstützen diese Lasten von den Pfetten in die Decke geleitet werden.
Nicht anders ist es bei neueren gebauten Bestandsimmobilien. Da ist vielleicht schon der Dachbereich gedämmt und diese Lasten sind in den statischen Berechnungen hoffentlich eingeflossen. Dies kann man selber prüfen, wenn man sich die Urstatik/Bestandsstatik anschaut ob dort Lasten für Wärmedämmung aufgeführt sind. Unwahrscheinlich werden die 0,25 KN/m2 Eigenlasten dort zu finden sein. Wenn nicht stellt sich die Frage, ob die Lasterhöhung von ca. 40% in Folge einer vollflächigen einseitigen Photovoltaikanlage ausreichen. Das kann man nur durch eine statische Nachrechnung feststellen.

Problematisch wird es vielleicht nicht gerade im Sommer, weil dann keine Schneelasten entstehen werden. Aber wie ist es im Winter, wenn nasser Schnee fällt und dazu noch starker Wind weht? Diese Frage zum Risiko muss sich jeder Hauseigentümer selber beantworten, denn er kann die Verantwortung nicht abschieben.
 
Was sind die ersten Anzeichen einer Überlastung?
 
Erste Anzeichen sind Risse in der Dachschrägenverkleidung durch eine erhöhte Durchbiegung der tragenden Holzteile oder Risse in den Stahlbetondecken in Feldmitte. Diese Anzeichen sollte man nicht ignorieren.
 
Weitere Anzeichen sind, besonders bei Holzschädigungen wie Holzfäule, Schwamm im Auflagerbereich o.ä. oder verrosteten Stahlverbindungsmittel, dass tragende Teile versagen. Wann das passieren kann und wie, kann keiner vorhersagen, sondern man kann nur nach den gültigen DIN-Vorschriften die ausreichende Tragfähigkeit berechnen.

Fazit der Betrachtung
 
Im Wesentlichen hat man zwei Möglichkeiten.
 
Man vertraut grundsätzlich auf die ausreichende Tragfähigkeit trotz der objektiven Zusatzlasten und den Aussagen der Verkäufer und ist natürlich für die möglichen Folgen selber voll verantwortlich. Man wollte sparen und muss nun auch damit leben und klar kommen.
Dazu von uns ein Tipp. Fragen Sie doch einfach den Verkäufer oder den Politiker nach der Standsicherheit.

Die andere Möglichkeit ist, sich die richtigen Dämmstärken einschl. Dämmmaterialien und die Möglichkeit der Größe und Lage der Solaranlagen berechnen zu lassen.
Mit diesen Angaben fragen Sie einfach einen Statiker, welcher sich die tragenden Teile anschaut und danach die statische Nachrechnung vornimmt. Entsprechend den Ergebnissen der statischen Berechnung erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Standsicherheit und können die entsprechenden Firmen beauftragen. Diese Berechnungen sind zwar nicht umsonst, aber Sie haben Klarheit und Sicherheit für die Zukunft.





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