Lastreserven Dachstuhl

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Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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Lastreserven Dachstuhl

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · 29 Juni 2022
Tags: StatikerLastreservenDachgeschossausbau
Lastreserven im Dachstuhl

Sie haben eine Bestandsimmobilie und wollen moderne und energiesparende Gebäudemodernisierungsmaßnahmen durchführen. Dies können z.B. auf dem Dach eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie bzw. Dämmmaßnahmen der Dachschrägen sein. Dies stellen natürlich neue Lasteinwirkungen dar, welche der alte Bestandsstatiker bei der Erbauung des Gebäudes nicht kannte. Das können z.B. gut 55 kg/m2 Dachfläche sein.
 
Eine weitere Frage ist der Zustand der tragenden Dach - und Pfettensparren nach über 50 Jahre Gebrauch und den normalen Witterungseinflüssen?
Durchbiegungen infolge Gebrauch bereits vorhanden und bekannt?  
 
Man kann natürlich diese neuen Lasten und den Zustand der Holzbalken und deren Verbindungsmittel ignorieren.  Wird schon halten ist ein bekannter Spruch.
 
Gebrauchspuren im Sinne von durchgebogenen Holzbalken sind ein Zeichen langer Lasteinwirkungen einschl. deren Folgeerscheinungen. Nicht umsonst haben die Bestandsstatiker vor 40 – 50 Jahren, damals noch ohne Computer, neben dem Spannungsnachweis auch die zulässige Durchbiegung für die Nutz -, Wind – und Schneelasten berechnet. Entsprechend der Festigkeit des Holzwerkstoffes haben sich diese natürlich auch eingestellt.
 
Stellt sich die Frage, wie viele Lastreserven der Bestandsstatiker angenommen hat. Die s.g. „Angstzuschläge“ oder „Angsteisen“ sind subjektiv gewählt. So kann ein Holzbalken die Abmessungen 10/14 oder 10/16 haben, beide erfüllen die technischen Vorschriften, nur das bei dem Holzbalken 10/16 eine größere Lastreserve vorhanden ist, welche jetzt vielleicht für die neuen Lasten genutzt werden kann.
 
Dazu müsste man natürlich die alte Statik haben um die Annahmen des alten Bestandsstatikers bewerten zu können. Ohne Vergleichsnachrechnung ist aber eine abschließende Bewertung der Gebrauchsfähigkeit (Durchbiegung) und der Einhaltung der zulässigen Materialgrenzwerte nicht möglich. Dabei ist auch die Schädigung der alten Holzbalken einschl. vorhandener Durchbiegung zu betrachten.
 
Bringt man also diese zusätzlichen Lasten von ca. 55 kg/m2 ohne jegliche Bedenken/Berechnungen auf seinen Dachstuhl auf, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich mit der Zeit Schädigungen an den tragenden Teilen einstellen. Hinzuweisen ist, dass der Gebäudeeigentümer entsprechend verantwortlich ist und für Schäden selber haftet.
  
Bedenklich sind auch solche Aussagen, die zusätzlichen Lasten würden nur die Dachsparren betreffen. Stellt sich die Frage, ob die Kräfte von den zusätzlichen Lasten in horizontaler und vertikaler Richtung an den Auflagenpunkten der Dachsparren so einfach verschwinden.
 
Kann man glauben, aber die Realität der Natur sieht anders aus. Die Kräfte „wandern“ in die Fundamente weiter und belasten alle anderen tragenden Bauteile auf ihren Weg wie Pfetten, Decken oder Wände entsprechend der Lastverfolgung. Das passiert automatisch, ob man daran glaubt oder nicht.
Es ist also verantwortungsbewusst vom Gebäudeeigentümer, wenn eine statische Nachrechnung auf Basis der Bestandsstatik erfolgt.
 
Aber es gibt auch noch andere Auswirkungen. Wir sehen öfters nach einem Dachgeschossausbau, dass sich Risse in den Trockenbauwänden und den Dachschrägenverkleidungen bilden. Das eine ist die falsche Fugenausbildung durch die Trockenbaufirmen, das Andere ist die fehlende statische Berechnung um die Durchbiegung der Dachsparren, Pfetten und Holzbalken zu berechnen. Ohne die Benennung der Durchbiegungsgröße kann der Trockenbauer auch die Fugen nicht ordnungsgemäß ausbilden. Hier kann man jeder Trockenbaufirma empfehlen, nach der Statik zu fragen und wenn diese nicht vorhanden ist, eine entsprechende Bedenkenanzeige zu formulieren.
 
In vielen Fällen aus unserer Praxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei älteren Bestandsgebäuden Lastreserven zur problemlosen Aufnahme neuen Lasten aus PV-Anlagen oder Dämmung nicht ausreichend vorhanden sind.
 
Aus diesem Grund können wir nur empfehlen, auch wenn es Geld kostet, einen Statiker vor Ausführung der zusätzlichen Maßnahmen zu befragen und entsprechende statische Nachrechnungen einschl. Lastverfolgungen im Gebäude zu beauftragen. Mit diesen neuen statischen Berechnungen können dann auch eventuelle Verstärkungsmaßnahmen vorgenommen werden.
 
Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit erkannt und verlangt in der jeweiligen Landesbauordnung die statische Unbedenklichkeitsbescheinigung eines listengeführten Tragwerksplaners. Hinsichtlich der Sicherheit von Gebäuden können wir dies nur unterstützen.
 
Sind bei Ihrem Gebäude entsprechende Lastreserven vorhanden?
 
Besorgen Sie sich vom Bauamt die Bestandsstatik vom Gebäude und dann können wir als listengeführte Statiker diese Frage beantworten.   


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