Statik beim Umbau

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
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Statik beim Umbau

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · Dienstag 31 Okt 2023
Tags: StatikTragwerksplanungPhotovoltaikanlageDachstuhlenergetischeModernisierung
Statik Standsicherheit Gebäude

In unseren Beratungsgesprächen zur Gebäudestatik bei Bestandsgebäuden werden immer öfters Fragen gestellt, welche die Statik des Gebäudes bei installierten PV-Anlagen, Dämmmaßnahmen im Dachstuhl oder dem Umbau von Innenwänden betreffen.

„Macht es noch Sinn jetzt die Gebäudestatik zu prüfen, wenn die PV-Anlage schon installiert ist. Wir haben gedacht, dass das alles die Installationsfirma macht?“

„Wir haben doch nicht gewusst, dass man bei Veränderungen der Innenwände einen Statiker vorher fragen muss. Die Firma hat gesagt, dass man keine  Baugenehmigung braucht.“

„Wir haben keine alte Statik vom Gebäude und das man die braucht, hat uns keiner gesagt. Für was ist die alte Statik denn so wichtig?“

„Was soll denn schon passieren, wenn wir den ungenutzten Dachraum für zusätzlichen Wohnraum oder Arbeitszimmer ausbauen oder richtig dämmen um Heizkosten zu sparen?“

Solche Fragen beantworten wir gerne in unserer Einzelberatung via ZOOM.
Natürlich nur dann, wenn man als Hauseigentümer bewusst Verantwortung für die Standsicherheit seines Gebäudes übernehmen möchte.

Allerdings ist festzustellen, dass grundsätzlich diese Sachverhalte in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt sind und der Hauseigentümer für die Einhaltung verantwortlich ist. Dies betrifft besonders die Standsicherheit des Gebäudes und die Abwehr von Gefahren infolge von Umbauten und Lastveränderungen.
Eine andere weitere Frage ist, wie sich die Gebäudeversicherung verhält wird, wenn in einem Schadensfall deren Gutachter feststellt, dass der Schaden zurück zu führen ist auf eine fehlende Statik als Standsicherheitsnachweis (Unbedenklichkeitsbescheinigung)?
 
Die Frage ist, wie wichtig ist mir die Standsicherheit meines Gebäudes?
 
Wir Statiker rechnen für die Standsicherheit eines Gebäudes in verschiedenen Gebäudeklassen mit unterschiedlichen genormten Lastarten und Lastkombinationen. Solche Lastarten sind Eigenlasten, Nutzlasten und natürlich auch Schnee und Wind entsprechend der Wohngegend. Natürlich treten nicht alle Lastarten zur gleichen Zeit und voller Stärke auf. Im Sommer wird es unwahrscheinlich sein, dass es schneien wird. Für solche Fälle gibt es auch genormte Lastkombination.
Auch wenn es selten ist, soll die Standsicherheit eines Gebäudes auch bei Extrembelastungen nach den Lastarten gewährleistet sein. Dies auch, wenn kurzfristig eine Überlastung erfolgt, wenn man z.B. auf dem Dachboden mehr wie 100 kg/m2 lagert.
 
Anders sieht es dann schon aus, wenn man den Dachboden zu Wohnzwecke ausbaut und die Nutzlast dann schon 150 kg/m2 statt genormt 100 kg/m2 ist, nicht eingerechnet der neue Fußbodenaufbau oder die Wärmedämmung in den Dachschrägen. Reine Spekulation ist es dann zu sagen, dass passt schon. Das hält der Dachstuhl und die Holzbalkendecke schon aus.
 
Nicht anders sieht es bei der Installation einer vollflächigen PV-Anlage aus. 2-3 Paneele wird die Lastreserve des Dachstuhls, wenn diese überhaupt vorhanden ist, vielleicht aufnehmen können. Allerdings sehen wir täglich Gebäude, wo die gesamte Südseite mit PV-Paneele belegt ist. Nicht selten 80 m2 mit einem Zusatzgewicht von 25 kg/m2 x 80 m2 = 2 to einseitig, welche auf die Mittelpfette und der Decke über Obergeschoss durch die Pfettenstützen infolge der Lastverfolgung wirken. Oftmals sind nicht die Dachsparren der kritische Punkt sondern die Punkt-/Einzellast über die Holzstützen auf die Decke.
Kommt jetzt noch Dämmung dazu und eine erhöhte Nutzlast, dann kann man sich denken, was mit der Standsicherheit wird, wenn nasser Schnee fällt und noch Wind weht. Dann können die Lastkombinationen greifen einschl. möglicher Bauschäden.
 
Aus unserer täglichen Arbeit bei Bestandsgebäuden kann man deshalb nur empfehlen, soweit man selber Verantwortung für sein Gebäude übernehmen möchte und auch dazu gewillt ist, sich bei einem erfahrenen Statiker beraten zu lassen und bestimmte Lastfälle berechnen zu lassen. Das können schon umfangreiche statische Berechnungen mit möglicher Verstärkungsmaßnahmen sein, wenn man feststellt, dass der Istzustand erheblich mit den Jahren von der Bestandsstatik abweicht und nun noch zusätzliche Lasten wie aus PV-Anlage und Dämmung aufgebracht werden sollen.
 
Nicht anders verhält es sich mit der Entfernung einer Innenwand in einem Bestandsgebäude. Hier ist eine genaue Bewertung im konkreten Einzelfall notwendig. Diese Innenwand, besonders zwischen den alten Räumen Küche und Wohnbereich, auch wenn sie nur 115 mm stark ist, kann tragend und aussteifend sein. Ob solche Innenwand tragend ist, kann man der Bestandsstatik entnehmen. Aussteifend im Gebäude kann die Innenwand auch sein, wenn bestimmte Maße überschritten werden und eine Nachrechnung der Gebäudesteifigkeit notwendig wird, z.B. in Erdbebenzonen in der Pfalz oder infolge Windbelastung.

Wir können Ihnen gerne zu diesem Thema und zur Klärung eine Einzelberatung via ZOOM anbieten. Schauen Sie hier






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