Bestandsstatik

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Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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Bestandsstatik

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · 3 Mai 2021
Bestandsstatik - #FragdenStatiker

Kauft man eine Bestandsimmobilie, so kommt bald der Gedanke auf, diese nach seinen Lebensbedürfnissen umbauen zu wollen. Wände sollen verändert oder abgerissen werden, Fußböden müssen mit einer Fußbodenheizung oder Dämmung modernisiert oder auch die oberste Geschossdecke soll energetisch optimiert werden.

Bei Lastveränderungen an den tragenden Bauteilen, besonders am Dachstuhl und Decken, muss der Bauordnungsbehörde entsprechend der LBauO RLP eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. eine statische Berechnung eines Statikers vorgelegt werden.
Also sucht man sich einen listengeführten Statiker und geht davon aus, dass dies kurzfristig und kostengünstig möglich ist.
 
So einfach ist das selbst für erfahrene Statiker, wie wir es sind, natürlich nicht. Schaut sich der Statiker das Gebäude näher an, weiß er natürlich nicht, wie der alte frühere Bestandsstatiker das Gebäude damals berechnet hat und wie der Lastverlauf im Gebäude ist. Man kann zwar Vermutungen zur Lastverteilung aus der eigenen Erfahrung treffen, aber das reicht in den meisten Fällen nicht aus um z.B. einen Abfangträger für eine abzureißende tragende Wand zu berechnen. In vielen Fällen sind Innenwände auch für die horizontale Aussteifung des Gebäudes notwendig.
 
Gleichzeitig haben sich auch Lastannahmen mit der Zeit geändert. Früher gab es DIN-Vorschriften und heute haben wir den EC, früher wurde mit Taschenrechner gerechnet und heute mit moderner Software. Alles Dinge, welche bei den statischen Nachberechnungen beachtet werden müssen um die Standfestigkeit der Immobilie gewährleisten zu können.
 
Welche Möglichkeiten bestehen nun?
 
Der heutige Statiker wird also nach der alten Bestandsstatik und den alten Grundrissen fragen um dort wie in einem „Buch“ den Lastverlauf im Gebäude herleiten zu können. Statiker sind keine Spekulanten, denn sie wissen, dass von ihren Berechnungen Menschenleben abhängig sein können. Im ersten Schritt wird die Bestandsstatik mit den alten Zeichnungen und den vorgefundenen Ist-Zuständen verglichen. Stimmt dies überein, dann kann eine statische Nachberechnung problemlos erfolgen.
In den meisten Fällen bei Bestandsimmobilien ist dies leider nicht der Fall, weil in den vielen vergangenen Jahren immer wieder „schwarz“ irgendwelche Veränderungen vorgenommen wurden. Dieses Problem kann man dann als Statiker nur lösen, wenn das Gebäude komplett nachrechnet wird, von oben nach unten, was natürlich sehr aufwendig und kostenintensiv ist.
 
Was ist aber, wenn keine alten Unterlagen im Besitz des Eigentümers sind?
 
Eine Möglichkeit ist, bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, ob die alten Unterlagen noch im Bauarchiv vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, dann bleibt nur eine komplette Nachrechnung einschl. Aufmaß des Ist-Zustandes übrig. Bauteile wie Decken oder Dächer müssen geöffnet werden, um die Maße der tragenden Teile festzustellen und diese berechnen zu können. Bei Holzbauteilen ist dies einfach.
Allerdings schwieriger wird es, wenn alte Stahlbetondecken ohne Berechnungen, Stahlbewehrung und Betongüte vorgefunden werden. Ohne diese Angaben, wird man eine alte Bestandsimmobilie nur schwer nachrechnen können, was natürlich einen Umbau schwer möglich macht. Hier stellt sich dann die Frage, welches Restrisiko man als Immobilienbesitzer eingehen möchte.
 
Auf was sollte man beim Immobilienkauf, egal ob Alt-  oder Neubau (z.B. Bauträger o.ä.), also achten?
 
Neben vielen anderen Dingen sollte man auf jeden Fall nach der Bestandsstatik und den alten Zeichnungen fragen, wenn man Umbaumaßnahmen plant. Sind nur die alten Zeichnungen vorhanden, sollte zudem geprüft werden, ob die alten Zeichnungen mit dem derzeitigen Ist-Zustand übereinstimmen. Kann beim Hauskauf keine dieser alten Unterlagen vorgelegt werden und ist ein späterer Umbau geplant, sollte Vorsicht geboten und mit höheren Statikkosten beim Umbau gerechnet werden. Auch bei einem Neubau sollte man sich die statischen Berechnungen aushändigen lassen und mit dem Ist-Zustand vergleichen. Wir haben z.B. als Sachverständige schon erlebt, dass ein Reihenhaus so oft gebaut wurde, dass die ursprüngliche Statik nichts mit der ursprünglichen Planung mehr zu tun hatte.
Darum unsere Empfehlung, in jedem Fall beim Hauskauf nach der Gebäudestatik fragen und sich aushändigen lassen. Noch besser wäre es, dass ein Statiker sich diese Unterlagen anschaut und bewertet.   


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