Baubegleitung Bauausführung

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
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Baubegleitung Bauausführung

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · 30 Mai 2022
Tags: BaubegleitungBauherrenberater
Baubegleitung während der Bauausführung
 
Oftmals hören wir von Bauherren, dass eine unabhängige Baubegleitung während der Bauausführung einschl. einer Bauüberwachung der bauausführenden Firmen, sei es beim Arbeitsschutz auf der Baustelle oder der Leistungserbringung nicht notwendig ist und man an diesen Kosten besonders sparen kann. Das macht alles die Baufirma mit ihren Planern und Bauleitern.
 
Jeder kennt aber den Glaubenssatz, dass Theorie und Praxis zweierlei ist und warum soll dies im Baubereich anders sein.
 
Wenn wir als Statiker im Rahmen der Genehmigungsstatik die tragenden Bauteile wie Stahlbetondecken, Mauerwerk oder Holzdachstühle berechnen, dann weisen wir neben den Abmessungen auch die Baustoffgüten aus. Das sind z.B. die Verlegearten der Stahlbetonbewehrung, die Betongüten, Betondeckungen, Festigkeitsklassen und Rohdichten von Mauerwerk und Holzbaustoffe. Diese Angaben sind die Theorie, damit die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet ist.
 
Was treffen wir aber auf der Baustelle oft an, wenn die Baufirmen eine Gewinnoptimierung machen oder den notwendigen Baustoff nicht gleich kostengünstig entsprechend ihrer Kalkulation erhalten?
 
Da wird schon mal die teure Stahlbewehrung besonders bei Stabbewehrung nicht vollständig eingebaut oder bei den Kalksand-/Porenbetonsteinen eine verminderte Festigkeitsqualität gewählt bzw. statt einer statisch notwendigen Betongüte von C 25/30 die billigere Variante C 20/25 eingebaut. Dies sind alles Dinge, welche man nach dem Einbau nicht mehr oder nur mit sehr hohem Aufwand kontrollieren kann, wenn es zu einem Bauschaden nach Jahren gekommen ist. Wir haben diese Sachverhalte leider schon viel zu oft erleben müssen.
  
Wie ist es bei Ihrem Bauvorhaben? Wissen Sie ganz genau was wirklich eingebaut wurde?

Stellt sich natürlich die Frage, was man im Rahmen der Baubegleitung dagegen machen kann. Die beste Methode ist, dass man sich die objektbezogenen Lieferscheine der einzelnen Materiallieferungen aushändigen oder einsehen kann. Damit kann der Bauexperte erkennen, ob die eingebauten Materialien auch mit den statischen Berechnungen/Forderungen übereinstimmen. Gleichzeitig kann der Bauexperte bei der Bewehrungsabnahme feststellen, ob die Stahlbewehrung fachgerecht nach Statik eingebaut wurde.
   
Wissen Sie, wie die anerkannten Regeln der Technik bei der Ausführung von den einzelnen Baugewerken sind?

In der Theorie kann jeder die anerkannten Regeln der Einzelgewerke bei „Google“ suchen und lesen. Die Herstellerdetails und technischen Zulassungen von Materialien kann man ebenfalls dort erkunden. Es bleibt aber die Frage, ob in der Praxis auf der Baustelle diese Details auch richtig umgesetzt werden. Dies können bestimmte statische Befestigungsmittel  bei Holztragwerke sein oder Mauerwerksverbände einschl. Fugen-/Abdichtungsausbildungen z.B. an beweglichen Bauteilen sein. Besonders dann, wenn bestimmte Detaile überbaut werden und später nicht mehr einsehbar sind. Der Bauexperte kann mittels Dokumentation die Ausführung festhalten und bautechnisch nach den anerkannten Regeln der Technik bewerten. Dies schließt mögliche Mängelanzeigen natürlich ein.
 
Noch ein Beispiel aus dem normalen Baualltag. Ein Fliesenleger klebt die Sockelfliesen auf die Raufasertapete. Eine Fugenausbildung zur Fußbodenfliese ist nur unzureichend zu erkennen.
 
Richtige Ausführung?
Was würden Sie machen und wie würde der Bauexperte vorgehen?
  
Die Überwachung der Ausführung einschl. der Dokumentation während der Bauausführung ist deshalb so entscheidend, weil nach der Abnahme der Leistung (kann auch konkludent erfolgen) der Auftraggeber beweisen und darlegen muss, dass die Bauleistung mangelhaft, nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder nicht für den gewöhnlichen Gebrauch geeignet ist (siehe unser Online-Fachvortrag „Baumängel – Grundsätze im Werkvertragsrecht vor und nach der Abnahme“)

Wie ist es mit der Montage einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dachstuhl?

Wir hören dann, dass diese Statik von der Installationsfirma der PV-Anlage geliefert wird. Schaut man sich diese Unterlagen genauer an, dann stellt man fest, dass diese statischen Berechnungen nur die Unterkonstruktion der PV-Anlage betreffen und gerade nicht die geänderte Gebäudestatik infolge zusätzlicher Lasten. Allerdings muss nach Landesbauordnung der  Hauseigentümer veranlassen, dass der Nachweis geführt wird, dass die zusätzlichen Lasten, dies betrifft z.B. auch zusätzliche Dämmung am Dachstuhl, von den tragenden Bauteilen wie Dachstuhl und Decken aufgenommen werden können.
 
Wir können nur den Kopf schütteln wenn wir hören, dass es sich nur um wenige Kilogramm handelt und die Sparren schon halten werden. Die statische Realität sieht aber anders aus. Nicht die einzelnen Sparren könnten gefährdet sein sondern die zusätzlichen Lasten bündeln sich über Dachpfetten und Dachstützen in einem Punkt auf der Decke. Hier könnte ein kritischer Punkt sein, weil diese Decke eben nicht für die Lastkonzentration ausgelegt wurde. Aus diesem Grund greift die Landesbauordnung, dass vor Montage einer PV-Anlage eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers eingeholt werden muss.
 
Dies sind nur einige Punkte, wo ein unabhängiger Baubegleiter sinnvoll bei der Fachberatung und Bauüberwachung ist und nur einen Bruchteil kostet, wenn es später bei Baumängeln zu Streitigkeiten kommt. Gleichzeitig bietet diese unabhängige Baubegleitung und Bauberatung die Sicherheit, dass man für sein Geld ein solides mangelfreies Gebäude nach den anerkannten Regeln der Technik erhält und auch das bekommt, was man bestellt und erwartet hat.

Beispiele aus unserer Tätigkeit als Baubegleiter können Sie unter http://www.besecke-bauplanung.de/beispiel-baumangel.html sehen, wobei wir Sie auch baurechtlich jederzeit beraten können.



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