Baumängel im Bauvertragsrecht

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Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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Baumängel im Bauvertragsrecht

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Werkvertrag · Dienstag 15 Mär 2022
Tags: Baumängel
Baumängel – Grundsatz Bauvertragsrecht
 
Jeder Bauwillige und Bauherr wünscht sich, dass die Baufirma die angebotene Leistung, sei es im Rohbau, Ausbau oder Haustechnik, mangelfrei erbringt. Schließlich bezahlt man für die erbrachte Leistung richtiges Geld.
Bei allem Vertrauen ist aber immer mehr Vorsicht geboten, was wir bei unseren Baustellenkontrollen leider feststellen müssen. (vgl.: hier)
 
Entspricht die Ausführung der Baufirma den anerkannten Regeln der Technik und wurde die richtige Stein- und Betonqualität entsprechend der Statik auch eingebaut?

Gerade im Ausbau werden im Trockenbau- und Fliesenbereich die Fugen zu Decken oder angrenzenden Wänden nur ungenügend ausgebildet. Zwar sprechen die Firmen von Wartungsfugen aber rechtlichen Grundsatz ist, dass diese Fugen erst einmal nach den anerkannten Regeln der Technik richtig ausgebildet werden müssen um später von „Wartung“ sprechen zu können.
 
Wie man unseren Beispielen entnehmen kann, ist der Baupfusch besonders im Rohbau sehr oft anzutreffen. Da werden falsche oder gar keine Stahlbewehrung eingebaut (sieht man später nicht mehr, Gewinnoptimierung) oder eine minderwertige Betongüte (richtiger Beton ist teuer) eingesetzt.

                            
Haustechnik unter schwimmenden Zementestrich                                             Ringankerbewehrung
                            
Eckausbildung WU-Betonkeller                                                                         Sockelabdichtung

Welche Auswirkungen solche Bauausführungen für den Bauherrn haben, kann man erst nach einigen Jahren feststellen. Dann ist oftmals die Gewährleistung vorbei. Erscheinungsbilder bei Mängeln sind dann Risse, Feuchtigkeitsschäden wegen mangelhafter Abdichtung zum Erdreich oder Durchbiegungen mit seinen Folgen. Nicht nur, dass diese Erscheinungen für einen selber sehr ärgerlich sind, ehe man seine Ansprüche gegen die Baufirma durchgesetzt hat (wenn diese noch existiert) vergehen einige Jahre. Wenn man keine Ansprüche mehr hat, weil der Gewährleistungszeitraum angelaufen ist, kommen erhebliche Bauunterhaltungs- und Sanierungskosten auf einen zu.
Dies kann man sich eigentlich sparen, wenn man bereits bei der Bauausführung einen unabhängigen Baubegleiter (und da ist nicht der Bauleiter des Bauträgers o.ä. gemeint) an seiner Seite hat. Denn während der Bauausführung bis zur Abnahme "schützt" das Baurecht den Auftraggeber vor Baupfusch.Dabei ist die richtige Erstellung einer Dokumentation ein wichtiger Grundpfeiler.

Natürlich ergibt sich daraus ein Interessenkonflikt
(Auszug aus unserer ZOOM-Schulung)




Um die Diskussionen mit der Baufirma selber richtig einschätzen und führen zu können ist es empfehlenswert, sich in wichtigen Fragen schulen zu lassen. Diese Maßnahmen sind immer noch billiger, als wenn die Baumängel später auftreten und saniert werden müssen.
Eine weitere Fragestellungen ist, welche Erwartungen man an der ausgeführten Qualität als Bauherr stellen kann und ob es zum gewöhnlichen Gebrauch geeignet ist.
 
In der Diskussion mit den Baufirmen ist es also für den „Baulaien“ wichtig zu wissen:
- Was ist ein Baumangel?
- Was bedeutet geschuldeter Werkerfolg und anerkannte Regeln der Technik?
- Warum ist eine unabhängige Dokumentation gerade im Rohbau wichtig?
- Welche Bedeutung hat die Abnahme für den Bauherrn und warum?
- Was ändert sich mit der Abnahme und was muss ich beachten?
- Welche Zahlungen muss ich bei Baumängeln tätigen und muss ich bestimmte rechtliche Formalitäten und Fristsetzungen beachten?
- Warum ist eine unabhängige Baubegleitung während der Bauausführung kein rausgeschmissenes Geld
 
Diese Fragestellungen beantworten wir in unserem Einzelcoaching auf Basis von Beispielen digital via ZOOM. Terminvereinbarungen sind unter www.besecke.net möglich.


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