Dachstuhl und PV-Anlagen

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Dachstuhl und PV-Anlagen

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · 31 Juli 2022
Tags: PVAnlagenDachstuhlBestandsstatikStatik
Dachstuhl und PV-Anlagen

Immer mehr werden vorhandene Dachflächen auf Bestandsgebäuden für die Installation großflächiger PV – Anlagen genutzt. Gerade bei Bestandsgebäuden stellt sich die Frage nach der Statik.
Für die Unterkonstruktion der PV – Paneele und der Befestigung auf der Dachfläche für einen Lastangriff infolge Wind und Schnee ist im Regelfall der Lieferant/Monteur der PV – Anlage verantwortlich.
 
Was ist aber mit der Statik vom Dachstuhl des alten Bestandsgebäudes?
Die PV - Anlagen stellen natürlich neue Lasteinwirkungen dar, welche der alte Bestandsstatiker bei der Erbauung des Gebäudes nicht kannte. Eine weitere Frage ist der Zustand der tragenden Dach - und Pfettensparren nach über 30 Jahre Gebrauch und den normalen Witterungseinflüssen?
 
Verantwortlich für die Standsicherheit des Gebäudes ist der Eigentümer und nicht die PV-Firma.
Entsprechende Haftungsausschlussklauseln lassen sich auch in den AGB`s der Monatagefirmen finden.
Es ist also verantwortungsbewusst vom Gebäudeeigentümer, wenn eine statische Nachrechnung auf Basis der Bestandsstatik erfolgt.
Der PV – Installationsfirma kann man nur empfehlen, diesen Fall an der Schnittstelle vertraglich zu regeln.
 
Dazu ein Beispiel aus unserer täglichen Tätigkeit als Statiker.
 
Auf ein kleineres Gebäude aus den 70er Jahren mit einem Sparren-Walmdachstuhl sowie Dachziegeleindeckung soll eine PV – Anlage einschl. Solarthermie installiert werden. Die noch vorhandene Bestandsstatik, in Papierform, weiß eine Dachneigung von 37° aus, vorhanden ist eine Dachneigung von 35°. man sollte also immer vor Ort die wirkliche Bauausführung überprüfen!
Die Nachweisführung/Berechnung der Gratsparren konnte nicht in der Bestandsstatik entnommen und sollte zimmermannsmäßig (was immer das heißen soll) ausgeführt werden. Nach der Position in der Bestandsstatik für das Sparrendach bestand im Spannungsnachweis für die Sparren eine Lastreserve von 11% (89% der zulässigen Spannung des Nadelholzes C24). Ein Nachweis der Durchbiegung/Gebrauchsnachweis wurde nicht geführt.
Unsere statische Nachrechnung mit entsprechender moderner Software ergab bei 35° Dachneigung eine Lastreserve von nur 9%. Der Nachweis der Gebrauchsfähigkeit ergab eine Überschreitung er zulässigen Durchbiegung der Sparren von 6%.
Ein ähnliches Bild ergab sich bei den Gratsparren.
Da die beiden Gratsparren im First ohne Stützen auf den Sparrenverband aufgelagert wurden (zusätzliche Einzellasten), ergab die Nachrechnung eine Überschreitung der zulässigen Spannungen der Holzsparren in dieser Sparrenebene.
 
Dies alles ohne Installation der PV – Anlagen mit einem zusätzlichen Eigengewicht von 0,25 KN/m2.
Kommentar der PV – Installationsfirma: „Wird schon halten“ – „Hat bisher auch gehalten“.
 
Im Ergebnis wurde der Dachstuhl an bestimmten Stellen verstärkt um die entsprechende statische Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten und danach die PV – Anlagen installiert.
 
Noch schwieriger ist es bei Flachdächern mit Stahlbeton - Dachdecken. In Stahlbetondecken kann man nicht von außen hineinschauen um zu sehen, was und wie die Stahlbetonbewehrung damals verlegt und was für eine Betongüte eingebaut wurde. Hier in diesen Fällen sind die Bestandsstatik sowie der Nachweis der Bewehrungsabnahme unbedingt notwendig. Alles andere wäre Spekulation und in die „Glaskugel“ schauen.
 
Aus den Beispielen aus unserer Praxis kann im Normalfall nicht ausgeschlossen werden, dass bei älteren Bestandsgebäuden Lastreserven zur problemlosen Aufnahme neuen Lasten aus PV-Anlagen oder Dämmung nicht ausreichend vorhanden sind. Hier kann nur empfohlen werden, dass der Gebäudeeigentümer sich die alte Bestandsstatik von der zuständigen Baubehörde besorgt.
Wenn jetzt noch das Dachgeschoss im Trockenbau und Dämmung ausgebaut und die Fugen nicht entsprechend der Durchbiegung ausgebildet wurden, werden zwangsläufig unschöne Risse entstehen.
 
Aus gutem Grund können wir nur empfehlen, auch wenn es Geld kostet, einen Statiker vor Ausführung der zusätzlichen Maßnahmen zu befragen und entsprechende statische Nachrechnungen einschl. Lastverfolgungen im Gebäude zu beauftragen. Mit diesen neuen statischen Berechnungen können dann auch eventuelle Verstärkungsmaßnahmen vorgenommen werden.

Lassen Sie sich für die statischen Nachrechnungen ein Angebot machen. Mehr auch hier auf unserer Webseite.




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