Schlitze Bestandsmauerwerk

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
Direkt zum Seiteninhalt

Schlitze Bestandsmauerwerk

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · 12 Dezember 2021
Tags: SchlitzeDurchbrüche
Schlitze in Bestandsmauerwerk

Zur Erstellung haustechnischer Anlagen bei Neu- und Altbauten in Mauerwerksbauweise werden die hierfür erforderlichen Leitungen vorwiegend in nachträglich hergestellten Schlitzen und Aussparungen verlegt. Die hiermit einhergehende Schwächung des Mauerwerksquerschnitts hat Auswirkungen auf Tragfähigkeit und bauphysikalische Eigenschaften des Mauerwerks.
 
In der Praxis ruft die Anordnung und Ausführung von Schlitzen und Aussparungen immer wieder Unsicherheit hervor. Dies stellen wir auch bei unseren Ortsbesichtigungen beim Umbau von Bestandsgebäuden fest.
 
Wenn unbedacht und ohne Rücksicht auf bestehende DIN-Vorschriften und statischen Erfordernissen ganze Rohrleitungen oder Kabeltrassen in tiefen horizontalen Schlitzen im Mauerwerk verlegt werden, müssen wir oft unsere statischen Bedenken zur Standsicherheit äußern.
 
Schlitze und Aussparungen dürfen bei tragenden, aussteifenden Wänden ohne Berücksichtigung bei der Bemessung ausgeführt werden, wenn die Grenzwerte der DIN EN 1996-1-1/NA, Tabellen NA.19 und NA.20, eingehalten sind. In allen anderen Fällen ist ein Standsicherheitsnachweis zu führen.
 
An nichttragende innere Trennwände nach DIN 4103-1/11/ werden bei geringen Wanddicken ab 70 mm an die Schlitztiefen und die zu verwendenden Schlitzgeräte über die DIN EN 1996-1-1 hinausgehende Anforderungen gestellt.
 
Dazu ein Auszug aus den technischen Vorschriften:





Stellt sich die Frage, wie man die unkontrollierte Bauausführung bei den Schlitzen in tragenden Wänden verhindern kann?
 
Dies ist nur mit einer überlegten Ausführungsplanung/Durchbruch- und Schlitzplanung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik möglich.
 
Wo werden Steigestränge sinnvoll angeordnet?
Können Installationswände vorgesehen werden?
Kann der neue Fußbodenaufbau bzw. können die Unterhangdecken genutzt werden?
 
Obwohl dies alles natürlich auch Geld kostet, so können damit spätere statische Schäden wie Risse o.ä. vermieden werden. Diese Schäden einschl. deren Beseitigung sowie der Wertverlust der Immobilie kosten erheblich mehr Geld als eine ausgereifte Planung.
 
Dies betrifft natürlich auch, wenn man ohne statischen Nachweis z.B. eine PV-Anlage auf den Dachstuhl montiert oder Zementestrich auf eine Holzbalkendecke aufbringt. Beide Fälle haben wir bereits feststellen müssen. Dabei kam es punktuell zu Überlastungen an den tragenden Deckenbalken oder der Dachpfetten.
 
Wir können jeden Bauherrn nur empfehlen, auf eine ausgereifte Durchbruch- und Schlitzplanung nach den technischen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik zu bestehen oder sich von einem unabhängigen Fachexperten beraten zu lassen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn ein Fachexperte die Bauüberwachung während der Bauausführung übernimmt um eine mangelfreie Ausführung zu gewährleisten.


Es gibt noch keine Rezension.
0
0
0
0
0
Geben Sie Ihre Bewertung ab:
Büroanschrift
Speyerer Str. 32
67376 Harthausen
Tel.: 06344 9263231
Mail: kontakt@besecke.net
www.facebook.com/Bauplanung.Statik

Zurück zum Seiteninhalt