Statik bei Gebäudemodernisierung
Statik bei Gebäudemodernisierung
Die Modernisierung bzw. Umgestaltung von Bestandsgebäuden aus den 60er und 70er Jahren (und später) nach den neuen Lebensbedürfnissen und Werten der neuen Eigentümer sowie zum Klimaschutz ist ein wichtiger Meilenstein in der modernen Bauwirtschaft.
Nach unserer Ansicht kann man nicht alle alten Bestandsgebäude im Stadtkern abreißen oder nur noch neue Bebauungsgebiete auf der grünen Wiese ausweisen, sondern man sollte auch die vorhandenen Gebäude nach den heutigen Ansprüchen umfassend sanieren, erweitern bzw. umnutzen. Die Umnutzung betrifft gerade auch in ländlichen oder Stadtrandgebieten Scheunen oder Lagergebäude, welche nicht mehr benötigt werden und leer stehen. Auch der sinnvolle Dachgeschossausbau sollte bei der Wohnraumbeschaffung beachtet werden.
Wurde ein bestehendes Bestandsgebäude damals mit einer gültigen Baugenehmigung erstellt, so hat es heute bei den geänderten Bauverordnungen einen Bestandsschutz. Nehme ich allerdings Veränderungen in der Nutzung oder der baulichen Hülle vor, so erlischt der Bestandsschutz und es sind neue Genehmigungen nach den jetzigen Vorschriften zu erstellen. Das betrifft u.a. besonders die Änderungen der statischen Verhältnisse im Innenbereich, wenn man neue Lasteintragungen zum Beispiel am Dachstuhl vornimmt oder das Dachgeschoss zu Aufenthaltsräumen ausbauen möchte. Dies aber auch, wenn tragende Innenwände abgebrochen werden sollen oder der Fußbodenaufbau verändert wird. Eine statische Veränderung ist schon, wenn man den Dachstuhl dämmt, eine PV-Anlage installiert oder auf eine Holzbalkendecke einen Trockenestrich mit Fußbodenheizung einschl. Trockenbauverkleidung aufbringt. Hier schreibt die LBauO vor, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers notwendig ist.
Wenn wir uns alte Unterlagen aus dem Erbauungsjahr einschl. Statik (soweit noch überhaupt vorhanden) anschauen stellen wir fest, dass mit den vielen Jahren Umbauten bzw. Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden, ohne dass dies nachweislich dokumentiert ist. Wir haben auch schon feststellen müssen, dass die hinterlegten Unterlagen beim Bauamt nicht übereingestimmt haben mit der vorgefundenen Bausubstanz. So wurden andere Baustoffe eingebaut oder die tragenden Teile in Decken und Dachstühle stimmten nicht mit den berechneten Abmessungen überein. Die Gründe für solche Abweichungen können meistens heute nicht mehr nachvollzogen werden.
So schön auch immer die architektonischen Entwürfe bei einem geplanten Umbau sind, die vorgeschlagenen energetischen Maßnahmen in Dämmstärken und Material Einsparungen bei den Heizkosten bringen und eine PV – Anlage zur Eigenstromgewinnung zu empfehlen ist, entscheidend ist aber immer die Standsicherheit des Gebäudes. Diese Standsicherheit kann nur durch einen Statiker berechnet und dokumentiert werden.
Was bringt es, wenn der Dachstuhl mit starken schweren Holzfaserdämmstoffen gedämmt und eine PV – Anlage auf dem Dach installiert wird und dadurch die Durchbiegungen der Dachsparren so groß werden, dass sich Risse in der Dachschrägenverkleidung bilden? Besser wäre es gewesen, wenn ein Statiker vor Bauausführung den Dachstuhl mit den neuen Lasten berechnet und Verstärkungsmaßnahmen ausgewiesen hätte.
Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei Gebäudesanierungen können wir Ihnen folgende Vorgehensweise empfehlen:
- Wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen möchten, dann lassen Sie sich die alten Zeichnungen von der Erbauung geben. Noch wichtiger ist, dass die alte Bestandsstatik übergeben wird. Daraus lassen sich die tragenden Bauteile erkennen und ob diese auch eingebaut wurden.
- Sie sind bereits Eigentümer eines Bestandsgebäudes, dann fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach und kopieren sich die Bestandsstatik.
- Sie haben die Absicht, den Dachstuhl zu dämmen, eine PV-Anlage zu installieren oder das Gebäude umzubauen, dann fragen Sie zuerst einen Statiker über die statischen Möglichkeiten einschl. der vorhandenen Lastreserven. Der Statiker kann Ihnen auch sagen, ob die tragenden Teile so eingebaut wurden wie sie damals berechnet wurden.
- Wenn Sie jetzt die statischen Möglichkeiten des Gebäudes kennen, können Sie wirtschaftlich über den neuen architektonischen Entwurf sowie der energetischen Dämmstandards entscheiden.
- Nach Ihrer Entscheidung kann dann der Statiker die Standsicherheit des Gebäudes infolge der neuen Lasteintragungen berechnen. So werden Überraschungen, welche meistens mit Kostensteigerungen verbunden sind, vermieden.
- Dann können Angebote eingeholt werden und die Bauausführung kann beginnen.
Noch besser ist, wenn alles in einer Hand liegt („viele Köche verderben den Brei“), weil auch Statiker Bauanträge einschl. architektonische Entwürfe sowie Wärmeschutz-/Energieausweise erstellen können.
So machen wir das in unserem Bauplanungsbüro schon seit über 20 Jahren.
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