Statik Gebäudeumbau

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Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
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Statik Gebäudeumbau

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · 27 Juni 2021
Tags: StatikBestandsgebäude
Warum brauche ich eine Bestandsstatik von meinem Gebäude und warum sollte ich eine anfertigen lassen sind Fragestellungen, welche wir öfter hören und beantworten müssen.
 
Besonders bei Gebäuden, welche 60 Jahre und älter sind, stellt sich die Frage, weil diese Gebäude in den meisten Fällen sanierungsbedürftig sind, umgebaut werden oder energetisch modernisiert werden sollen.
 
Wenn keine Bestandsstatik vom Gebäude mehr beim zuständigen Bauamt hinterlegt ist, werden die zukünftigen Maßnahmen sehr schwierig. Woher soll der heutige Statiker wissen, wie hoch und wo der Kräfteverlauf im Gebäude ist und welche Reserven in den tragenden Bauteilen wie Deckenbalken oder Dachsparren/Pfetten beinhaltet sind. Er kann nur Annahmen treffen oder raten.
 
Gleichzeitig haben wir bei Gebäudebesichtigungen auch festgestellt, dass mit den vielen Jahren auch tragende Gebäudeteile einfach verändert wurden, ohne dass entsprechende Berechnungen angefertigt worden sind. Da störte ein Kopfband, dort wurde ein neuer Fußbodenbelag aufgebracht oder eine aussteifende Strebe entfernt. Hält schon. Oftmals wurden durch verschiedene unterschiedliche Eigentümer so viele Veränderungen vorgenommen, dass selbst der Fachmann staunt.
 
Noch schwieriger wird es, wenn Stahlbetondecken verbaut und Veränderungen vorgenommen wurden. Welche Betongüte damals eingebracht und welche Stahlbewehrung verlegt wurde, kann man von außen nicht erkennen. Hier ist es besonders wichtig, nach der ursprünglichen Statik des Gebäudes beim zuständigen Bauamt zu fragen. Denn auch vor vielen Jahren mussten zum Bauantrag nicht nur die Zeichnungen eingereicht werden sondern zum Baubeginn ebenfalls die statischen Berechnungen. Die Chancen stehen somit gut, dass in einem guten Archiv die Bestandsstatik noch vorhanden ist.
 
Neue Herausforderungen warten auf die neuen Eigentümer, wenn es zu weiteren energetischen Maßnahmen wie PV-Anlagen, Solarthermie oder starke Dämmmaßnahmen kommt. Wir hören dann, dass es sich nur um ein paar Kilos handelt und das wird die Konstruktion schon noch aushalten.
 
Wirklich?
 
PV-Anlage und Dämmung sind nach den DIN-Lastannahmen auch schnell 50 kg/m2. Dies vielleicht noch einseitig auf der Südseite und schnell ergeben sich andere Lastannahmen wie früher, als das Gebäude gebaut wurde. Die Lasten summieren sich auch, je größer die Dämmflächen oder die PV-Anlage werden. Sie wandern über die Sparren, Pfetten und Holzstützen irgendwie in die Decken und dort konzentrieren sie sich. Dann stellt sich die Frage, ob die Deckenbalken o.ä. soviel Lastreserven haben um diese Zusatzlasten aufnehmen zu können. Hier ist nicht nur die Tragsicherheit sondern auch die Gebrauchsfähigkeit zu betrachten.
 
Um nicht im Nachhinein Probleme mit dem Bauamt zu bekommen, Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tragwerksplaners nach LBauO notwendig, macht es also Sinn, die entsprechenden Berechnungen bereits vor Ausführung der neuen Maßnahmen vorzunehmen. Sind vielleicht Verstärkungsmaßnahmen notwendig, können diese bereits bei der Kalkulation und bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden.
 
Bei dem notwendigen Aufmaß der tragenden Teile einschl. der vorgefundenen Veränderungen kann gleich der Zustand z.B. der Holzbalkenauflager untersucht werden. Oft stellen wir fest, dass Holzfäulnis oder Holzzersetzungen bereits vorliegen, welche natürlich ebenfalls statisch zu betrachten und zu sanieren sind. Diesen Zeitaufwand zur planerischen Vorlaufzeit einschl. der Kosten sollte eingeplant werden.

Weitere Hinweise finden Sie auch hier.


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