Dämmung Dachstuhl Bestandsgebäude

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
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Dämmung Dachstuhl Bestandsgebäude

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in energetische Modernisierung · 13 November 2022
Tags: DämmungBestandsgebäudeStatikEnergieausweis
Immer mehr Gebäude aus den 60-iger oder 70-iger Jahren werden von den neuen Eigentümern in den Dachschrägen  energetisch gedämmt. Das ist für den Klimaschutz und den derzeitigen Energieverhältnissen zu begrüßen und spart Nebenkosten.
Stellt sich die Frage, wie sollte man vorgehen um ein wirtschaftliches und standsicheres Ergebnis zu erhalten.

Aus unserer Erfahrung bei Anfragen stellen wir fest, dass Bauherren zuerst einen Energieberater befragen, welcher den Ist-Zustand feststellt und einen energetischen Sanierungsfahrplan aufstellt. Erst danach, wenn überhaupt, wird untersucht, ob das Gebäude einschl. Dachstuhl diese zusätzlichen Lasten standsicher aufnehmen kann. Wenn es dann statische Bedenken gibt, dann beginnt der Streß mit der Finanzierung für die notwendigen statischen Verstärkungsmaßnahmen sowie der Abstimmung der unterschiedlichen Bauexperten.

Ein Beispiel aus unserer täglichen Praxis soll die Problematik verdeutlichen.
Ein Bauherr beauftragt einen Energieberater mit der Anfertigung eines energetischen Sanierungsfahrplanes für die Dämmung des Dachstuhles um entsprechende Fördergelder zu erhalten. Nach den entsprechenden U-Wert-Berechnungen soll eine Dämmstärke von 24 cm eingebaut werden. Eine Kombination von Zwischensparren - und Aufsparrendämmung mit unterschiedlichen Materialeigenschaften. Die Dachsparren sollen eine Abmessung von 8/16 cm bei einer Einflußbreite von ca. 65 cm haben.
Die Baubehörden äußern ihre Bedenken und verlangen entsprechend § 62 Abs. 10a LBauO RLP eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers. Der hinzugezogene Statiker verlangt die Bestandsstatik (bekommt man bei der zuständigen Baubehörde) und stellt nebenbei fest, dass dieses Gebäude aus dem Jahr ca. 1962 nicht nach der damaligen Statik errichtet wurde. Die damaligen statischen Berechnungen stimmen mit dem jetzigen Ist-Zustand nicht überein. Statische Nachrechnungen des Ist-Zustandes zeigen, dass die vorgefundenen Dachsparren von 7,5/13,5 cm bei einer Einflußbreite von 75 cm für die Dachneigung und den Stützabstand bereits zu schwach sind, um die Dachziegel zu tragen. Der Spannungsnachweis des Holzes wird im Grenzfall gerade eingehalten, aber die Gebrauchsfähigkeit wird weit überschritten. Dabei wurde das Alter des Holzes von 60 Jahren und möglichen Holzschädigungen noch nicht einmal betrachtet.
Statische Sanierungsmaßnahmen, welche nicht im Finanzierungsplan berücksichtigt waren, sind notwendig. Der energetische Sanierungsfahrplan des Energieberaters ist in der berechneten Form nicht mehr umsetzbar und muss überarbeitet werden. Damit verbunden ist ein erheblicher Zeitverlust bei der energetischen Sanierung, Kostensteigerungen bei den Planungsleistungen des Energieberaters (wiederholende Leistungen) einschl. genauer Festlegung des Dämmstoffmaterials (wegen Gewichtsbestimmung) sowie Stress bei der Abstimmung zwischen den Baubeteiligten.

Welchen Weg zur sinnvollen energetischen Sanierung des Dachstuhles können wir aus unserer Erfahrung empfehlen?

- Zuerst sollte man sich, wenn nicht schon vorhanden, die alte Bestandsstatik einschl. der Positionspläne besorgen. Hier kann man auch als "Baulaie" grob überschauen, ob damals so gebaut wie auch statisch berechnet wurde.
- Dann sollte man das Geld für eine Ortsbesichtigung durch einen erfahrenen Statiker investieren, welcher eine statische Beratung durchführt und eine statische Einschätzung aus seiner Erfahrung gibt. Der aufzeigt, welche statischen Möglichkeiten einschl. Lastreserven bestehen und wie die zu erwartenden Kosten sein werden.
- Mit diesen Grundlagen kann ein genauer energetischer Sanierungsfahrplan einschl. Baukostenfinanzierung aufgestellt werden.
- Danach können auf dieser Basis genaue Angebote von Baufirmen eingeholt werden, da die statischen Ausführungen sowie die Dämmmaterialien bekannt sind.    

Noch mehr Stress kann man sich natürlich sparen, wenn man die statische Betrachtung, die Energieberatung und die Baubegleitung in "eine Hand" gibt um so längere Abstimmungsprobleme und Kommunikationsverluste zu vermeiden.

Diese Vorgehensweise sollte man auch beim nachträglichen Dachgeschossausbau beachten. Bei der Umnutzung von Dachgeschossen zu Wohnzwecke sind gemäß Landesbauordnung neben statischen Gesichtspunkten noch weitere Punkte wie 2. Fluchtweg und Raumhöhe wie 2,20 m über die Hälfte der Grundfläche zu beachten.

Gerne beraten wir Sie auch digital via ZOOM oder Skype.






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