Bestandsgebäude

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
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Wer sich eine Immobilie kaufen möchte, ob ein älteres Bestandsgebäude oder einen Neubau vom Bauträger, sollte aus unserer Erfahrung bestimmte notwendige Regeln beachten, weil gerade in den Kaufverträgen immer der Passus mit dem Haftungsausschluss bei Mängeln verankert ist.
Die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden, sei es Wohngebäude, Industrieanlagen oder öffentliche Einrichtungen wie Schulen usw., neben der Bauunterhaltung ein wesentlicher Sachverhalt. Zu den Modernisierungsmaßnahmen zählen die Dämmung von Dachstühlen oder oberste Geschoßdecken sowie Solaranlagen/Solarthermie auf Flach- und Steildächern. Wie sieht es mit der Statik des Gebäudes durch die Zusatzlasten aus?
Theorie und Baupraxis bei der Gebäudestatik während der Bauausführung einschl. der Folgen
Wenn man den Dachstuhl eines Bestandsgebäudes dämmen möchte, sollte man aus unserer Erfahrung einen Statiker befragen und die Bestandsstatik vom Gebäude haben. Dies zeigt das Beispiel in diesem Blog.
Zusammenhang von Gebäudeumbau und Bestandsstatik
Umnutzung und Sanierung Bestandsimmobilien, Unbedenklichkeitsbescheinigung Statiker
Büroanschrift
Speyerer Str. 32
67376 Harthausen
Tel.: 06344 9263231
Mail: kontakt@besecke.net
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