Bedeutung Standsicherheit

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
Wirtschaftsjurist
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Bedeutung Standsicherheit

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Standsicherheit Bestandsgebäude

Wie wichtig und welche Beachtung schenkt man als Hauseigentümer der Standsicherheit von Gebäuden bei Veränderungen oder zusätzlichen Lasten am Dachstuhl oder den Wänden?
Natürlich kann man glauben, dass es schon halten wird und man damit sich selber beruhigen möchte. „Hebt schon und wird schon nicht gleich einstürzen“ sind Sätze, welche wir öfter hören. Es ist auch ein Verkaufsargument von großflächigen Photovoltaikanlagen auf Dachstühlen von Wohngebäuden und Industriedächer. Es soll sogar "Statikexperten" geben, welche nur nach bloßer Inaugenscheinnahme des Dachstuhles erkennen/erklären, dass die Standsicherheit gewährleistet ist. Allerdings nur mündlich und nie schriftlich!
 
Richtig ist, dass für die Standsicherheit von Gebäuden der Eigentümer verantwortlich ist. Denn nicht jede Veränderung im Innenbereich bedarf einen Bauantrag. Siehe dazu z.B. § 62 LBauO RLP.  Die Genehmigungsfreiheit entbindet aber nicht den Eigentümer von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gestellt werden. Das ist z.B. bei der Veränderung von tragenden und aussteifenden Bauteilen, ein Dachstuhl und eine Decke ist ein Bauteil, dass vor Baubeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers vorhanden sein muss.

Es reicht also nicht aus, dass eine Baufirma oder ein Verkäufer einer Photovoltaikanlage irgendwas mündlich erklärt, sondern ein zugelassener Statiker eine schriftliche Erklärung, was eine Berechnung einschließt, abgibt.
 
Warum sind solche Regelungen für die Standsicherheit des Gebäudes logisch und nachvollziehbar?
Weil viele neue Lasten in der alten Urstatik damals nicht eingerechnet und bei der Bemessung der tragenden Bauteile nicht berücksichtigt wurden bzw. die Aussteifung von Gebäuden besonders in einer Erdbebenzone entscheidend sein kann.
 
Dazu nur einige Beispiele:
- PV-Anlage Dachstuhl = Zusatzlast von 25 kg/m2 DFL
- Dämmung Dachschräge = Zusatzlast von > 20 kg/m2 DFL abhängig vom Dämmstoff und Stärke
- Ausbau Dachboden = Zusatzlast auf Decke > 50 kg/m2 Nutzlast/Verkehrslast
                                        = Zusatzlast Fußboden auf Decke > 28 kg/m2 Eigenlast abhängig vom Aufbau
- Fußbodenheizung Zementestrich = Zusatzlast auf Decke > 160 kg/m2 Eigenlast, wenn kein Estrich vorhanden vorher war
 
Als wir in den 90-iger Jahren Wohngebäude und Industriehallen entworfen und berechnet haben, spielten PV-Anlagen/Solarthermie noch keine Rolle. Dementsprechend wurden diese Lasten bei der Auslegung der Bauteile auch nicht berücksichtigt. Dachgeschossausbau und Wärmedämmung, wenn auch nicht in dem heutigen Ausmaß, waren schon damals wichtige Sachverhalte bei der Gebäudemodernisierung. Die statischen Folgen und Ausmaße kann man hier selber gut beurteilen. (hier)

Welche Empfehlungen können wir aus unserer Erfahrung also geben?
Den Sachverhalt sollte man zur Sicherheit der Bewohner des Gebäudes nicht gutgläubig auf die leichte Schulter nehmen. Natürlich arbeitet ein Statiker nicht umsonst.
Darum die Eingangsfrage - was ist Dir die Sicherheit des Hauses wert?
Zuerst sollte man selber sich die alte Urstatik vornehmen und schauen, was für Lastannahmen damals getroffen wurde. Liegt diese nicht vor, kann man sie beim zuständigen Bauamt anfordern. Auch früher wurde keine Baugenehmigung erteilt, wenn keine Gebäudestatik eingereicht wurde.
Dann kann man selber prüfen, ob der heutige Bauzustand noch mit der damaligen Urstatik übereinstimmt.
Mit diesen Informationen kann man einen listengeführten Tragwerksplaner (Statiker) zu einer Ortsbesichtigung beauftragen einschl. der Nachrechnung der tragenden Gebäudeteile. Dieser stellt die Bescheinigung mit den möglichen Sanierungsmaßnahmen aus.
Möglich ist auch eine Einzelberatung mit uns via ZOOM, um eine erste Einschätzung zu erhalten.




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