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		<title><![CDATA[Baumängel Dachgeschossausbau Abnahme]]></title>
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		<description><![CDATA[Behandlung und Möglichkeiten von Baumängeln vor und nach der Abnahme, Unbedenklichkeitsbescheinigung Statiker bei Modernisierung Bestandsimmobilien ]]></description>
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		<lastBuildDate>Fri, 20 Sep 2024 11:09:00 +0200</lastBuildDate>
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			<title><![CDATA[Beachtung beim Hauskauf]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000033"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Beachtung beim Hauskauf</b></span></div><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wer sich eine Immobilie kaufen möchte, ob ein älteres Bestandsgebäude oder einen Neubau vom Bauträger, sollte aus unserer Erfahrung bestimmte notwendige Regeln beachten, weil gerade in den Kaufverträgen immer der Passus mit dem Haftungsausschluss bei Mängeln verankert ist. Gerade bei älteren Bestandsimmobilien, wo man als Käufer nicht weiß und auch nicht vom Verkäufer erfahren wird, was seit der Erbauung der Immobilie alles verändert wurde und wie der Zustand der tragenden Teile ist, ist es ratsam, sich bestimmte Sachstände einzufordern. Damit kann man sich vor unliebsamen Überraschungen und Streitigkeiten schützen, wie auch die neuste Rechtsprechung des BGH zeigt.</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1">Bestandszeichnung und Bestandsstatik</span></b></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Gerade bei älteren Bestandsimmobilien ist es besonders wichtig, dass man sich die Unterlagen von der Errichtung der Immobilie vorlegen lässt. Schon immer musste man auch früher bei dem Bau eines Gebäudes einen Bauantrag mit Zeichnungen und Statik einreichen und genehmigen lassen.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Sollte der derzeitige Eigentümer die wichtigen Unterlagen nicht haben, so kann man diese beim zuständigen Bauamt anfordern.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Auf Basis dieser alten Unterlagen kann der Statiker jetzt bewerten, welche tragenden Bauteile, die jetzt nur verdeckt und überbaut zu sehen sind, mit welchen Abmessungen und Material eingebaut wurden. Er kann auch feststellen, welche Lastreserven der alte damalige Bestandsstatiker bei der Erbauung vorgesehen hat. Dies betrifft die Standsicherheit und auch die Gebrauchstauglichkeit.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Noch wichtiger sind diese Unterlagen um festzustellen, welche Veränderungen im Gebäudeinneren vorgenommen wurden und welche Auswirkungen sie auf die Gebäudestatik haben. Diese Veränderungen im Gebäudeinneren sind nach unserer Praxis nicht </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>unüblich</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1">, weil dazu kein neuer Bauantrag notwendig und der Gebäudeeigentümer für die Standsicherheit verantwortlich ist. Dies können ein neuer Fußbodenaufbau sein, Verkleidungen, Trockenbauwände, PV - Anlagen oder Dämmmaßnahmen im Dachgeschoß. Hier nur ein Beispiel aus unserem Alltag.</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><span class="fs12lh1-5 ff1"><i>Der Eigentümer einer älteren größeren Bestandsimmobilie wollte im Wohnbereich eine Galerie bis in das Dachgeschoß schaffen und hat dazu im Dachbereich Decken und Pfetten verändert ohne sich jegliche Gedanken um die Standsicherheit des Gebäudes zu machen. Gleichzeitig wurde eine größere PV – Anlage installiert. Als das Gebäude verkauft werden sollte, stellte der Käufer diesen Sachstand fest und schaltete das Bauamt ein. Im Auftrag des Verkäufers haben wir das Gebäude statisch nachgerechnet und festgestellt, dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Auf Kosten des Verkäufers wurden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt um eine Sperrung des Gebäudes zu umgehen.</i></span></div><div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Kauft man eine Neubauimmobilie z.B. vom Bauträger, dann ist die Vorgehensweise nicht anders. Lassen Sie sich auch hier die Zeichnungen und die Statik aushändigen. Zusätzlich empfehlen wir nach unseren Erfahrungen bei Baubegleitungen, dass man sich das unterschriebene Formblatt „<a href="http://www.besecke.net/files/Erklaerung_ueber_die_Bauausfuehrung_Stand_01.08.2021.pdf" class="imCssLink">Erklärung über die Bauausführung der statisch-konstruktive Bauüberwachung</a>“ aushändigen lassen sollte. Warum, dazu auch ein Beispiel aus unserem Alltag.</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><span class="fs12lh1-5 ff1"><i>Bei einer Baubegleitung zum Kauf einer Immobilie haben wir auf Basis der Statik festgestellt, dass die Bauausführung einschl. der Gründung nicht auf Basis der Statik erfolgte. Es gab keinen Zusammenhang zwischen dem Ist – Zustand des Gebäudes &nbsp;und der übergebenen Statik. Ursache war, dass die Immobilienart so oft gebaut und immer wieder verändert wurde ohne die Statik entsprechend anzupassen.</i></span><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"><i>Bei einer anderen Maßnahme wurde uns die Bestandsstatik freudig übergeben. Allerdings haben wir festgestellt, dass in der Bestandsstatik ein Kehlbalkendach mit Kehlbalkendecke berechnet wurde und wir ein Pfettendach mit Blick bis zum First vorgefunden haben. Leider zeigten die Holzpfetten so eine starke Durchbiegung, dass diese verstärkt werden mussten.</i></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Besondere Vorsicht ist geboten, wenn keine statischen oder zeichnerischen Unterlagen beim Immobilienkauf vom Verkäufer übergeben werden können. Damit ist völlig unklar, wie die Immobilie und dessen tragende Bauteile seit der Erbauung verändert und ob die Veränderungen statisch betrachtet und berechnet wurden.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Andererseits wird es ohne die alten Unterlagen schwer und aufwendig nach einem Kauf der Immobilie, selber Umbaumaßnahmen oder energetische Maßnahmen durchzuführen.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Alle tragenden Bauteile müssen dann geöffnet werden um die Materialien und Abmessungen festzustellen um danach das komplette Gebäude statisch nachzurechnen einschl. möglicher Verstärkungsmaßnahmen/Sanierungen. Dies verursacht erhebliche zusätzliche Kosten, welche bei der Finanzierung ebenfalls berücksichtigt werden sollten.</span><div><br></div><div><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1">Wie ist der bauliche Zustand der Immobilie?</span></b></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Um dies festzustellen ist es ratsam, einen Fachexperten, am besten einen Statiker, an seiner Seite zu haben. Durchbiegungen bei Holztragwerken wie Dachstuhl oder Holzbalkendecken oder Risse in Wände und Stahlbetondecken bedürfen eine statische Beurteilung genauso wie Korrosion von Stahlträgern bei den Kaiserdecken. Diese Korrosion tritt besonders in feuchten Kellern auf, wo die außenliegende Kellerabdichtung defekt ist und in älteren Gebäuden keine funktionierende Horizontalsperre im Mauerwerk mehr vorhanden ist.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Besonders ältere Holzbalkendecken bedürfen eine genaue Bewertung/Betrachtung im Auflagerbereich bei Außenwänden.</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><span class="fs12lh1-5 ff1"><i>So mussten wir bei der Sanierung und dem Umbau eines Jugendstilhauses bei den Holzbalkendecken feststellen, dass die Balkenköpfe in der Außenwand starke Fäulnisbefall aufwiesen und in Feuchträumen zusätzlich Hausschwamm vorhanden war. Umfangreiche Sanierungs- und Verstärkungsmaßnahmen mit erhöhten Kosten waren die Folge.</i></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich obliegt es jedem Immobilienkäufer selber, inwiefern er bei den heutigen hohen Preisen von älteren Bestandsgebäuden diese aufgezeigten Sachverhalte vom Verkäufer fordert und für sich bewertet.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir können aus unserem Alltag bei der Baubegleitung und den statischen Berechnungen bei Sanierungen und Umbaumaßnahmen die Sachverhalte empfehlen um erhöhte Baukosten zu vermeiden. Sinnvoll ist auf jeden Fall eine Bauberatung im Vorfeld sowie eine fachkundige Baubegleitung bei der Ortsbesichtigung.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><b class="fs12lh1-5 ff1">Wohnfläche im Dachgeschoss</b></div><div><b class="fs12lh1-5 ff1"><br></b></div><div><span class="fs12lh1-5">Oftmals werden in Exposes von Maklern Wohnflächen im Dachgeschoss ermittelt und nach dieser Wohnfläche der Kaufpreis festgelegt. Hier ist Vorsicht geboten, wie ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes aufzeigt. Wird im Kaufvertrag eine Wohnfläche im Dachgeschoss ausgewiesen, obwohl diese Fläche wegen Verstoßes gegen die Regeln der Landesbauordnung keine Aufenthaltsfläche ist, so steht dem Käufer ein Minderungsrecht bzw. Schadensersatz/Mängelbeseitigungsrecht zu (BGH </span><span class="fs12lh1-5 ff1">V ZR 134/22). Dies ist dann der Fall, wenn keine ordnungsgemäße Zuwegung besteht, ein 2. Rettungsweg oder die Höhe von 2,20m über die Hälfte der Grundfläche nicht vorhanden ist. Trifft eines dieser Punkte nicht zu, dann ist die ausgewiesene Fläche im Dachgeschoss <span class="imUl">kein</span> Aufenthaltsraum/Wohnraum.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Zusätzlich ist dabei noch die Statik durch die zusätzlichen Nutzlasten zu hinterfragen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><a href="http://www.besecke.net/einzelberatung.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/einzelberatung.html', null, false)">Beratung via ZOOM</a><br></span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs10lh1-5 ff1"><i>(Anm.: Der Beitrag ist die persönliche Meinung des Verfassers und stellt keine bautechnische und rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall dar.)</i></span></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 20 Sep 2024 09:09:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Dämmung Solar Bestandsgebäude]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000032"><div><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Dämmung Solaranlagen Bestandsgebäude</b></span></u></div><div><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></u></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich ist die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden, sei es Wohngebäude, Industrieanlagen oder öffentliche Einrichtungen wie Schulen usw., neben der Bauunterhaltung ein wesentlicher Sachverhalt bei den derzeitigen Klimaverhältnissen. Zu den Modernisierungsmaßnahmen zählen die Dämmung von Dachstühlen oder oberste Geschoßdecken sowie Solaranlagen/Solarthermie auf Flach- und Steildächern.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei allen positiven versprochenen Effekten sollte man als Eigentümer nicht gutgläubig der Halbwahrheiten der Politik und den Verkaufsfirmen uneingeschränkt vertrauen. Denn was nicht in der Werbung sowie in politischen Aussagen erwähnt wird, dass geprüft/berechnet werden muss, ob die tragenden Bauteile diese zusätzlichen Lasten aus großflächiger Dämmung und Solar überhaupt standsicher aufnehmen können.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dazu hat zwar jeder eine eigene Ansicht/Meinung, aber die Wahrheit zur Standsicherheit eines Gebäudes ist, verantwortlich ist strafrechtlich im Schadensfall der Eigentümer, dass die neuen zusätzlichen Lasten, mit denen bei der Erbauung keiner rechnen konnte, betrachtet und bewertet werden müssen.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich kann jeder machen was er will, allerdings ist gesetzlich verankert, dass Eigentum auch verpflichtet.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir als listengeführte Statiker betrachten aus unserer Erfahrung die statischen Auswirkungen auf die Gebäude und können diese auch näher erläutern. Dabei geht es um die Standsicherheit und die Gebrauchsfähigkeit.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Um die Standsicherheit und die Gebrauchsfähigkeit des Tragwerks eines Gebäudes berechnen zu können, trifft man Lastannahmen über die zu erwartenden Einwirkungen.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Hierbei unterscheidet man in </span><b class="fs12lh1-5 ff1">ständig wirkende Eigenlasten</b><span class="fs12lh1-5 ff1"> und </span><b class="fs12lh1-5 ff1">nicht ständig wirkende Nutz- und Sonderlasten</b><span class="fs12lh1-5 ff1">, die man in verschiedenen Lastfällen zusammenstellt. Der jeweils ungünstigste Lastfall ergibt die Bemessungsgrundlage für das Bauwerk oder Bauteil.</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><u><span class="fs12lh1-5 ff1">a) Eigenlasten</span></u></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die ständig wirkenden Lasten bestehen aus der Masse der Tragkonstruktion wie z.B. Mauerwerk, Decken aus Holz oder Stahlbeton Holzdachstühle einschl. Dachziegel und dem Gewicht der ortsfesten Ausbaulasten wie z.B. Trockenbau, Fußböden oder Verkleidungen. Diese s.g. ständigen Eigenlasten bleiben über die Lebensdauer eines Bauwerks meist unverändert und sind in ihrer Größe genauer bestimmbar.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><u><span class="fs12lh1-5 ff1">b) Nutzlasten</span></u></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Zu den Nutzlasten zählen die Lasten, die sich aus dem Gebrauch wie Wohnraum, Gewerbenutzung oder öffentliche Nutzung des Bauwerks ergeben. Dazu zählen Nutzlasten, auch Betriebslasten oder Verkehrslasten genannt, (z. B. Fahrzeuge in einem Parkhaus oder Menschen und Fahrzeuge auf einer Brücke) sowie Umwelteinflüsse (Windlast, Schneelast). Schneelasten wirken auf das Bauwerk meistens nur im Winter und gebietsbezogen in unterschiedlicher Stärke (Schneelastzonen) und starke Windlasten können höhenmäßig sporadisch auftreten.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Trotzdem muss das Gebäude auch noch standsicher sein, wenn diese Lasten irgendwann mal zusammen auftreten.</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><u><span class="fs12lh1-5 ff1">c) Sonderlasten</span></u></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Darüber hinaus gibt es noch Sonderlasten wie Erdbeben oder Anpralllasten. Zum Beispiel die Rheinebene liegt in der Erdbebenzone 1.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Diese unterschiedlichen Lastkombinationen werden von dem Statiker bei der Erbauung des Gebäudes entsprechend berücksichtigt und danach erfolgt die statische Auslegung der tragenden Bauteile wie Dachstuhl, Decken und Fundamente. Aus Kostengründen, auch Geld spielte bereits bei der Erbauung des Bestandsgebäudes eine wichtige Rolle, kann man davon ausgehen, dass der damalige Statiker bei der Auslegung der tragenden Bauteile keine großen Lastreserven vorgesehen hat. Logisch, haben wir vor 25 Jahren bei den damaligen Gebäuden/Industriehallen auch nicht gemacht.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Landesbauordnung RLP schreibt darum z.B. vor, wenn der Eigentümer eine Veränderung an den tragenden Bauteilen plant, dass eine Unbedenklichkeit von einem Statiker einzuholen ist.</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1">Was sind nun Wärmedämmung mit Verkleidungen oder Solaranlagen/Solarthermie für Lasten?</span></b></div> &nbsp;<div><b><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></b></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir hören in den Gesprächen öfters, dass diese Lasten so gering sind und deshalb keine Auswirkungen auf die tragenden Teile haben. Das „hebt schon“ und deshalb braucht man sich keine Gedanken zu machen, sind Worte der Verkaufsfirmen, was diese aber nicht schriftlich bestätigen, sondern auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen. Wir können jedem bei solchen Worten nur empfehlen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau zu lesen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei einer neuen Wärmedämmung einschl. Verkleidung sowie einer Solaranlage/Solarthermieanlage auf den Dachflächen handelt es sich in statischer Hinsicht um neue ständig wirkende Eigenlasten.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei einer neuen Wärmedämmung z.B. 14 cm Klemmrock 035 mit Gipskartonplatte einschl. Unterkonstruktion beträgt die zusätzliche Eigenlast 0,20 KN/m2.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Das Standardgewicht einer Photovoltaikanlage mit Unterkonstruktion beträgt </span><span class="fs12lh1-5 ff1">0,25 KN/m2. Insgesamt beträgt somit das zusätzliche Eigengewicht 0,45 KN/m2.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei der Verwendung einer gleichartigen Aufsparrendämmung beträgt das neue zusätzliche Eigengewicht ca. bereits 0,55 KN/m2.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dazu kommt, dass die neuen Eigengewichte bei einem Schrägdach unterschiedlich ungleichmäßig wirken. So wird in den meisten Fällen die Wärmedämmung auf beiden Seiten des Schrägdaches verlegt aber die Photovoltaikanlage nur auf einer Seite.</span></div><div><span class="fs10lh1-5"> </span><br></div><div><b class="fs12lh1-5 ff1"><span class="cf1">So kommt es, dass es auf der einen Dachseite bei den Eigenlasten es zu einer Lasterhöhung von 100% und bei der anderen Seite zu einer Lasterhöhung von 40% kommt, für was der alte Dachstuhl, die Stahlbetonflachdachdecke oder der Stahlrahmen der Industriehalle früher <u>nicht</u> berechnet/ausgelegt wurden.</span><br></b></div><div><b class="fs12lh1-5 ff1"><span class="cf1"><br></span></b></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Diese zusätzlichen Lasten verschwinden auch nicht sondern „wandern“ von oben nach unten über weitere tragende Bauteile in die Fundamente und somit in das Erdreich. Es sind somit z.B. nicht nur die Dachsparren zu betrachten, sondern auch bei einem Pfettendach die Pfetten und die Dachgeschoßdecke, weil über die Pfettenstützen diese Lasten von den Pfetten in die Decke geleitet werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nicht anders ist es bei neueren gebauten Bestandsimmobilien. Da ist vielleicht schon der Dachbereich gedämmt und diese Lasten sind in den statischen Berechnungen hoffentlich eingeflossen. Dies kann man selber prüfen, wenn man sich die Urstatik/Bestandsstatik anschaut ob dort Lasten für Wärmedämmung aufgeführt sind. Unwahrscheinlich werden die 0,25 KN/m2 Eigenlasten dort zu finden sein. Wenn nicht stellt sich die Frage, ob die Lasterhöhung von ca. 40% in Folge einer vollflächigen einseitigen Photovoltaikanlage ausreichen. Das kann man nur durch eine statische Nachrechnung feststellen.</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Problematisch wird es vielleicht nicht gerade im Sommer, weil dann keine Schneelasten entstehen werden. Aber wie ist es im Winter, wenn nasser Schnee fällt und dazu noch starker Wind weht? Diese Frage zum Risiko muss sich jeder Hauseigentümer selber beantworten, denn er kann die Verantwortung nicht abschieben.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Was sind die ersten Anzeichen einer Überlastung?</b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Erste Anzeichen sind Risse in der Dachschrägenverkleidung durch eine erhöhte Durchbiegung der tragenden Holzteile oder Risse in den Stahlbetondecken in Feldmitte. Diese Anzeichen sollte man nicht ignorieren.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Weitere Anzeichen sind, besonders bei Holzschädigungen wie Holzfäule, Schwamm im Auflagerbereich o.ä. oder verrosteten Stahlverbindungsmittel, dass tragende Teile versagen. Wann das passieren kann und wie, kann keiner vorhersagen, sondern man kann nur nach den gültigen DIN-Vorschriften die ausreichende Tragfähigkeit berechnen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><b><u><span class="fs12lh1-5 ff1">Fazit der Betrachtung</span></u></b></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Im Wesentlichen hat man zwei Möglichkeiten.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Man vertraut grundsätzlich auf die ausreichende Tragfähigkeit trotz der objektiven Zusatzlasten und den Aussagen der Verkäufer und ist natürlich für die möglichen Folgen selber voll verantwortlich. Man wollte sparen und muss nun auch damit leben und klar kommen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dazu von uns ein Tipp. Fragen Sie doch einfach den Verkäufer oder den Politiker nach der Standsicherheit.</span></div><br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die andere Möglichkeit ist, sich die richtigen Dämmstärken einschl. Dämmmaterialien und die Möglichkeit der Größe und Lage der Solaranlagen berechnen zu lassen.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Mit diesen Angaben fragen Sie einfach einen Statiker, welcher sich die tragenden Teile anschaut und danach die statische Nachrechnung vornimmt. Entsprechend den Ergebnissen der statischen Berechnung erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Standsicherheit und können die entsprechenden Firmen beauftragen. Diese Berechnungen sind zwar nicht umsonst, aber Sie haben Klarheit und Sicherheit für die Zukunft. </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><a href="http://www.besecke.net/einzelberatung.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/einzelberatung.html', null, false)">Beratung via ZOOM</a></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 15 Jul 2024 11:59:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Veränderung Bestandsgebäude]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000002E"><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Veränderungen an Bestandsgebäude durch Lasterhöhungen</b></span></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Der größte Teil der Bebauung in Städten und Gemeinden in Deutschland sind Bestandsgebäude mit unterschiedlichem Alter und Baujahr. Werden diese Gebäude vererbt oder gekauft/verkauft stellt sich für die neuen Eigentümer die Frage, den vorhandenen Bestand an Räumen o.ä. den neuen Lebensbedürfnissen entsprechend anzupassen. Dann kann es zu bautechnischen Veränderungen an den tragenden Gebäudeteilen kommen. Mit Veränderungen sind nicht Schönheitsreparaturen o.ä. gemeint, sondern z.B. Umnutzungen im Dachgeschoß, Entfernung von Innenwänden, energetische Maßnahmen oder Montage von PV-Anlagen, Veränderungen von Fußbodenaufbauten oder größere Durchbrüche in Decken. Also alle Maßnahmen, welche auf die tragenden Bauteilen im Bestandsgebäude neu einwirken.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dies kann sehr komplex sein, denn die neuen Veränderungen am Gebäude waren bei der Erbauung des Gebäudes nicht bekannt und wurden bei der damaligen Statik natürlich nicht berücksichtigt. Die tragenden Bauteile wurden dementsprechend damals nicht für die neuen Lasteinwirkungen ausgelegt.</span></div><div><span class="fs10lh1-5"> </span><br></div><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1">Aus diesem Grund und aus unserer Erfahrung können wir jedem Eigentümer nur empfehlen, sich von einem erfahrenen Statiker im Vorfeld der geplanten Veränderung beraten zu lassen.</span></b></div><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></b></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings stellen wir bei Ortsbesichtigungen immer häufiger fest, dass die Alteigentümer Umbauten vorgenommen haben ohne statischen Nachweis für diese Veränderungen, also „Schwarzumbauten“, welche die Standsicherheit in großen Teilen gefährdet.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Auch beobachtet man immer häufiger in der heutigen Zeit, dass großflächig PV-Anlagen und Dämmmaterial auf Dachflächen von Bestandsgebäuden/Lagerhallen angebracht und verlegt werden. Man kann immer zur Gewährleistung der Standsicherheit nur hoffen, dass die Statik des Gebäudes geprüft wurde. Verantwortlich für die Standsicherheit des Gebäudes ist immer der Eigentümer und hier stellt sich immer die Frage, was ist mir als Eigentümer die Standsicherheit wert. Wir hören öfter in Beratungsgesprächen, „wird schon halten und was soll schon passieren“ bzw. „die Berechnungen sind viel zu teuer“. </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Stimmt, Statiker arbeiten auch nicht umsonst.</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><b class="fs10lh1-5"><span class="fs12lh1-5 ff1">Wie sehen die gesetzlichen Regelungen in der Landesbauordnung aus?</span></b><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Grundsätzlich gibt die Landesbauordnung RLP vor:</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1">„Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67, 76 und 84 nichts anderes bestimmt ist.“ (§ 61 LBauO RLP)</span></i></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Vom Grundsatz der notwendigen Baugenehmigung gibt es allerdings gewisse Ausnahmen, welche in § 62 LBauO RLP aufgeführt werden:</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><i class="fs10lh1-5"><span class="fs12lh1-5 ff1">„(1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen:</span></i><br><i class="fs10lh1-5"><u><span class="fs12lh1-5 ff1">10. tragende und nicht tragende Bauteile</span></u></i><br><div><i class="fs12lh1-5 ff1"> a) tragende oder aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden nach § 66 Abs. 1 mit Ausnahme von Kulturdenkmälern; die Bauherrin oder der Bauherr muss sich vor Baubeginn die Unbedenklichkeit der Maßnahme von einer Person nach § 66 Abs. 6 Satz 1 bestätigen lassen,</i></div><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1">b) nicht tragende oder nicht aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden, bei Gebäuden, die nicht unter § 66 Abs. 1 (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) fallen, jedoch nur außerhalb von Rettungswegen; ausgenommen sind Kulturdenkmäler;</span></i></div> &nbsp;<br><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1">„(2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:</span></i></div><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1">3. der Ausbau einzelner Aufenthaltsräume im Dachraum von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die äußere Gestaltung des Gebäudes nicht verändert wird; in der Dachfläche liegende Fenster sind zulässig,</span></i></div> &nbsp;<br><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1">„(3) Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gestellt werden.“</span></i></div> &nbsp;<br><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1">Wer ist nach Landesbauordnung eine Person nach § 66 Abs. 6 Satz 1 LBauO RLP?</span></b></div> <br><div><i class="fs12lh1-5 ff1">„(6) <span class="cf1">Standsicherheitsnachweise</span> für Vorhaben nach Absatz 1 Satz 1, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, müssen von <span class="cf1">Personen aufgestellt sein, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen sind.“</span></i></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Stellt sich die Frage, wie die Begriffe „tragende und aussteifende Bauteile“ auszulegen sind?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Sind das Aufbringen von zusätzlichen Lasten auf den tragenden Teil des Dachstuhls einschl. der Decken infolge der Lastverfolgung Änderungen entsprechend § 62 Nr. 10 LBauO RLP?</span></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Ist der Abbruch einer Innenwand zur Vergrößerung der Innenräume ebenfalls eine Änderung im Innenbereich?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Wie verhält es sich mit der Dämmung auf der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Braucht man beim Ausbau des Dachgeschosses zu Aufenthaltsräumen die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers? </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nach unserer Auffassung sind solche Lasterhöhungen nicht als Instandhaltungsmaßnahme zu deklarieren und somit vom Bestandsschutz nicht gedeckt. Die heutigen Lasterhöhungen durch Dämmung, Trockenbau, PV-Anlagen oder neue Nutzlasten hat der damalige Statiker in seiner Bestandsstatik bei der Wahl der Abmessungen der tragenden Bauteile nicht gewusst und somit nicht berücksichtigt. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Beispiele aus unseren täglichen statischen Berechnungen können Sie in den anderen BLOG-Beiträgen entnehmen. </span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei unseren Ortsbesichtigungen von Bestandsgebäuden haben wir auch noch andere statische Situationen festgestellt, was bei der Frage des Bestandsschutzes ebenfalls zu beantworten ist. So mussten wir beim Vergleich der vom zuständigen Bauamt angeforderten Bestandsstatik mit dem jetzigen Ist-Zustand der tragenden Bauteile feststellen, dass nicht so damals gebaut wurde wie in der alten Bestandsstatik ausgewiesen. Ist das damals keinem aufgefallen?</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">So wurden die Einflußbreite der Dachsparren vergrößert um bei den Sparrengelagen zu sparen einschl. der Verkleinerung der Holzabmessungen. Statt Stahlbetonbalken wurden verrostete Stahlträger vorgefunden. Vorhandene Kragdecken beim Balkon oder Decken über Kellergeschoß konnten in der Bestandsstatik nicht gefunden werden. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ein weiterer wichtiger statischer Gesichtspunkt ist der Zustand der tragenden Bauteile aus Holz und Stahl nach jahrelanger Nutzung und Aussetzung der Witterung. So haben wir stark verrostete Stahlträger in Kaiserdecken, verfaulte Holzbalkenauflager in Außenwänden oder fehlende Verbindungsmittel im Dachstuhl vorgefunden. Wenn jetzt noch zusätzliche Lasten in wesentlichem Umfang dazukommen, dann kann die Standsicherheit gefährdet sein. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Hier trifft Instandsetzung gleichzeitig auf neue statische Nachrechnungen, weil der Bestandsschutz nach unserer Ansicht erloschen ist. </span></div></div></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Fazit:</b></span></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Jeder Gebäudeeigentümer, dem die Standsicherheit wichtig ist, sollte sich eine aussagekräftige Bestandsstatik beim Bauamt besorgen. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Besonders bei Kaufverhandlungen sollte der Käufer nach der Bestandsstatik beim Verkäufer/Makler fragen. Dies betrifft auch Neubaugebäude von z.B. Bauträger um zu prüfen, ob nach der Statik gebaut wurde und ob Erklärungen des Statikers über die ordnungsgemäße statische Ausführungen entsprechend seiner Statik vorliegen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Auf dieser Grundlage kann geprüft werden, ob beim Gebäude statische Veränderungen vorgenommen wurden bzw. nach der Bestandsstatik gebaut wurde.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei geplanten Veränderungen im Innenbereich von Gebäuden oder der energetischen Modernisierung können wir immer nur empfehlen, sich von einem listengeführten Tragwerksplaner zu den statischen Verhältnissen beraten zu lassen. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Energieberatung ist zwar schön aber für die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme sind die statischen Folgekosten oder notwendigen Maßnahmen entscheidend. In vielen Fällen mussten wir feststellen, dass bei der energetischen Beratung die statischen Belange am Gebäude nicht behandelt oder verschwiegen wurden. Entsprechend der rechtlichen Hinweispflicht ist aber jeder Energieberater angehalten, auf die Einhaltung der Standsicherheit des Gebäudes infolge energetischer Modernisierung schriftlich den Eigentümer hinzuweisen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Das Thema der Veränderungen von Bestandsgebäuden ist sehr komplex und kann am Besten in einer Einzelberatung mit einem Statiker gelöst werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 05 Jan 2024 21:23:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Bestandsstatik Gebäudemodernisierung]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000002D"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Bestandsstatik Gebäudemodernisierung</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Beim Gebäudeumbau oder der Modernisierung einer Bestandsimmobilie, sei es beim Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken oder der Dämmung von Dachflächen/Decken, Montage von großflächigen PV-Anlagen oder der Entfernung von Innenwänden um Räume zu vergrößern, kommt es nach unserer Ansicht nicht primär auf die Architektur an, sondern auf die Bestandstatik der Immobilie.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Architektur ist sowieso immer subjektiv und ändert sich mit den Jahren, entscheidend sind die Werte und Lebensbedürfnisse der Eigentümer/Bewohner im Verhältnis zu den möglichen statischen wirtschaftlichen Verhältnissen im Gebäude. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Objektiv ist die Statik eines Gebäudes zur Standsicherheit, was bei jeder Veränderung einer Immobilie zu beachten ist. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Statik und die individuellen Lebensvorstellungen bilden somit eine Einheit und sollten bereits beim Kauf der Immobilie beachtet werden. Aus diesem Grund empfehlen wir bereits bei der Immobilienbesichtigung nach der Bestandsstatik zu fragen und durch einen Statiker prüfen zu lassen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aber natürlich kann man die Statik und somit die Standsicherheit seines Gebäudes ignorieren und die Ansicht vertreten, dass alles die Baufirma macht und bis jetzt auch nichts passiert ist. Verantwortlich für die Standsicherheit bei Veränderungen am Gebäude ist der Eigentümer und er entscheidet somit, wie wichtig die richtige Statik ihm ist.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1">Aber warum ist dies so wichtig?</span></b></div> &nbsp;<br><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">a) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Die Bestandsstatik hat entscheidenden Einfluß auf die weiteren Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude. Der erste Punkt dabei ist, unter welchen statischen Gesichtspunkten das Gebäude damals erbaut wurde, welche tragenden Teile mit welchen Abmessungen verwendet wurden und wie die Lastreserven von Dachteilen, Stürzen und Fundamenten sind. Aus unserer Praxis wissen wir, dass schon vor vielen Jahren die Gebäude nicht immer nach der gerechneten Statik erbaut wurden. Das war damals vor 40 – 60 Jahren nicht anders wie heute. Andererseits wurden vielleicht „inoffizielle“ Veränderungen am Gebäude vorgenommen ohne einen statischen Nachweis für die Standsicherheit zu führen. Das erleben wir bei Besichtigung sehr häufig.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dazu nur ein Beispiel aus unserer Praxis. Ein Haus sollte verkauft werden und der Käufer stellte fest, dass eine tragende Mittelpfette des Dachstuhls ca. 1,20m von seiner berechneten Lage in der Bestandsstatik bei der Bauausführung verschoben wurde. Der Käufer einschl. das eingeschaltete Bauordnungsamt verlangte den Standsicherheitsnachweis für diese Dachpfette. Unsere statischen Berechnungen ergaben, dass diese Dachpfette unter bestimmten Laststellungen nicht tragfähig ist und verstärkt werden musste. Die Sanierung einschl. statischen Berechnungen bezahlte der Verkäufer.</span></div> &nbsp;<span class="fs12lh1-5 ff1">Bei einem anderen Beispiel wurde am Dachstuhl festgestellt, dass die Sparrenabmessungen viel geringer waren wie die errechneten Abmessungen in </span><span class="fs12lh1-5 ff1">der Bestandsstatik. Somit bestanden keinerlei Lastreserven für Dämmmaterial oder eine PV-Anlage.</span><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei einem anderen Gebäude wurde festgestellt, dass der statische Ist-Zustand des Gebäudes überhaupt nicht mit der Bestandsstatik übereinstimmte. Dies ist schon verwunderlich, dass dieser Sachverhalt damals dem Bauordnungsamt nicht aufgefallen ist.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">In einem anderen Fall war in der obersten Geschossdecke in der alten Bestandsstatik ein Stahlbetonbalken berechnet wurden. Vorgefunden wurde ein angerosteter Stahlträger. Ob dieser die neuen Lasten aufnehmen kann?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">b) &nbsp;&nbsp;Nicht anders verhält es sich bei der geplanten Entfernung von Innenwänden um Räume zu vergrößern oder seinen offenen Lebensstil Ausdruck zu verleihen. Innenwände von 115 mm können nicht nur eine tragende Funktion in vertikaler Richtung haben, sondern besitzen auch eine horizontale Aussteifungsfunktion gegen horizontale Windlasten. Dies darf natürlich nicht unterschätzt werden und bedarf der statischen Kontrolle. Hier sind auch die Fenstergrößen in der Außenwand zu betrachten und ob eine Queraussteifung z.B. bei Holzbalkendecken vorhanden ist. Gerade bei alten Gebäuden mit Holzbalkendecken ist oftmals kein Ringanker vorhanden oder eine Innenwand von 115 mm, welche in der Bestandsstatik vertikal nichttragend ist, wurde aus Kostengründen damals bei der Bauausführung als Auflager für die Holzbalken verwendet. Haben wir alles schon bei Gebäudeuntersuchungen vorgefunden. </span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">c) &nbsp;&nbsp;&nbsp;Kann eine Bestandsstatik bei der Besichtigung nicht vorgelegt werden, weil nicht beim Verkäufer vorhanden, so kann der Verkäufer diese Bestandsstatik beim zuständigen Bauordnungsamt anfordern.</span></div></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">d) &nbsp;&nbsp;&nbsp;Auf Grundlage der vorgefundenen statischen Verhältnisse und dem Bauzustand der tragenden Bauteile (Bauschäden, Unterhaltungsstau, Durchbiegungen usw.) kann der Statiker einschätzen, ob die geplante Umgestaltung nach seinen eigenen Lebensbedürfnissen statisch machbar und wirtschaftlich ist. Entsprechend dieser Einschätzung kann man dann persönlich selber entscheiden, ob der Kaufpreis einschl. der zu erwartenden Umbaukosten für einen selber machbar ist oder nicht.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Auf keinen Fall sollte man die neuen Zusatzlasten auf den alten tragenden Bauteilen unterschätzen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Würde man denn selber bedenkenlos Zementsäcke nebeneinander vollflächig auf das Dach oder auf die Dachgeschossdecke legen?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nichts anderes liegt vor, wenn man z.B. eine PV-Anlage (25 kg/m2) installiert oder Dämmung mit Verkleidung (ca. 30 kg/m2 je nach Material und Stärke) verlegt. Hier sind je nach Materialeinsatz und Lage entsprechende Lastverfolgungen bei den tragenden Bauteilen vorzunehmen. Man sollte in solch einem Fall ohne fundierte statische Unterlagen <u>nicht</u> die mündlichen Aussagen von Verkäufern oder Energieberatern bedenkenlos folgen. Dies kann nach unseren Erfahrungen zu weitreichenden Folgen und Gebäudemängel wie Risse o.ä. führen.</span></div></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In unserer<a href="http://www.besecke.net/einzelberatung.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/einzelberatung.html', null, false)"> Einzelberatung</a> können wir Sie auf Grundlage einer Präsentation umfassend beraten und statische Hinweise zum weiteren Ablauf geben.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Noch effektiver ist natürlich eine honorarpflichtige Ortsbesichtigung mit entsprechender Beratung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Es bleibt somit die Frage von jedem Gebäudeeigentümer selber zu beantworten, welche Verantwortung man zur Standsicherheit seines Gebäudes übernehmen will und ob man bereit ist dafür was zu tun. Wir können Sie bei dieser Entscheidungsfindung kompetent mit unserer Erfahrung beraten.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><img class="image-1" src="http://www.besecke.net/images/Schema-Bestandsstatik.jpg"  title="" alt="" width="1258" height="713" /><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 10 Dec 2023 17:37:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Auftrag durch Bauleitung]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Baunachtrag"><![CDATA[Baunachtrag]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000002C"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Auftragserteilung durch die bauleitenden Architekten/Bauingenieure</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nach unserer Erfahrung ist es Alltag auf der Baustelle bei der Bauausführung, dass Änderungen oder technische Abklärungen mit den örtlichen bauleitenden Architekten des Bauherrn besprochen und entschieden werden. Dies haben wir selber bei Großbaustellen wie z.B. Neubau eines Dosenwerkes, Neubau einer Molkerei oder dem Neubau eines Kräuterlikörwerkes als bauleitende Architekten erleben dürfen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Der Vertreter des Bauherrn ist nicht immer örtlich und zeitlich präsent und die planenden Architekten/Bauingenieure als Erfüllungsgehilfen können ebenfalls keine kurzfristigen Entscheidungen für den Fortlauf des zügigen Bauablaufs treffen. Diese kurzfristigen Klärungen von möglichen technischen und vertraglichen Problemen auf der Baustelle oder z.B. die Freigabe von Bauzeichnungen/Werkstattpläne o.ä. sind für einen zügigen Bauablauf für beide Seiten des Werkvertrages aber besonders wichtig.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aber hier ist besondere Vorsicht geboten. Dies zeigt ein Urteil des OLG München.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>„Ein ohne rechtsgeschäftliche Vollmacht handelnder bauleitender Architekt, der die Ausführung einer Zusatzleistung gem. Werkstattzeichnung freigibt, beauftragt den Handwerker im eigenen Namen, sofern es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass sich der Bauherr das Handeln des Architekten im Wege der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht zurechnen lassen müsste. Es gäbe zudem keinen allgemeinen </b></span></i><i><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Rechtssatz, dass bauüberwachende Architekten nur einen Erklärungswillen als Vertreter des Bauherren, nie im eigenen Namen hätten.“</b></span></i></div><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></i></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Diese Vorsicht für die bauleitenden Architekten/Bauingenieure ist dann wichtig, wenn die freizugebenden Zeichnungen/Werkstattpläne oder Absprachen Zusatzleistungen in Form von Nachträgen o.ä. oder gestalterische Änderungen nach sich ziehen. In den wenigsten Fällen haben die bauleitenden Architekten/Bauingenieure die Vollmacht des Bauherrn, zahlungsbegründete Willenserklärungen gegenüber dem Auftragnehmer abzugeben. Lehnt der Auftraggeber im Nachhinein die Änderungen oder Zusatzleistungen ab, kann § 179 BGB die Folge sein, weil dann ein wirksamer Vertrag zwischen Baufirma und dem bauleitenden Architekten/Bauingenieur zustande gekommen sein kann. Die Folgen sind dann klar.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>„Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert.“</b></span></i></div><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></i></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In den Fällen, wo eine zahlungsbegründete Willenserklärung durch den Auftraggeber notwendig war, haben wir als bauleitende Architekten bei Großbaustellen immer die Baufirma direkt an den Auftraggeber verwiesen. Andererseits kommen Änderungen für Zusatzleistungen oder Freigaben von Werkstattplänen auch nicht plötzlich und unerwartet, sodass die Baufirma auch eine Arbeitsvorbereitung einplanen muss. Macht sie das nicht oder spekuliert auf eine kurzfristige Freigabe, kann sie sich nicht später auf eine Bauverzögerung berufen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings ist jede Betrachtung eine Bewertung im konkreten Einzelfall unter Beachtung der vertraglichen Unterlagen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Noch empfehlungswerter sind vertragliche Regelungen im Werkvertrag, wer Vollmacht für zahlungsbegründete Willenserklärungen besitzt und in welchem Zeitraum und bei wem solche Änderungszeichnungen/Werkstattpläne zur Freigabe einzureichen/zu übersenden sind.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings hat der bauleitende Architekt/Bauingenieur technische Fragestellungen des Auftragnehmers hinsichtlich des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik zu beachten und bei der Bauausführung für den Auftraggeber zu prüfen.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Mehr dazu in unserem BLOG und in unserer <a href="http://www.besecke.net/einzelberatung.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/einzelberatung.html', null, false)">Einzelberatung</a> bzw. in den Workshop – <a href="http://www.besecke.net/programmuebersicht-1.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/programmuebersicht-1.html', null, false)">Angebote</a> </span></div></div></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 17 Nov 2023 18:41:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Statik beim Umbau]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000002B"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Statik Standsicherheit Gebäude </b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In unseren Beratungsgesprächen zur Gebäudestatik bei Bestandsgebäuden werden immer öfters Fragen gestellt, welche die Statik des Gebäudes bei installierten PV-Anlagen, Dämmmaßnahmen im Dachstuhl oder dem Umbau von Innenwänden betreffen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><b class="fs10lh1-5"><span class="fs12lh1-5 ff1">„Macht es noch Sinn jetzt die Gebäudestatik zu prüfen, wenn die PV-Anlage schon installiert ist. Wir haben gedacht, dass das alles die Installationsfirma macht?“</span></b><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></b></div><b class="fs10lh1-5"><span class="fs12lh1-5 ff1">„Wir haben doch nicht gewusst, dass man bei Veränderungen der Innenwände einen Statiker vorher fragen muss. Die Firma hat gesagt, dass man keine &nbsp;Baugenehmigung braucht.“</span></b><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></b></div><b class="fs10lh1-5"><span class="fs12lh1-5 ff1">„Wir haben keine alte Statik vom Gebäude und das man die braucht, hat uns keiner gesagt. Für was ist die alte Statik denn so wichtig?“</span></b><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></b></div><b class="fs10lh1-5"><span class="fs12lh1-5 ff1">„Was soll denn schon passieren, wenn wir den ungenutzten Dachraum für zusätzlichen Wohnraum oder Arbeitszimmer ausbauen oder richtig dämmen um Heizkosten zu sparen?“</span></b><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></b></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Solche Fragen beantworten wir gerne in unserer Einzelberatung via ZOOM.</span><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich nur dann, wenn man als Hauseigentümer <span class="imUl">bewusst</span> Verantwortung für die Standsicherheit seines Gebäudes übernehmen möchte.</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings ist festzustellen, dass grundsätzlich diese Sachverhalte in der jeweiligen Landesbauordnung geregelt sind und der Hauseigentümer für die Einhaltung verantwortlich ist. Dies betrifft besonders die Standsicherheit des Gebäudes und die Abwehr von Gefahren infolge von Umbauten und Lastveränderungen.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eine andere weitere Frage ist, wie sich die Gebäudeversicherung verhält wird, wenn in einem Schadensfall deren Gutachter feststellt, dass der Schaden zurück zu führen ist auf eine fehlende Statik als Standsicherheitsnachweis (Unbedenklichkeitsbescheinigung)?</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><b class="fs10lh1-5"><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Frage ist, wie wichtig ist mir die Standsicherheit meines Gebäudes?</span></b><br> &nbsp;<div><b><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></b></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir Statiker rechnen für die Standsicherheit eines Gebäudes in verschiedenen Gebäudeklassen mit unterschiedlichen genormten Lastarten und Lastkombinationen. Solche Lastarten sind Eigenlasten, Nutzlasten und natürlich auch Schnee und Wind entsprechend der Wohngegend. Natürlich treten nicht alle Lastarten zur gleichen Zeit und voller Stärke auf. Im Sommer wird es unwahrscheinlich sein, dass es schneien wird. Für solche Fälle gibt es auch genormte Lastkombination.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Auch wenn es selten ist, soll die Standsicherheit eines Gebäudes auch bei Extrembelastungen nach den Lastarten gewährleistet sein. Dies auch, wenn kurzfristig eine Überlastung erfolgt, wenn man z.B. auf dem Dachboden mehr wie 100 kg/m2 lagert.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Anders sieht es dann schon aus, wenn man den Dachboden zu Wohnzwecke ausbaut und die Nutzlast dann schon 150 kg/m2 statt genormt 100 kg/m2 ist, nicht eingerechnet der neue Fußbodenaufbau oder die Wärmedämmung in den Dachschrägen. <span class="imUl">Reine Spekulation</span> ist es dann zu sagen, dass passt schon. Das hält der Dachstuhl und die Holzbalkendecke schon aus.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nicht anders sieht es bei der Installation einer vollflächigen PV-Anlage aus. 2-3 Paneele wird die Lastreserve des Dachstuhls, wenn diese überhaupt vorhanden ist, vielleicht aufnehmen können. Allerdings sehen wir täglich Gebäude, wo die gesamte Südseite mit PV-Paneele belegt ist. Nicht selten 80 m2 mit einem Zusatzgewicht von 25 kg/m2 x 80 m2 = 2 to einseitig, welche auf die Mittelpfette und der Decke über Obergeschoss durch die Pfettenstützen infolge der Lastverfolgung wirken. Oftmals sind nicht die Dachsparren der kritische Punkt sondern die Punkt-/Einzellast über die Holzstützen auf die Decke.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Kommt jetzt noch Dämmung dazu und eine erhöhte Nutzlast, dann kann man sich denken, was mit der Standsicherheit wird, wenn nasser Schnee fällt und noch Wind weht. Dann können die Lastkombinationen greifen einschl. möglicher Bauschäden.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aus unserer täglichen Arbeit bei Bestandsgebäuden kann man deshalb nur empfehlen, soweit man selber Verantwortung für sein Gebäude übernehmen möchte und auch dazu gewillt ist, sich bei einem erfahrenen Statiker beraten zu lassen und bestimmte Lastfälle berechnen zu lassen. Das können schon umfangreiche statische Berechnungen mit möglicher Verstärkungsmaßnahmen sein, wenn man feststellt, dass der Istzustand erheblich mit den Jahren von der Bestandsstatik abweicht und nun noch zusätzliche Lasten wie aus PV-Anlage und Dämmung aufgebracht werden sollen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nicht anders verhält es sich mit der Entfernung einer Innenwand in einem Bestandsgebäude. Hier ist eine genaue Bewertung im konkreten Einzelfall notwendig. Diese Innenwand, besonders zwischen den alten Räumen Küche und Wohnbereich, auch wenn sie nur 115 mm stark ist, kann tragend und aussteifend sein. Ob solche Innenwand tragend ist, kann man der Bestandsstatik entnehmen. Aussteifend im Gebäude kann die Innenwand auch sein, wenn bestimmte Maße überschritten werden und eine Nachrechnung der Gebäudesteifigkeit notwendig wird, z.B. in Erdbebenzonen in der Pfalz oder infolge Windbelastung.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir können Ihnen gerne zu diesem Thema und zur Klärung eine Einzelberatung via ZOOM anbieten. Schauen Sie <a href="http://www.besecke.net/einzelberatung.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/einzelberatung.html', null, false)">hier</a></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 31 Oct 2023 16:53:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Theorie und Baupraxis]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000002A"><div><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Theorie und Praxis der Gebäudestatik bei der Bauausführung</b></span></u></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ein alter Glaubenssatz geht davon aus, dass Theorie und Praxis zweierlei sind. Das trifft nicht nur in anderen Lebensbereichen zu, sondern auch, nach unseren Berufserfahrungen, in der Bauausführung von Gebäuden. Besondern aber in der Rohbauphase eines Objekts, weil in den meisten Fällen die statisch wichtigen Komponenten überbaut werden und so nicht mehr geprüft werden können. Dies betrifft besonders die Herstellung von Stahlbetonbauteilen oder den Dachstuhl, aber auch verputzte Mauerwerke oder Installationen unter schwimmenden Estrichen.</span><br></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Schon immer wurden bei Baumaßnahmen im Rahmen der Baugenehmigung zur Standsicherheit eines Gebäudes eine Gebäudestatik gefordert. Ohne Statik kann kein Gebäude gebaut werden.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Schon immer haben wir auch die unterschiedlichsten Sprüche von Baufirmen gehört, warum eine Statik Unsinn ist und dass man viel einfacher und kostengünstiger ohne Statiker bauen kann.</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings ist nach dem Werkvertragsrecht festzustellen, dass der Auftragnehmer seine Leistung entsprechend der übergebenen und geprüften Statik ausführen muss oder er muss vor Ausführung seine berechtigten Bedenken schriftlich darlegen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Hier nur einige Beispiele von unserer unabhängigen Baubegleitung und statischen Bauüberwachung während der Bauausführung.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><b><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1">„Bewehrung brauchen wir nicht, weil wir keinen Bunker bauen“</span></b></div><div><br></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">a) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Bei einem Gebäude wurden wir nach unserer Statik zur Bewehrungsabnahme der Fundamente bestellt. Zum Termin stellten wir fest, dass die Betonage schon teilweise ausgeführt wurde. Stahlbewehrung bei den elastisch gebetteten Fundamenten wurde augenscheinlich nicht festgestellt. Auf Rückfrage beim Bauträger wurde uns gesagt, dass die Stahlbewehrung im Stau steht und ehe der Beton im Trommler hart wird, wurde betoniert. Erstaunlich, denn wären wir zur Abnahme nicht da gewesen, hätte keiner später feststellen können, ob Stahlbewehrung überhaupt eingebaut wurde oder nicht. Der LKW mit der Bewehrung ist bis zum Feierabend nicht auf der Baustelle angekommen. Man musste somit davon ausgehen, dass an der Bewehrung gespart werden sollte. Eine Frage der Gewinnoptimierung, was man später nur schwer bei einem Schaden/Riß überprüfen kann.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Fazit, die betonierten Fundamente mussten abgebrochen werden und worden später ordnungsgemäß nach Statik wieder hergestellt.</span><div><br></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">b) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Bei einer Großbaustelle haben wir im Rahmen unserer Bauüberwachung festgestellt, dass der Rohbauunternehmer immer in der Spät – und Nachtschicht Bewehrungs- und Betonagearbeiten durchgeführt hat. Danach wurden uns Protokolle von den Bewehrungsabnahme vorgelegt, welche nicht schlüssig waren. Auf Druck des Bauherrn wurden die Betonlieferscheine vom Betonlieferanten angefordert. Gleichzeitig waren wir als Bauleiter des Auftraggebers in der Spätschicht auf der Baustelle und haben die verlegte Stahlbewehrung in den Decken dokumentiert. Dabei wurde festgestellt, dass die verlegte Stahlbewehrung nicht mit dem Bewehrungsplan übereinstimmte, die Betongüte und die Deckenstärke zu gering waren.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Fazit, die Decken wurden auf einer Länge von ca. 150 m abgebrochen und neu hergestellt. Für den entstandenen Bauverzug wurde erfolgreich der Rohbauunternehmer zu Verantwortung gezogen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><b><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1">„Passt schon, machen wir immer so“</span></b></div><div><b><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"><br></span></b></div><div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">a) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Auf einer anderen industriellen Großbaustelle waren für das Flachdach entsprechend den Detail- und Ausführungsplänen der Architekten und Bauphysiker bestimmte Materialien für den Dachaufbau vorgesehen, ausgeschrieben und beauftragt wurden. Der Generalunternehmer ignorierte aus Kostengründen diese Materialvorgaben obwohl die Bauüberwachung ständig diese Abweichungen anzeigte und auch dokumentierte. Es musste das kommen, was die Bauphysiker bei dem vorhandenem Innenraumklima vorausgesagt hatten.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei warmem Wetter und blauem Himmel tropfte es im Innenbereich vom Dach als ob es regnen würde. Peinlich für den Generalunternehmer, welcher von dem bekannten Auftraggeber so vorgeführt wurde.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Fazit, es mussten ca. 30.000 m2 Dachfläche vollständig abgerissen und erneuert werden. Alle entstandenen Schäden musste der Generalunternehmer ausgleichen.<br></span> &nbsp;<div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">b) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Bei einem Schulbau wurde eine neue energetische Dämmfassade einschl. außenliegenden Sonnenschutz angebracht. Kurz vor der Schließung der Außenfassade stellte der Prüfer fest, dass es Fehlbohrungen an den tragenden Fassadenteile gibt und informierte die örtliche Bauüberwachung. Diese ignorierte die Hinweise einschl. Bilddokumentationen aus Zeitgründen. Auf Druck des Prüfers wurde die Fassade wieder geöffnet, weil die Gefahr bestand, dass die Fassadenteile auf den Schulhof stürzen könnten. Die Firma führte aus, dass man die berechneten Schraubbefestigungen überhaupt nicht brauchen würde.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Fazit, die Fassade wurde geöffnet und alle Schraubverbindungen unter Hinweis des Prüfingenieurs erneuert.</span></div><div><b><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"><br></span></b></div><div><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/20170608_132754_t1162okq.jpg"  title="" alt="" width="410" height="231" /> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<img class="image-1" src="http://www.besecke.net/images/20170608_131122_v9l57axh.jpg"  title="" alt="" width="410" height="231" /></div><div><b><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"><br></span></b></div><div><div><b><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1">„Früher war alles besser“</span></b></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Stimmt das wirklich?</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wenn wir die alten Bestandsstatiken bei Umbaumaßnahmen, energetischen Modernisierungen oder der Installation von Photovoltaikanlagen mit dem vorhandenen Istzustand vergleichen, kann man nur oftmals staunen.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich kann man die Stahlbewehrung in den alten Stahlbetondecken nicht mehr prüfen aber sehr wohl die Abmessungen in den Holzbalkendecken oder Pfettendächer einschl. Holzpfetten und Holzstützen.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Schon früher spielten Gewinnoptimierung, Kosteneinsparungen und Unkenntnis von fachmännischer Ausführung einschl. der Ignoranz der statischen Berechnungen eine wichtige Rolle.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">So wurde der Sparrenabstand von statisch berechneten 65 cm auf 72 cm erhöht um eine Lage Sparren zu können. Ein weiteres Beispiel ist die Verringerung der Sparrenabmessungen von statisch berechneten 14/18 cm auf 12/16 cm oder Pfettenabmessungen von statisch notwendigen 26/26 cm auf 24/24 cm. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei einem anderen Bestandsgebäude war in der Bestandsstatik aus den 90ziger Jahren eine Dachneigung von 38° Grad ausgewiesen, vorgefunden wurde eine Dachneigung von 34° Grad. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei einem Bauträgerhaus ebenfalls aus den 90ziger Jahren war die Stahlbetonkellerdecke 4-seitig auf den Außenwänden aufgelagert, ausgeführt wurde eine einseitige Kragdecke, welche auf 2 Seiten ihr Endlager auf den Außenwänden hatten. Da die Bewehrungsführung bei Kragdecken anders ist, stellt sich die Frage, welche Bewehrung und wo eingebaut wurde.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei einem anderen Bauträgerhaus musste der Keller einschl. Bodenplatte durch hohes Grundwasser in WU-Bauweise ausgeführt werden. Der zuständige Statiker hat entsprechend der Rißweitenbeschränkung des Stahlbetons die Stahlbewehrung und die notwendige Betongüte berechnet und ausgewiesen. Der angestellte Bauleiter des Bauträgers hatte die Bewehrungsabnahme vorgenommen und als ordnungsgemäß schriftlich bestätigt. Nach einigen Jahren bei einem hohen Grundwasserstand drang Wasser in den Keller ein und verursachte Schäden. Bei der Prüfung der Bilddokumentation, welche der Bauherr nebenbei angefertigt hatte, wurde festgestellt, dass die anerkannten Regeln der Technik der WU-Richtlinien nicht eingehalten wurden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><img class="image-2" src="http://www.besecke.net/images/a7329631272041073-26596_rz9ajw97.jpg"  title="" alt="" width="372" height="279" /> &nbsp;<img class="image-3" src="http://www.besecke.net/images/DSC01406_i815gche.jpg"  title="" alt="" width="374" height="281" /> &nbsp;&nbsp;&nbsp;<img class="image-5" src="http://www.besecke.net/images/Ecke-Bewehrung-1_h6xf01z3.jpg"  title="" alt="" width="371" height="278" /></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Auswirkungen wegen statischer Mängel oder nicht qualitätsgerechter Baustoffe kann man dann auch an den tragenden Bauteilen deutlich nach den Jahren sehen. Sei es Nässeschäden oder Risse, welche oftmals erst nach Ende der Gewährleistungsfristen auftreten und hohe Sanierungskosten verursachen.</span><br></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Fazit, die alten Bestandsgebäude müssen neu statisch nach dem Ist-Zustand nachgerechnet werden einschl. der Zusatzlasten aus Dämmstoffen und PV-Anlagen.</span><br> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Leider mussten wir auch feststellen, dass diese Änderungen durch Hauseigentümer nicht beachtet werden, was bedenklich ist, wenn es bereits bei der Bestandsstatik wesentliche Abweichungen vom Ist-Zustand anzutreffen ist. Die Standsicherheit eines Gebäudes müsste eigentlich im Interesse eines jeden Hauseigentümers sein, nach unserer Ansicht.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aus diesem Grund können wir beim Kauf eines Bestandsgebäudes jeden nur raten, sich vom Makler/Verkäufer die alte Bestandsstatik zeigen zu lassen und diese von einem Statiker mit dem vorgefundenen Ist-Zustand zu vergleichen. Ist eine Abweichung des Ist-Zustandes von der Bestandsstatik vorhanden sollte man vorsichtig sein. Die Klärung des Sachstandes vor Ort mit einem Statiker kann vor bösen Überraschungen und Kosten schützen.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei einem Neubau empfehlen wir, die Bauausführung, besonders im Rohbau, von einem unabhängigen Baubegleiter/Statiker begutachten zu lassen. Gleichzeitig sollte man sich die Bewehrungsabnahmen mit Datum, Unterschrift und Firmenstempel vom Abnehmenden zeigen lassen. Zusätzlich sollte man sich die Betonlieferscheine und die Lieferscheine der Baumaterialien zeigen lassen und diese mit der Statik vergleichen. </span></div><div><br></div><div><b><span class="fs12lh1-5 ff1">Wie schön heißt es in einem Sprichwort, „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.</span></b></div></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 12 Oct 2023 11:30:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Bedeutung Standsicherheit]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000029"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Standsicherheit Bestandsgebäude</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wie wichtig und welche Beachtung schenkt man als Hauseigentümer der Standsicherheit von Gebäuden bei Veränderungen oder zusätzlichen Lasten am Dachstuhl oder den Wänden? </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich kann man glauben, dass es schon halten wird und man damit sich selber beruhigen möchte. „Hebt schon und wird schon nicht gleich einstürzen“ sind Sätze, welche wir öfter hören. Es ist auch ein Verkaufsargument von großflächigen Photovoltaikanlagen auf Dachstühlen von Wohngebäuden und Industriedächer. Es soll sogar "Statikexperten" geben, welche nur nach bloßer Inaugenscheinnahme des Dachstuhles erkennen/erklären, dass die Standsicherheit gewährleistet ist. Allerdings nur mündlich und nie schriftlich!</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Richtig ist, dass für die Standsicherheit von Gebäuden der Eigentümer verantwortlich ist. Denn nicht jede Veränderung im Innenbereich bedarf einen Bauantrag. Siehe dazu z.B. § 62 LBauO RLP. &nbsp;Die Genehmigungsfreiheit entbindet aber nicht den Eigentümer von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch baurechtliche und sonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften an bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen gestellt werden. Das ist z.B. bei der Veränderung von tragenden und aussteifenden Bauteilen, ein Dachstuhl und eine Decke ist ein Bauteil, dass vor Baubeginn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers vorhanden sein muss. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf1">Es reicht also nicht aus, dass eine Baufirma oder ein Verkäufer einer Photovoltaikanlage irgendwas mündlich erklärt, sondern ein zugelassener Statiker eine schriftliche Erklärung, was eine Berechnung einschließt, abgibt.</span></b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Warum sind solche Regelungen für die Standsicherheit des Gebäudes logisch und nachvollziehbar? </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Weil viele neue Lasten in der alten Urstatik damals nicht eingerechnet und bei der Bemessung der tragenden Bauteile nicht berücksichtigt wurden bzw. die Aussteifung von Gebäuden besonders in einer Erdbebenzone entscheidend sein kann.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dazu nur einige Beispiele:</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- PV-Anlage Dachstuhl = Zusatzlast von 25 kg/m2 DFL</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Dämmung Dachschräge = Zusatzlast von &gt; 20 kg/m2 DFL abhängig vom Dämmstoff und Stärke</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Ausbau Dachboden = Zusatzlast auf Decke &gt; 50 kg/m2 Nutzlast/Verkehrslast</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;= Zusatzlast Fußboden auf Decke &gt; 28 kg/m2 Eigenlast abhängig vom Aufbau</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Fußbodenheizung Zementestrich = Zusatzlast auf Decke &gt; 160 kg/m2 Eigenlast, wenn kein Estrich vorhanden vorher war</span></div> &nbsp;<div> </div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Als wir in den 90-iger Jahren Wohngebäude und Industriehallen entworfen und berechnet haben, spielten PV-Anlagen/Solarthermie noch keine Rolle. Dementsprechend wurden diese Lasten bei der Auslegung der Bauteile auch nicht berücksichtigt. Dachgeschossausbau und Wärmedämmung, wenn auch nicht in dem heutigen Ausmaß, waren schon damals wichtige Sachverhalte bei der Gebäudemodernisierung. Die statischen Folgen und Ausmaße kann man hier selber gut beurteilen. (<a href="http://www.besecke.net/dachgeschossausbau.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/dachgeschossausbau.html', null, false)">hier</a>)</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Welche Empfehlungen können wir aus unserer Erfahrung also geben?</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Den Sachverhalt sollte man zur Sicherheit der Bewohner des Gebäudes nicht gutgläubig auf die leichte Schulter nehmen. Natürlich arbeitet ein Statiker nicht umsonst. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf1">Darum die Eingangsfrage - was ist Dir die Sicherheit des Hauses wert?</span></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Zuerst sollte man selber sich die alte Urstatik vornehmen und schauen, was für Lastannahmen damals getroffen wurde. Liegt diese nicht vor, kann man sie beim zuständigen Bauamt anfordern. Auch früher wurde keine Baugenehmigung erteilt, wenn keine Gebäudestatik eingereicht wurde.</span><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dann kann man selber prüfen, ob der heutige Bauzustand noch mit der damaligen Urstatik übereinstimmt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Mit diesen Informationen kann man einen listengeführten Tragwerksplaner (Statiker) zu einer Ortsbesichtigung beauftragen einschl. der Nachrechnung der tragenden Gebäudeteile. Dieser stellt die Bescheinigung mit den möglichen Sanierungsmaßnahmen aus.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Möglich ist auch eine Einzelberatung mit uns via ZOOM, um eine erste Einschätzung zu erhalten.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 25 Aug 2023 14:39:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Statik PV im Bestand]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000028"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>PV - Anlagen bei Industriebestandsgebäuden</b></span></div><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">In den jeweiligen Landesbauordnungen ist festgelegt, dass bei Veränderungen von tragenden und nichtragenden Bauteilen die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers einzuholen ist. Wir vertreten dazu die Ansicht, dass die Lasterhöhungen bei alten Bestandsgebäuden dazu ebenfalls zählen, weil bei der damaligen Erstellung des Gebäudes der Statiker diese Lasten nicht bei der Erbauung berücksichtigt hat und auch nicht kannte. Was berücksichtigt wurde, kann man nur aus der alten Bestandsstatik ablesen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die Wichtigkeit dieses Vergleiches sehen wir in unserer täglichen Praxis bei der Durchsicht von Bestandsstatiken, soweit diese überhaupt noch vorhanden sind. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Nicht nur, dass die damalige Statik per Hand gerechnet wurde, weil es noch keine Computer und Software gab, es liegt zusätzlich noch ein Alterungs-/Abnutzungsprozeß bei den Baustoffen wie z.B. bei Holz o.ä. vor.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass auch zur damaligen Erbauungszeit des Gebäudes auf die Baukosten geachtet wurde und somit keine großen Lastreserven vorhanden sind.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dies betrifft nicht nur Wohngebäude aus den 60-iger bis 90-iger Jahren sondern auch Industriehallen. Bei Wohngebäuden von privaten Gebäudebesitzern, welche sich nicht intensiv mit dem Baurecht der Landesbauordnung auskennen und den Aussagen mancher PV - Installationsfirmen glauben (Tipp: schauen Sie mal in die AGB dieser Firmen), hoffen wir, dass in statischer Hinsicht ohne statischen Nachweis nichts passiert. Da werden schon einmal 15 Paneele auf der Südseite des Dachstuhls installiert, was ca. 350 kg einseitige Zusatzlast für den Dachstuhl einschl. Pfetten- und Stützenableitung auf die Decke über OG sind. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Allerdings, verantwortlich für die Standsicherheit des Gebäudes ist rechtlich immer der Eigentümer.</b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">In Rahmen unserer langjährigen eigenen Bürotätigkeit haben wir einige Industriehallen mit Stützweiten von 24 m und 6 m Einflußbreite entworfen und statisch berechnet. Wir wissen also ganz genau, welche Lastannahmen in der Regel für kostengünstige Stahlrahmen angenommen und unter welchen Bedingungen die Stahlprofile ausgesucht und eingebaut werden, einschl. Verbindungsmittel und den Fundamenten. Lastannahmen für großflächige PV-Anlagen waren damals nicht Bestandteil bei statischen Berechnungen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wenn wir heute sehen, dass auf Industriehallen oftmals einseitig auf der Südseite 100 m2 und mehr PV-Anlagen installiert wurden, dann hoffen wir, dass die Eigentumsbesitzer dieser Industriehallen einen Statiker zur Nachrechnung der Stahlrahmenprofile beauftragt haben. Denn, nach unserer Ansicht, neben der kostengünstigen Energiegewinnung spielt die Standsicherheit des Gebäudes zur Sicherheit von Menschenleben eine noch größere Rolle. Kommen jetzt noch zusätzliche Lasten aus Wärmedämmung auf die tragenden Bauteile hinzu, kann schnell die Standsicherheit gefährdet sein.</span><br></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Im Schadensfall wird keiner den Sprüchen glauben, „wir hätten gedacht das hebt noch“ oder „die PV-Firma hat gesagt, dass eine statische Berechnung nicht notwendig ist“.</span><span class="fs14lh1-5 ff1"> Es soll sogar "Statikexperten" geben, welche nur nach bloßer Inaugenscheinnahme des Dachstuhles erkennen/erklären, dass die Standsicherheit gewährleistet ist. Allerdings nur mündlich und nie schriftlich!</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Verantwortlich bleibt der Gebäudeeigentümer (vgl. § 836 ff. BGB). </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die statischen Unterlagen zur Nachrechnung sollten auf Verlangen durch das Bauordnungsamt oder beim Gebäudeverkauf schriftlich vorliegen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Gebäudebesitzer, auch wenn es Geld kosten sollte, vor Installation einer PV-Anlage oder auch zur Montage umfangreicher Dämmmaßnahmen, einen listengeführten Tragwerksplaner (einzusehen bei den zuständigen Ingenieurkammern) zu beauftragen und eine Nachrechnung vornehmen zu lassen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wenn Sie bei Ihrem Gebäude unsicher sind oder weiterführende Fragen haben, dann bieten wir eine Einzelberatung an. Dies ist auf jeden Fall preiswerter als vielleicht ein Schaden in einigen Jahren. Ein Termin kann auch bundesweit via ZOOM gebucht werden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/Schema-Bestandsstatik_8zbas7w8.jpg"  title="" alt="" width="1210" height="686" /><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 05 Aug 2023 17:31:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Fehler Dachgeschossausbau]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000027"><div><b><u><span class="fs14lh1-5 ff1">Fehler Dachgeschossausbau</span></u></b></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Welche Folgen Fehler beim Dachgeschoss-/Spitzbodenausbau auftreten können, wenn man die gesetzlichen Vorschriften der jeweiligen Landesbauordnungen nicht einhält, zeigt ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs.</span><br></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Schadensersatz oder Kaufpreisminderungen sind neben Stress und Ärger entscheidende Sachverhalte worüber man sich Gedanken machen sollte. Dies betrifft besonders Käufer von Eigentumswohnungen von einem Bauträger oder Käufer/Verkäufer von Bestandsimmobilien.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">In der vorliegenden Gerichtsentscheidung wurde ein Spitzboden als Wohnfläche in einer Eigentumsanlage verkauft. Der Verkaufspreis für die Spitzbodenfläche richtete sich nach den anderen Wohnflächen und war entsprechend hoch. Die Baugenehmigungsbehörde stellte in ihrer Baugenehmigung klar, dass der Spitzboden nicht als Aufenthaltsraum zählen kann, weil der 2. Fluchtweg fehlt und deshalb nur als Lagerboden genutzt werden kann. Der Verkäufer wurde zum Schadensersatz in beträchtlicher Höhe verurteilt.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre ebenfalls möglich, weil die Leistung des Verkäufers mangelhaft war und eine Nacherfüllung nicht möglich ist.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ausgehend von dieser Entscheidung können wir jedem Käufer von Dachgeschosswohnungen in einer Eigentumsanlage nur empfehlen, Einsicht in die Baugenehmigungsunterlagen zu nehmen. Dies betrifft natürlich auch entsprechende Mieter.</span><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei Baubesichtigungen von Bestandsimmobilien erleben wir öfters, dass von den Eigentümern „schwarz“ der Spitzboden/Dachgeschoss ausgebaut wurde ohne das die baurechtlichen Bestimmungen der Landesbauordnung zur Zuwegung, 2. Fluchtweg oder Raumhöhe eingehalten, geschweige denn die Gebäudestatik beachtet wurde. Dies kann natürlich zu einem Problem beim Verkauf der Immobilie führen. Werden diese Räume auch noch in einem Exposé fehlerhaft ausgewiesen, kann es zum Schadensersatz, Kaufpreisrückzahlung oder zum Vertragsrücktritt kommen.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">In einem unserer Fälle mussten wir als Statiker, weil sich das Bauordnungsamt auf Verlangen des Käufers eingeschaltet hatte, die Statik des Dachstuhles nachrechnen. Durch die erhöhten Nutz- und Ausbaulasten beim Dachgeschossausbau musste der Dachstuhl statisch verstärkt werden um die Standsicherheit zu gewährleisten. Diese Kosten für die Verstärkungen musste der Verkäufer bezahlen bzw. wurden vom Kaufpreis abgezogen.</span><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir können aus unserer Erfahrung deshalb Käufern von Bestandsimmobilien nur empfehlen, sich bei der Besichtigung einen Bauexperten/Statiker zu bedienen bzw. sich vom Verkäufer/Makler die Statik geben zu lassen um den vorgefundenen Bestand mit den statischen Berechnungen zu vergleichen. Das kann vor bösen Überraschungen sehr schützen.</span><br></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">In weiteren Fällen aus unserem Büroalltag mussten wir feststellen, im Rahmen einer geplanten Installation einer PV-Anlage auf dem Dachstuhl, dass die übergebene Gebäudestatik nicht mit der vorgefundenen Bauausführung übereingestimmt hat. Dies ist oft kein Einzelfall. Auch hier waren statische Nachrechnungen einschl. Sanierungsmaßnahmen notwendig um die Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eigentümern von Bestandsimmobilien kann man nur raten, keinen „Schwarzausbau“ des Dachgeschosses vorzunehmen, sondern den baurechtlichen Sachverhalt von Zuwegung, 2. Fluchtweg und Raumhöhe prüfen zu lassen sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers zur Standsicherheit einzuholen.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Mehr dazu in unserem BLOG. &nbsp;&nbsp;</span></div>]]></description>
			<pubDate>Wed, 26 Jul 2023 19:03:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Planungszeitraum Gebäudemodernisierung]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=energetische_Modernisierung"><![CDATA[energetische Modernisierung]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000026"><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Planungszeitraum für die energetische Modernisierung Bestandsgebäude</b></span></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nach den derzeitigen politischen Entscheidungen zur energetischen Modernisierung bei Bestandsgebäuden sind die baurechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gebäudeeigentümer zu beachten. Neben den gesetzlichen Regelungen in den Landesbauordnungen sind natürlich auch die </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>statischen</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> und </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>bautechnische</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>n</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> Ausbildungen an den tragenden Bauteilen einzuhalten. Dies sind z.B. die Gewährleistung der Standsicherheit, die Gebrauchsfähigkeit der Bauteile und die bauphysikalische Ausbildung einschl. deren Nachweise und Berechnungen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Nicht zu empfehlen ist, dass diese Punkte negiert oder ignoriert werden. Hier kann es später zu kostenintensiven Bauschäden kommen.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Eine effiziente und wirtschaftliche energetische Gebäudesanierung setzt sich aus einer objektbezogenen, an die besonderen Gebäudebedingungen angelehnte, Gebäudeplanung und sich daraus abgeleitete marktbezogene Bauausführung zusammen. Nur mit einer durchdachten Planung und Berechnung können sehr gute Ergebnisse erzielt und Kostensteigerung durch Baunachträge verhindert werden. Gerade in der heutigen Zeit bei hoher Inflation und Baumaterialpreise empfiehlt es sich, mit der Planung genügend Zeit zu nehmen bis die hohen Baupreise, welche erfahrungsgemäß sehr starken Schwankungen unterliegen, wieder sinken.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Die Planung beginnt damit, dass der Bauherr sich klar wird, welche energetische Modernisierungen überhaupt durchgeführt und welcher energetischer Standard erreicht werden soll.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">1. Schritt - Ortsbesichtigung mit Zustandsbewertung Bestand der tragenden Bauteile</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Augenscheinlich sollte ein Statiker den Zustand einschätzen, ob eine vollständige Tragfähigkeit/Festigkeit noch vorliegt.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Hier einige Beispiele aus solchen Ortsbesichtigungen.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"> </span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"> </span></span><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/DSC09790-1.jpg"  title="" alt="" width="306" height="230" /> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<img class="image-2" src="http://www.besecke.net/images/DSC07087_2dl667uf.jpg"  title="" alt="" width="307" height="230" /> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<img class="image-3" src="http://www.besecke.net/images/CIMG6289_uptwxnh8.jpg"  title="" alt="" width="309" height="232" /><span class="fs10lh1-5"> &nbsp;</span></div><div><span class="fs10lh1-5"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">2. Schritt - Bestandsstatik</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In einem weiteren Schritt sollte ein Statiker die vorhandenen tragenden Bauteile mit der Bestandsstatik bei der Erbauung vergleichen. Unsere Erfahrung zeigt auf, dass der vorgefundene eingebaute Zustand, warum auch immer, </span><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>nicht</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> immer mit der hinterlegten Bestandsstatik übereinstimmt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">3. Schritt - Auswahl der Dämmmaterialien</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Auswahl der Dämmstoffe hat einen erheblichen Einfluß auf den Energiebedarfsausweis/Primärenergiebedarf/Endenergiebedarf. Denn jeder Dämmstoff hat einen unterschiedlichen Lambda-Wert sowie verschiedene Eigengewichte, was zu einem unterschiedlichen U-Wert führt und Einfluß auf die Statik des Gebäudes hat.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Einige unterschiedliche Dämmmaterialien.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Hartschaum-Dämmplatten</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Holzfaserdämmung</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Mineralwolldämmung</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Neben der Auswahl der Dämmstoffe ist die Größe und Lage einer PV-Anlage und Solarthermie wichtig. Diese Daten fließen in den Energiebedarfsausweis und in die neue Gebäudestatik ein.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">4. Schritt - Erstellung und Berechnung des Energiebedarfsausweises</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Entsprechend den Bauzeichnungen wie Grundrisse und Schnitte kann der energetische Ist-Bestand berechnet werden. Auf Basis der ausgewählten Dämmmaterialien einschl. PV-Anlage und Heizung-/Warmwasseranlage werden die einzelnen Modernisierungsschritte sowie die Baukostenschätzungen ermittelt. Einzelne Varianten von Dämmmaterialien zur Optimierung können vorgenommen werden bis der endgültige </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Energiebedarfsausweis</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> erstellt wird. Dieser ist die Grundlage für die bautechnische Detailausbildung an den tragenden Bauteilen einschl. der neuen statischen Berechnungen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">5. Schritt - statische Berechnung der tragenden Bauteile (Unbedenklichkeitsbescheinung nach LBauO)</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Auf Basis der vorgefundenen tragenden, eingebauten Bauteile und der neuen Belastungen durch Dämmmaterialien und PV-Anlagen erfolgt die </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>statische Nachrechnung</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> einschl. möglicher Verstärkungsmaßnahmen sowie die Erstellung der bautechnischen Detailzeichnungen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">6. Schritt - Ausschreibung Bauleistung</span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Nach den wärmetechnischen und statischen Berechnungen kann mit der konkreten Erstellung der gewerkespezischen Leistungsverzeichnissen einschl. Angebotseinholung begonnen werden.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Diese Planungsleistungen vor der Bauausführung, welche auch einen gewissen Zeitraum umfassen und vor Kostenüberraschungen schützen, können bereits jetzt trotz derzeitiger hoher Inflation und Bauzinsen realisiert werden. Diese Schritte sind nach unserer langjährigen Erfahrungen bei Gebäudemodernisierung unerlässlich und zu empfehlen.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Bei weiteren Fragen können Sie gerne ein Einzeltermin via ZOOM oder SKYPE mit uns vereinbaren.</span></span></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 20 Apr 2023 10:55:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Statik Beispiel energetische Modernisierung]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=energetische_Modernisierung"><![CDATA[energetische Modernisierung]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000023"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Bedeutung der statischen Berechnungen für die Standsicherheit der Gebäude an Hand eines Beispieles</b></span></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><span class="cb1">Die energetische Modernisierung von älteren Bestan</span>dsgebäuden aus den 60-ziger bis 80- ziger Jahre ist dringend erforderlich und notwendig. Durch den Unterhaltungsstau bei Fenster, der Außenwände und der alten Heizungsanlagen ist der Energieverlust erheblich.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings ist der Blickwinkel ausschließlich auf die energetischen Dämmmaßnahmen und den Heizwärmepumpen in Verbindung mit einer PV-Anlage/Solarthermie viel zu eng und zu kurz und bildet bei den Baukosten nur die Halbwahrheit wieder. Gerade bei älteren Bestandsgebäuden muss der Blickwinkel auf die Stand- und Gebrauchssicherheit der Gebäude erweitert werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Hat man sich für eine energetische Modernisierung entschieden und hat </span><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>keinen</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> Blickwinkel auf die Gebäudestatik, kann es schnell zu Standsicherheitsprobleme am Gebäude kommen und was später zu Bauschäden </span><span class="fs12lh1-5 ff1">wie Risse usw.</span><span class="fs12lh1-5 ff1"> führt. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Wie kommt man zu so einer Einschätzung? </b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir hören öfters in unserem Statikeralltag, dass Dämmstoffe und eine PV-Anlage nur ein sehr geringes Gewicht darstellen und der Dachstuhl bzw. die Decke schon halten wird.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wirklich, solche Aussagen sind <span class="imUl">reine Spekulation</span> und lenken von den wirklichen Verhältnisse ab.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei unterschiedlichen Dämmstoffen und Stärken und einer PV-Anlage können schon einmal ca. 50 - 80 kg/m2 zusätzliche Lasten auf den Dachstuhl einschl. Decken einwirken. Die Frage ist dann, ob die Standsicherheit des Gebäudes noch gesichert ist. Verantwortlich ist dafür der Gebäudeeigentümer.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf1">1) Wusste der Statiker bei der Erbauung des alten Bestandsgebäudes, dass in 40 - 50 Jahren zusätzliche Lasten von ca. 50 - 80 kg/m2 auf die tragende Bauteile wirken und hat er es berücksichtigt?</span></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf1">2) Wie hoch sind die Lastreserven und der Zustand der tragenden Bauteile?</span></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf1">3) Stimmt der vorgefundene Ist-Gebäudezustand überhaupt noch mit der alten Bestandsstatik überein?</span></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf1">4) Werden die Vorschriften der Landesbauordnung &nbsp;(z.B. § 62 Nr. 10 a) LBauO RLP) durch den Gebäudeeigentümer eingehalten?</span></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf1"><br></span></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ganz nebenbei sind Architekten, Dachdecker oder Zimmerer keine Personen im Sinne <span class="cf1"> </span></span><span class="fs12lh1-5 ff1">§ 66 Abs. 6 Satz 1 LBauO RLP.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wenn also von der Politik eine energetische Modernisierung von alten Bestandsgebäuden festgelegt wird, dann sollte der Blickwinkel auf die Probleme mit der Gebäudestatik erweitert werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eine Prüfung muss immer im konkreten Einzelfall durch einen listengeführten Tragwerksplaner erfolgen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>I. Diese Problematik soll an einem konkreten Einzelbeispiel aus unserer alltäglichen Arbeit verdeutlicht werden.</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ein Gebäude aus dem Jahr 1961 soll nach dem Kauf entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz energetisch saniert werden. Gleichzeitig wird eine PV-Anlage auf dem Dachstuhl vorgesehen. Die alte Bestandsstatik wurde vom zuständigen Bauamt vorgelegt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Annahmen aus der Bestandsstatik:</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Dachstuhl unausgebaut mit Ziegeleindeckung</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Sparren 8/14</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Sparrenabstand 0,55 m</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Dachneigung 50°</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Spannungsnachweis für die Holzsparren wurde geführt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Gebrauchsnachweis (Durchbiegung) nicht vorhanden</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Vorgefundener Ist-Zustand nach Gebäudebesichtigung</b></span></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Dachstuhl ausgebaut mit Ziegeleindeckung</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Sparren 7/13,5</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Sparrenabstand 0,73 m</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Dachneigung 50°</span></div></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Nachrechnung des Ist-Zustandes ergab folgendes Ergebnis:</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">statisches System:</span></div><div><img class="image-2" src="http://www.besecke.net/images/statische-System.jpg"  title="" alt="" width="904" height="597" /><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bemessung der Sparren:</span></div><div><img class="image-8" src="http://www.besecke.net/images/Nachweis-Bestand-links.jpg"  title="" alt="" width="651" height="154" /><br></div><div><img class="image-9" src="http://www.besecke.net/images/Nachweis-Bestand-rechts.jpg"  title="" alt="" width="618" height="182" /><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Interessant ist, dass auch 1961 bereits der Bauträger/Baufirma sich <span class="imUl">nicht</span> an die Baustatik gehalten halt. Der Dachschrägenausbau erfolgte später anscheinend ohne Rücksprache mit einem Statiker. Dadurch wird heute der Gebrauchsnachweis <span class="imUl">nicht</span> erfüllt, was aber zu der damaligen Zeit keine entscheidende Rolle gespielt hat. Es hat aber nun Auswirkungen in der heutigen Zeit auf die energetische Sanierung.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ganz wichtig für die energetische Gebäudesanierung ist die, in statischer Hinsicht, richtige Auswahl der Dämmstoffe, da jede Dämmstoffart unterschiedliche Rohdichten/Gewichte hat. &nbsp;</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">a) Der energetische Fahrplan des Energieberaters in unserem Beispielfall sieht nachfolgende Sanierung vor:</span></div><div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Zwischensparrendämmung = Paraflex = 8,40 kg/m2 = 0,084 KN/m2</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aufsparrendämmung = Paratherm = 11,50 kg/m2 = 0,115 KN/m2</span></div></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">U-Wert = 0,17 W/(m2K)</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">PV-Anlage auf der linken Sparrenseite = 0,25 KN/m2</span></div></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Bemessung der Sparren energetische Sanierung mit Holzfaserdämmstoff:</span></div></div><div><img class="image-10" src="http://www.besecke.net/images/Nachweis-Daemmung-Holzfaser-links.jpg"  title="" alt="" width="687" height="160" /><br></div><div><img class="image-11" src="http://www.besecke.net/images/Nachweis-Daemmung-Holzfaser-rechts.jpg"  title="" alt="" width="617" height="170" /><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">b) Alternative Möglichkeit Mineralwolle:</span></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Zwischensparrendämmung = Klemmrock 035 = 5,60 kg/m2 = 0,056 KN/m2</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aufsparrendämmung = Masterrock 035 = 9,50 kg/m2 = 0,095 KN/m2</span></div></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">U-Wert = 0,16 W/(m2K)</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">PV-Anlage auf der linken Sparrenseite = 0,25 KN/m2</span></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Bemessung der Sparren energetische Sanierung mit Mineralwolldämmung:</span></div></div><div><img class="image-12" src="http://www.besecke.net/images/Nachweis-Daemmung-Mineralwolle-links.jpg"  title="" alt="" width="631" height="144" /><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><img class="image-13" src="http://www.besecke.net/images/Nachweis-Daemmung-Mineralwolle-rechts.jpg"  title="" alt="" width="600" height="178" /><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Annahme:</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Holzsparren NHL 24 sowie alle Verbindungsmittel haben nach 60 Jahren Gebrauch noch die 100%-ige Tragfähigkeit und der Dachdecker/Zimmerer ist seiner <span class="imUl">Hinweispflicht</span> nach LBauO vor Ausführung nachgekommen.</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die statischen Berechnungen zeigen auf, dass im linken Teil weder die Tragfähigkeit noch die Gebrauchsfähigkeit der Holzsparren gegeben sind. Bei der rechten Sparrenseite ist die Gebrauchsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt.</span><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eine weitere wichtige statische Frage ist, ob die </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Firstpfette</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> die zusätzlichen Lasten problemlos aufnehmen kann. Noch spannender in diesem Fall ist, ob der Stahlträger in der Decke diese Lastenerhöhungen aus den Pfettenstützen aufnehmen kann. Diese Lastverfolgung über die tragenden Bauteile ist ebenfalls vom Statiker vorzunehmen, denn die zusätzlichen Lasten enden nicht am Auflager der Dachsparren!!!</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei der Firstpfette kommt es durch die energetische Modernisierung zu einer Lasterhöhung von 43% = 208 kg/m, welche über die Pfettenstützen in den Stahlträger innerhalb der Decke geleitet werden.</span><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In der Bestandsstatik ist die Firstpfette als Einfeldträger berechnet.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Stützweite: 3,11 m</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Abmessung: 16/ 24 </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dieses gewählte statische System widerspiegelt natürlich nicht das wirklich ausgeführte System. Allerdings unter den Bedingungen von 1961 ohne Computer und Statiksoftware ist diese Berechnung zur Ermittlung des Widerstandsmomentes nach Q x l2/8 ausreichend. Dies hatte auch der Prüfingenieur bestätigt. Somit liegt ein Bestandsschutz vor.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Jetzt, wo neue zusätzliche Lasten auf den Dachstuhl aufgebracht werden sollen, ist eine Berechnung nach den heutigen </span><span class="fs12lh1-5 ff1">Berechnungsansätze vorzunehmen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Was wurde für ein statisches System bei der Ortsbesichtigung festgestellt?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Fachwerk &nbsp;mit Durchlaufträger über 3 Felder mit Gelenke und Holzstützen mit Kopfbändern</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Abmessung Durchläufträger 16/24</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Abmessung Holzstütze und Kopfbänder 14/14</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Nachrechnung des statischen Ist-Systems ergab, dass die zulässigen Spannungswerte der Holzpfette eingehalten werden und noch Lastreserven bestehen. Bewusst oder unbewusst hat der Zimmerer vor 60 Jahren ein ausreichendes statisches System gewählt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings was nicht weiter betrachtet/beachtet wurde, dass die Holzstützen nicht direkt auf tragende Wände stehen sondern im Feld der Decke. Zur Aufnahme der Kräfte aus den Holzstützen wurde ein IPE 120 eingebaut. Die Nachrechnung dieses Stahlträgers ergab, dass die zulässigen Spannungswerte deutlich überschritten wurden und der Stahlträger verstärkt werden muss.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Fazit:</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Betrachtung der statischen Gebäudesituation bei einer energetischen Modernisierung erfolgt immer am konkreten Einzelfall und kann nur durch einen listengeführten Tragwerksplaner vorgenommen werden. Sprüche wie</span><span class="fs12lh1-5 ff1"><b> "das hebt noch"</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> oder </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>"hat so lange gehalten"</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> sind reine Spekulation. Verantwortlich bei der Änderung von tragenden Bauteilen ist immer der Gebäudeeigentümer. Zusätzliche Lasteintragungen stellen ebenfalls eine Änderung der tragenden Bauteile dar. Auch wenn es Kosten verursacht, sollte man sich bei einer geplanten energetischen Gebäudesanierung immer von einem listengeführten Tragwerksplaner hinsichtlich der Standsicherheit des Gebäudes beraten lassen. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Neben den energetischen Baukosten sollten gleichfalls Baukosten für statische Verstärkungsmaßnahmen eingeplant werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Sind statische Verstärkungsmaßnahmen wie in unserem konkreten Einzelfall notwendig (hier eine Aufdopplung der Sparren auf 7/18, verstärkung des Stahlträgers), kann man gleichzeitig die Wärmedämmung noch verbessern und so "zwei Fliegen mit einer Maßnahme" schlagen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Was können wir aus unserer Erfahrung empfehlen:</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Besorgen sie sich die alte Bestandsstatik vom Gebäude einschl. der alten Zeichnungen</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Vergleichen Sie überschläglich, ob die derzeitige Gebäudesituation mit den alten Zeichnungen noch übereinstimmt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Stellen sie bereits Unterschiede fest, lassen sich sich von einem Statiker über die statischen Möglichkeiten bei einer Ortsbesichtigung beraten und eine Nachrechnung der tragenden Bauteile vornehmen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Wenn sie die statischen Möglichkeiten einschl. der Folgen kennen, entscheiden sie über die Art der energetischen Modernisierung entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wenn Sie Fragen haben, dann können wir sie auch Online via SKYPE oder ZOOM in einem Einzelgespräch beraten.</span></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 11 Mar 2023 11:55:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Grundlagen Dachgeschossausbau]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000022"><div><b><u><span class="fs14lh1-5 ff1">Grundlagen beim Dachgeschossausbau</span></u></b></div><div><b><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></u></b></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Der Dachgeschossausbau bei Bestandsgebäuden, welche z.B. vor den 60er Jahren gebaut wurden, ermöglicht in vielen Fällen eine Erweiterung von Wohnraum für Aufenthaltsräume oder Einliegerwohnungen. In diesen Gebäuden mit Satteldächern, Mansardformen o.ä. &nbsp;wurde der Dachraum früher als Trockenboden oder Lagerraum genutzt.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Je nach Gebäudegrundriss lassen sich neue Rückzugsräume für heutige Bedürfnisse wie für Homeoffice, Arbeitsräume für selbständige freiberufliche Tätigkeiten oder Gästezimmer schaffen. In vielen Fällen ist auch der Anbau eines Balkons möglich, zumindest haben wir dies in fast allen Fällen so realisiert.</span><br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Damit wird nicht nur der Wert der Immobilie erheblich gesteigert, sondern man kann mit dem Dachgeschossausbau gleichzeitig eine energetische Sanierung des Dachstuhles zur Energieeinsparung vornehmen, eine PV-Anlage zur Stromgewinnung installieren und den meistens vorhandenen Unterhaltungsstau/Bauschäden beseitigen. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wenn man schon eine notwendige planerische Leistung und statische Berechnung vornehmen muss, dann sollte man bereits in die Zukunft schauen und seine klare Absicht bei der Modernisierung jetzt festlegen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Hier einmal einige Beispiele von Dachstühlen, welche sich besonders geeignet haben und von uns planerisch und statisch in den letzten 20 Jahren ausgebaut wurden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><blockquote><div> &nbsp;&nbsp;&nbsp;<img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/IMG_20190710_0063.jpg"  title="" alt="" width="351" height="230" /> <img class="image-1" src="http://www.besecke.net/images/IMG_20190829_0069.jpg"  title="" alt="" width="337" height="230" /> <img class="image-2" src="http://www.besecke.net/images/IMG_20190710_0093.jpg"  title="" alt="" width="364" height="231" /></div><div><br></div></blockquote><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings sind für den Dachgeschossausbau objektiv nachfolgende Bedingungen entsprechend der Landesbauordnung zu betrachten und einzuhalten.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div> &nbsp;<div><ul><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Zugang zum Dachgeschoss und 2. Fluchtweg (§ 15 Abs. 4 LBauO RLP)</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Raumhöhe von 2,20 m über die Hälfte der Grundfläche, </span><span class="fs12lh1-5 ff1">Raumteile mit einer lichten Höhe bis zu 1,50 m bleiben außer Betracht. (§ 45 Abs. 4 LBauO RLP)</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Statische Unbedenklichkeitsbescheinigung eines listengeführten Tragwerkplaners (Baustatiker) (§ 62 Abs. Nr.10 LBauO RLP)</span></li></ul><div class="fs12lh1-5 ff1"><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div class="fs12lh1-5 ff1">Subjektiv und individuell ist die architektonische Grundrissgestaltung. Einer mag die Pfettenlage und die Dachspitze sichtbar, der Andere mag große oder kleine Räume mit schöner Aussicht. Allerdings bleiben die o.g. objektiven Bedingungen gleich.</div><div class="imUl fs12lh1-5 ff1"><span class="imUl"><br></span></div><span class="imUl">Zugang zum Dachgeschoss und 2. Fluchtweg </span></div><div class="fs12lh1-5 ff1"><span class="imUl"><br></span></div><div class="fs12lh1-5 ff1">Der Zugang zu den neuen Aufenthaltsräumen im Dachgeschoss innerhalb der Wohnung hat über eine notwendige Treppe mit einer Laufbreite von mind. 80 cm zu erfolgen. Dies kann auch eine Wendeltreppe sein. Eine ausklappbare Dachbodentreppe ist nicht zulässig. Soll eine eigenständige Wohnung im Dachgeschoss entstehen, ist die Laufbreite mindestens 1,00 m.</div><div class="fs12lh1-5 ff1">Ist in beiden Fällen dies nicht möglich, kann auch ein Treppenhausanbau, wenn dies durch das Grundstück möglich ist, vorgesehen werden. Dies haben wir bereits öfters realisiert.</div><div class="fs12lh1-5 ff1">Entsprechend Landesbauordnung ist in jeder Etagge mit Aufenthaltsräumen ein 2. Fluchtweg als Rettungsweg vorzusehen. Dies ist im Brandfall sinnvoll und vorgeschrieben. In den meisten Fällen kann im Giebel ein entsprechendes Fluchtwegfenster, im Lichten 0,9 x 1,2 m, geplant werden. Möglich sind auch Dachfenster als 2. Fluchtweg und Fenster in Gauben bzw. Erker. Auch hier sind bestimmte Abmessungen planerisch zu erfassen und die Fluchtwege zur Rettung zu planen.</div><div class="fs12lh1-5 ff1"><br></div><div class="fs12lh1-5 ff1"><span class="imUl">Raumhöhe von 2,20 m über die Hälfte der Grundfläche</span></div><div class="fs12lh1-5 ff1"><span class="imUl"><br></span></div><div class="fs12lh1-5 ff1">Die notwendige lichte Raumhöhe ist in der Landesbauordnung unter § 45 Abs. 4 RLP geregelt. Reicht die vorhandene Grundfläche für die notwendige lichte Raumhöhe nicht aus, so können Gauben angeordnet werden. Allerdings ist dann zu beachten, dass infolge der Veränderung der Außenhülle ein Bauantrag notwendig wird. Gleichzeitig sind die Grundstücksgrenzen und Abstandsflächen zu bewerten. Bei der lichten Raumhöhe ist der neue Dachschrägenaufbau aus Lattung und Gipskarton sowie ein möglicher neuer Fußbodenaufbau aus z.B. Trockenestrich mit Trittschalldämmung zu berücksichtigen.</div><div class="fs12lh1-5 ff1"><br></div><div class="fs12lh1-5 ff1"><span class="imUl">Statische Unbedenklichkeitsbescheinigung Statiker</span></div><div class="fs12lh1-5 ff1"><span class="imUl"><br></span></div><div class="fs12lh1-5 ff1">Die statische Nachrechnung der tragenden Gebäudeteile wie Dachstuhl und Geschoßdecke ist grundlegend zur Standsicherheit des Gebäudes. Durch die neuen Lasteintragungen hat sich die alte Bestandsstatik grundlegend geändert. Die Nutzlasten auf die Decke haben sich von Dachboden (1,00 KN/m2) auf Wohnfläche (&gt;1,50 KN/m2) erhöht und ebenfalls die Eigenlasten, wenn ein neuer Fußbodenaufbau eingebaut wird. Gleichzeitig ist ebenfalls nicht zu unterschätzen, wenn infolge der Dämmung in den Dachschrägen und einer PV-Anlage auf dem Schrägdach diese Lasten zum Teil über die Dachstützen auf die Decke abgeleitet werden. Hier ist eine Lastverfolgung unbedingt erforderlich, weil der alte Bestandsstatiker diese neue Lasten damals nicht kannte und somit nicht berücksichtigt hat. </div><div class="fs12lh1-5 ff1">Wie groß die Lastreserven im Dachstuhl sind, kann man mit dem bloßen Augen nicht erkennen. Der Einbau der neuen Dämmung nach dem Gebäudeenergiegesetz, die Dachschrägenverkleidung und eine PV - Anlage verlangt nach einer statischen Nachrechnung des Dachstuhles einschl. möglicher Verstärkungsmaßnahmen. Diese statische Nachrechnungen einschl. der statischen Unbedenklichkeitsbescheinigung entsprechend der Landesbauordnung kann nur ein listengeführter Statiker vornehmen.</div><div class="fs12lh1-5 ff1"><br></div><span class="fs12lh1-5 ff1">So können die Ergebnisse aussehen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><img class="image-3" src="http://www.besecke.net/images/Hinteransicht-Dachterassen-1.jpg"  title="" alt="" width="368" height="249" /> <img class="image-4" src="http://www.besecke.net/images/DSC02185.jpg"  title="" alt="" width="440" height="249" /> <img class="image-5" src="http://www.besecke.net/images/ib_p002_0_3.jpg"  title="" alt="" width="384" height="249" /><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><br></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Wie kann man nun nach unserer langjährigen Erfahrung am Besten als Bauherr vorgehen?</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Erste Schritt - Bestandsunterlagen</b></span><br></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Als Eigentümer der Bestandsimmobilie sollte man sich die alten Zeichnungen und <span class="imUl">besonders</span> die alte Bestandsstatik besorgen. Diese kann man z.B. beim zuständigen Bauamt aus dem Archiv anfordern. Mit diesen Unterlagen kann der Statiker den vorgefundenen Ist-Zustand der tragenden Teile mit den damaligen Berechnungen vergleichen. Wir haben schon öfters feststellen müssen, dass die Urstatik nicht immer umgesetzt wurde, die Urstatik nicht mit der Baumaßnahme übereinstimmt oder in den vergangenen Jahren "schwarz" Umbauten getätigt wurden, welche nicht statisch berechnet wurden. Tragende Wände stehen nicht mehr dort wo sie eigentlich stehen sollten, Abmessungen von Dachsparren wurden aus Kostengründen verkleinert oder es wird eine Kaiserdecke vorgefunden statt einer Stahlbetondecke.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Ganz nebenbei sollte man sich den Zustand der tragenden Holzteile im Dachstuhl oder Holzbalkendecken anschauen. Hier mussten wir auch feststellen, dass die Holzteile besonders im Auflagerbereich Schäden aufweisen und saniert werden mussten.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Gebrauchsspuren an tragenden Holzteilen sind in der Baupraxis nicht selten und sollten auf keinen Fall unterschätzt werden.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">In ganz konkreten Fällen ist die Bestandsstatik unerlässlich. Stellen Sie sich vor, sie wollen das Dachgeschoss ausbauen und die Decke zum Dachgeschoss ist eine Stahlbetondecke. Ohne die Bestandsstatik kann man nicht wissen, welche Stahlbewehrung eingebaut wurde und wie die Auflagerung der alten Stahlbetondecke ist. Man kann nicht ohne weiteres in die Stahlbetondecke schauen. Irgendwelche Annahmen wären reine Spekulation. Wenn man also die alte Stahlbetondecke mit den neuen Lasten aus dem Dachstuhl und den Nutzlasten/Verkehrslasten nachrechnet, liegen keine Vergleichswerte vor, ob die eingebaute Stahlbewehrung noch ausreichen würde. Gleichzeitig weiß man ohne die Bestandsstatik auch nicht, welche Betongüte damals eingebaut wurde.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Bei den alten Bestandsstahlbetondecken tritt noch ein weiteres Problem auf, wenn unzureichende Lastreserven damals bei der Erbauung vorgesehen wurden. Zeigt die Nachrechnung auf Grundlage der neuen Ausbaulasten, dass die vorhandene Stahlbewehrung oder Betongüte nicht ausreichend ist, dann kann man nicht einfach eine zusätzliche Stahlbewehrung einlegen. Dann müssen neue statische Randbedingungen gefunden werden, was oftmals nicht einfach und kostspielig ist.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">In den Fällen des Dachgeschossausbaus ist eine statische Nachrechnung auf Grundlage der neuen Lasteintragungen von dem Bestandsgebäude notwendig. Dies trifft auch dann zu, wenn keine Urstatik aus dem Erbauungsjahr mehr vorhanden ist, soweit dies, wie oben geschildert, möglich ist.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Wir haben natürlich schon öfters hören müssen, dass "es so lange gehalten hat und nicht eingestürzt ist. Da muss man nichts machen. Hebt noch." </span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">OK, kann man glauben, muss man als Statiker aber nicht, wenn man sich den Zustand infolge Risse im Mauerwerk oder Durchbiegungen von Holzbalkendecken anschaut. </span></span></div><div><br></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Zweite Schritt - Überprüfung der Randbedingungen</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In einem zweiten Schritt kann man selber überprüfen, ob die Randbedingung mit 2,20 m über die Hälfte der Grundfläche erreicht wird oder ob andere Maßnahmen notwendig sind. Gleichzeitig kann man für sich selber Klarheit schaffen, wie der Zugang und eine mögliche Raumaufteilung für einen zweckmäßig erscheint.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eine weitere Entscheidung ist, welchen energetischen Standard man erreichen möchte. In diesem Zusammenhang ist es weiter wichtig zu entscheiden, ob die Dachziegel/Dachhaut gleich mit erneuert werden muss. Denn danach können die möglichen Dämmschichten (Obersparren-, Zwischensparren- und Untersparrendämmung) festgelegt werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die nächste persönliche Entscheidung ist die Festlegung, wie groß eine mögliche PV - Anlage und dessen Standort auf dem Schrägdach sein soll.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Dritte Schritt - Beauftragung von Planungsleistungen</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Beauftragung von Planungsleistungen ist nach Landesbauordnung unumgänglich. Für die Beauftragung ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich. Je nach Gebäudetyp und den vorhandenen Altunterlagen sollte für die digitalen Zeichnungen und statischen Berechnungen ein größerer Zeitraum veranschlagt werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Um einen Kommunikationsverlust zu vermeiden empfehlen wir, einen listengeführten Tragwerksplaner, welcher auch bauvorlageberechtigt für einen Bauantrag ist, digitale Bauzeichnungen und einen Wärmeschutz-/Energienachweis erstellen kann, zu beauftragen. Mit nur einem Ansprechpartner vereinfacht sich die gesamte Umsetzung.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wenn Sie nicht selber bei der derzeitigen angespannten Bausituation Angebote von Baufirmen einholen wollen, empfiehlt sich eine Baubegleitung mit gleichzeitiger Bauüberwachung für eine mangelfreie Bauausführung. Warum dies nach unserer Erfahrung sinnvoll sein kann, können Sie hier beurteilen. (<a href="http://www.besecke.net/beispiel-baumangel.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/beispiel-baumangel.html', null, false)">hier</a>)</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Gerne stehen wir Ihnen nach unserem Motto "Planen und Beraten" zur Seite. Fragen Sie uns einfach.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ebenfalls ist eine Beratung via ZOOM möglich.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><br></div><div><br></div><div><br></div> &nbsp;</div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 29 Jan 2023 13:11:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Statik bei Gebäudemodernisierung]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000021"><div><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Statik bei Gebäudemodernisierung</b></span></u></div><div><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><b><br></b></span></u></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die Modernisierung bzw. Umgestaltung von Bestandsgebäuden aus den 60er und 70er Jahren (und später) nach den neuen Lebensbedürfnissen und Werten der neuen Eigentümer sowie zum Klimaschutz ist ein wichtiger Meilenstein in der modernen Bauwirtschaft.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Nach unserer Ansicht kann man nicht alle alten Bestandsgebäude im Stadtkern abreißen oder nur noch neue Bebauungsgebiete auf der grünen Wiese ausweisen, sondern man sollte auch die vorhandenen Gebäude nach den heutigen Ansprüchen umfassend sanieren, erweitern bzw. umnutzen. Die Umnutzung betrifft gerade auch in ländlichen oder Stadtrandgebieten Scheunen oder Lagergebäude, welche nicht mehr benötigt werden und leer stehen. Auch der sinnvolle Dachgeschossausbau sollte bei der Wohnraumbeschaffung beachtet werden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wurde ein bestehendes Bestandsgebäude damals mit einer gültigen Baugenehmigung erstellt, so hat es heute bei den geänderten Bauverordnungen einen Bestandsschutz. Nehme ich allerdings Veränderungen in der Nutzung oder der baulichen Hülle vor, so erlischt der Bestandsschutz und es sind neue Genehmigungen nach den jetzigen Vorschriften zu erstellen. Das betrifft u.a. besonders die Änderungen der statischen Verhältnisse im Innenbereich, wenn man neue Lasteintragungen zum Beispiel am Dachstuhl vornimmt oder das Dachgeschoss zu Aufenthaltsräumen ausbauen möchte. Dies aber auch, wenn tragende Innenwände abgebrochen werden sollen oder der Fußbodenaufbau verändert wird. Eine statische Veränderung ist schon, wenn man den Dachstuhl dämmt, eine PV-Anlage installiert oder auf eine Holzbalkendecke einen Trockenestrich mit Fußbodenheizung einschl. Trockenbauverkleidung aufbringt. Hier schreibt die LBauO vor, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers notwendig ist. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wenn wir uns alte Unterlagen aus dem Erbauungsjahr einschl. Statik (soweit noch überhaupt vorhanden) anschauen stellen wir fest, dass mit den vielen Jahren Umbauten bzw. Veränderungen am Gebäude vorgenommen wurden, ohne dass dies nachweislich dokumentiert ist. Wir haben auch schon feststellen müssen, dass die hinterlegten Unterlagen beim Bauamt nicht übereingestimmt haben mit der vorgefundenen Bausubstanz. So wurden andere Baustoffe eingebaut oder die tragenden Teile in Decken und Dachstühle stimmten nicht mit den berechneten Abmessungen überein. Die Gründe für solche Abweichungen können meistens heute nicht mehr nachvollzogen werden.</span></div><span class="fs14lh1-5 ff1"> &nbsp;</span><div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">So schön auch immer die architektonischen Entwürfe bei einem geplanten Umbau sind, die vorgeschlagenen energetischen Maßnahmen in Dämmstärken und Material Einsparungen bei den Heizkosten bringen und eine PV – Anlage zur Eigenstromgewinnung zu empfehlen ist, <u>entscheidend</u> ist aber immer die Standsicherheit des Gebäudes. Diese Standsicherheit kann nur durch einen Statiker berechnet und dokumentiert werden. </span></div><span class="fs14lh1-5 ff1"> &nbsp;</span><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Was bringt es, wenn der Dachstuhl mit starken schweren Holzfaserdämmstoffen gedämmt und eine PV – Anlage auf dem Dach installiert wird und dadurch die Durchbiegungen der Dachsparren so groß werden, dass sich Risse in der Dachschrägenverkleidung bilden? Besser wäre es gewesen, wenn ein Statiker vor Bauausführung den Dachstuhl mit den neuen Lasten berechnet und Verstärkungsmaßnahmen ausgewiesen hätte.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Aus unserer jahrelangen Erfahrung bei Gebäudesanierungen können wir Ihnen folgende Vorgehensweise empfehlen:</span></div><span class="fs14lh1-5 ff1"> &nbsp;</span><div><ul><li><span class="fs14lh1-5 ff1">Wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen möchten, dann lassen Sie sich die alten Zeichnungen von der Erbauung geben. Noch wichtiger ist, dass die alte Bestandsstatik übergeben wird. Daraus lassen sich die tragenden Bauteile erkennen und ob diese auch eingebaut wurden.</span></li><li><span class="fs14lh1-5 ff1">Sie sind bereits Eigentümer eines Bestandsgebäudes, dann fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach und kopieren sich die Bestandsstatik.</span></li><li><span class="fs14lh1-5 ff1">Sie haben die Absicht, den Dachstuhl zu dämmen, eine PV-Anlage zu installieren oder das Gebäude umzubauen, dann fragen Sie zuerst einen Statiker über die statischen Möglichkeiten einschl. der vorhandenen Lastreserven. Der Statiker kann Ihnen auch sagen, ob die tragenden Teile so eingebaut wurden wie sie damals berechnet wurden.</span></li><li><span class="fs14lh1-5 ff1">Wenn Sie jetzt die statischen Möglichkeiten des Gebäudes kennen, können Sie wirtschaftlich über den neuen architektonischen Entwurf sowie der energetischen Dämmstandards entscheiden.</span></li><li><span class="fs14lh1-5 ff1">Nach Ihrer Entscheidung kann dann der Statiker die Standsicherheit des Gebäudes infolge der neuen Lasteintragungen berechnen. So werden Überraschungen, welche meistens mit Kostensteigerungen verbunden sind, vermieden.</span></li><li><span class="fs14lh1-5 ff1">Dann können Angebote eingeholt werden und die Bauausführung kann beginnen.</span></li></ul></div><span class="fs14lh1-5 ff1"> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Noch besser ist, wenn alles in einer Hand liegt („viele Köche verderben den Brei“), weil auch Statiker Bauanträge einschl. architektonische Entwürfe sowie Wärmeschutz-/Energieausweise erstellen können. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">So machen wir das in unserem Bauplanungsbüro schon seit über 20 Jahren.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/Schema-Bestandsstatik_8zbas7w8.jpg"  title="" alt="" width="1210" height="686" /><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 16 Jan 2023 10:09:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Dämmung Dachstuhl Bestandsgebäude]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=energetische_Modernisierung"><![CDATA[energetische Modernisierung]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000020"><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Immer mehr Gebäude aus den 60-iger oder 70-iger Jahren werden von den neuen Eigentümern in den Dachschrägen &nbsp;energetisch gedämmt. Das ist für den Klimaschutz und den derzeitigen Energieverhältnissen zu begrüßen und spart Nebenkosten. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Stellt sich die Frage, wie sollte man vorgehen um ein wirtschaftliches und standsicheres Ergebnis zu erhalten.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Aus unserer Erfahrung bei Anfragen stellen wir fest, dass Bauherren zuerst einen Energieberater befragen, welcher den Ist-Zustand feststellt und einen energetischen Sanierungsfahrplan aufstellt. Erst danach, wenn überhaupt, wird untersucht, ob das Gebäude einschl. Dachstuhl diese zusätzlichen Lasten standsicher aufnehmen kann. Wenn es dann statische Bedenken gibt, dann beginnt der Streß mit der Finanzierung für die notwendigen statischen Verstärkungsmaßnahmen sowie der Abstimmung der unterschiedlichen Bauexperten.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Ein Beispiel aus unserer täglichen Praxis soll die Problematik verdeutlichen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Ein Bauherr beauftragt einen Energieberater mit der Anfertigung eines energetischen Sanierungsfahrplanes für die Dämmung des Dachstuhles um entsprechende Fördergelder zu erhalten. Nach den entsprechenden U-Wert-Berechnungen soll eine Dämmstärke von 24 cm eingebaut werden. Eine Kombination von Zwischensparren - und Aufsparrendämmung mit unterschiedlichen Materialeigenschaften. Die Dachsparren sollen eine Abmessung von 8/16 cm bei einer Einflußbreite von ca. 65 cm haben.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die Baubehörden äußern ihre Bedenken und verlangen entsprechend § 62 Abs. 10a LBauO RLP eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers. Der hinzugezogene Statiker verlangt die Bestandsstatik (bekommt man bei der zuständigen Baubehörde) und stellt nebenbei fest, dass dieses Gebäude aus dem Jahr ca. 1962 nicht nach der damaligen Statik errichtet wurde. Die damaligen statischen Berechnungen stimmen mit dem jetzigen Ist-Zustand nicht überein. Statische Nachrechnungen des Ist-Zustandes zeigen, dass die vorgefundenen Dachsparren von 7,5/13,5 cm bei einer Einflußbreite von 75 cm für die Dachneigung und den Stützabstand bereits zu schwach sind, um die Dachziegel zu tragen. Der Spannungsnachweis des Holzes wird im Grenzfall gerade eingehalten, aber die Gebrauchsfähigkeit wird weit überschritten. Dabei wurde das Alter des Holzes von 60 Jahren und möglichen Holzschädigungen noch nicht einmal betrachtet.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Statische Sanierungsmaßnahmen, welche nicht im Finanzierungsplan berücksichtigt waren, sind notwendig. Der energetische Sanierungsfahrplan des Energieberaters ist in der berechneten Form nicht mehr umsetzbar und muss überarbeitet werden. Damit verbunden ist ein erheblicher Zeitverlust bei der energetischen Sanierung, Kostensteigerungen bei den Planungsleistungen des Energieberaters (wiederholende Leistungen) einschl. genauer Festlegung des Dämmstoffmaterials (wegen Gewichtsbestimmung) sowie Stress bei der Abstimmung zwischen den Baubeteiligten.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 cf1 ff1"><b>Welchen Weg zur sinnvollen energetischen Sanierung des Dachstuhles können wir aus unserer Erfahrung empfehlen?</b></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">- Zuerst sollte man sich, wenn nicht schon vorhanden, die alte Bestandsstatik einschl. der Positionspläne besorgen. Hier kann man auch als "Baulaie" grob überschauen, ob damals so gebaut wie auch statisch berechnet wurde.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">- Dann sollte man das Geld für eine Ortsbesichtigung durch einen erfahrenen Statiker investieren, welcher eine statische Beratung durchführt und eine statische Einschätzung aus seiner Erfahrung gibt. Der aufzeigt, welche <span class="imUl">statischen Möglichkeiten einschl. Lastreserven</span> bestehen und wie die zu erwartenden Kosten sein werden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">- Mit diesen Grundlagen kann ein genauer energetischer Sanierungsfahrplan einschl. Baukostenfinanzierung aufgestellt werden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">- Danach können auf dieser Basis genaue Angebote von Baufirmen eingeholt werden, da die statischen Ausführungen sowie die Dämmmaterialien bekannt sind. &nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Noch mehr Stress kann man sich natürlich sparen, wenn man die statische Betrachtung, die Energieberatung und die Baubegleitung in "eine Hand" gibt um so längere Abstimmungsprobleme und Kommunikationsverluste zu vermeiden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Diese Vorgehensweise sollte man auch beim nachträglichen Dachgeschossausbau beachten. Bei der Umnutzung von Dachgeschossen zu Wohnzwecke sind gemäß Landesbauordnung neben statischen Gesichtspunkten noch weitere Punkte wie 2. Fluchtweg und Raumhöhe wie 2,20 m über die Hälfte der Grundfläche zu beachten. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Gerne beraten wir Sie auch digital via ZOOM oder Skype. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 13 Nov 2022 15:08:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Baubegleitung wegen Baumängel]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Werkvertrag"><![CDATA[Werkvertrag]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000001E"><div class="imTALeft"><span class="fs14lh1-5 ff1">Die Bedeutung einer unabhängigen unbefangenen Baubegleitung durch einen Bauexperten bei der Bauausführung wird sehr oft unterschätzt.</span><br></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Gerade dann, wenn man selber keine bautechnische Ausbildung hat und nicht genau beurteilen kann, was die Baufirma ausführt und ob es mangelfrei ist. Jeder kennt den Glaubensatz, dass Theorie und Praxis zweierlei sind. Natürlich sind die Bauzeichnungen und statischen Berechnungen Theorie, ob dies auch so umgesetzt wie z.B. die Stahlbewehrung richtig verlegt wird, die Steinqualität und Beton auch die richtigen sind oder das ausgeführte Detail den anerkannten Regeln entspricht, kann nur ein Bauexperte bewerten und beurteilen. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die von uns geschilderte Baubegleitung ist abzugrenzen von der Bauüberwachung eines planenden und ausschreibenden Architekten, welcher z.B. nach der Leistungsphase 8 nach HOAI beauftragt wurde und für die richtige Bauausführung nach den Grundsätzen des BGB sowieso vollumfänglich haftet. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Was wir unter Baubegleitung verstehen, ist die unabhängige Bewertung der Bauausführung bei einem Generalunternehmer/Bauträger oder wenn Bauleistungen unter Eigenregie des Auftraggebers nur von Bauunternehmer ausgeführt werden. Dies wäre z.B. bei einem Innenumbau oder einer energetischen Modernisierung der Fall. Nicht vertrauen sollte man aus unserer eigenen Berufserfahrung auf Aussagen von Baubetreuern, welche beim beauftragten Bauträger/Generalunternehmer angestellt sind oder auf "Freunde/Verwandte", welche nicht über eine fundierte bautechnische und baurechtliche Ausbildung verfügen.</span></div><div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die </span><span class="fs14lh1-5 cf1 ff1"><b>Qualität der Bauausführung</b></span><span class="fs14lh1-5 ff1"> ist nur ein Punkt. Ein weiterer Punkt bei einer Baubegleitung kann auch die </span><span class="fs14lh1-5 cf1"><b>Nachtragsbeurteilung</b></span><span class="fs14lh1-5 ff1"> bei Baukostenerhöhungen sein, die Anfertigung einer Baudokumentation für eine Beweissicherung oder die marktwirtschaftliche wettbewerbsorientierte </span><span class="fs14lh1-5 cf1"><b>Angebotseinholung</b></span><span class="fs14lh1-5 ff1">. Gleichzeitig steht der Baubegleiter bei Baufragen dem Bauherrn, ob bei einem Neubau oder Umbau, auch in baurechtlichen Dingen zur Seite.</span></div></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Was wir schon so in unserer Baupraxis erleben konnten, sollen die ausgewählten Beispiele aus unseren angefertigten Dokumentationen veranschaulichen. Dabei werden alle Gewerke betrachtet. Besonders sollte man eine Dokumentation von den Bauteilen anfertigen, welche später nicht mehr sichbar sind, z.B. Stahlbewehrung, Fußbodenaufbau, Dachschrägenaufbau usw.</span><br></div><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1">Fassadenaußenputz</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/Mangel-3.jpg"  title="" alt="" width="572" height="433" /><img class="image-1" src="http://www.besecke.net/images/Mangel-4.jpg"  title="" alt="" width="613" height="433" /><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><br></div><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1">WU-Betonausbildung</span></div><div> &nbsp;</div><div> <img class="image-7" src="http://www.besecke.net/images/Mangel-7.jpg"  title="" alt="" width="550" height="412" /> &nbsp;<img class="image-8" src="http://www.besecke.net/images/Mangel10.jpg"  title="" alt="" width="549" height="412" /></div><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1">Sonstige Baugewerke</span></div><div><br></div><div><img class="image-9" src="http://www.besecke.net/images/Mangel-8.jpg"  title="" alt="" width="563" height="422" /> &nbsp;&nbsp;<img class="image-10" src="http://www.besecke.net/images/Mangel-9.jpg"  title="" alt="" width="564" height="423" /></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div class="imTACenter"><img class="image-11" src="http://www.besecke.net/images/Mangel-6.jpg"  title="" alt="" width="561" height="316" /> &nbsp;</div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Diese Dokumentationen sind aber auch in anderer Hinsicht sehr wichtig.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dies betrifft die Durchsetzung von Mängelansprüche im Gewährleistungszeitraum. Nach Abnahme muss der Auftraggeber beweisen und darlegen, dass ein Baumangel bereits bei der Abnahme vorgelegen hat.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><br></div><div><img class="image-6" src="http://www.besecke.net/images/Beweisumkehr.jpg"  title="" alt="" width="1121" height="490" /><br></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dazu hat der BGH in einem Grundsatzurteil entschieden:</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><i>"Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen. </i></span><i class="fs14lh1-5 ff1">Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Das ist jedenfalls der Fall, wenn der Unternehmer das Werk als fertiggestellt zur Abnahme anbietet und der Besteller nur noch Schadensersatz statt der Leistung in Form des kleinen Schadensersatzes geltend macht oder die Minderung erklärt. </i><span class="fs14lh1-5 ff1"><i>Zum anderen stellt die Abnahme auch im Übrigen eine Zäsur dar, da mit </i></span><i class="fs14lh1-5 ff1">ihr die Fälligkeit des Werklohns eintritt (§ 641 Abs. 1 BGB), die Leistungsgefahr </i><i class="fs14lh1-5 ff1">auf den Besteller übergeht (§ 644 Abs. 1 Satz 1 BGB) und die Beweislast für </i><i class="fs14lh1-5 ff1">das Vorliegen von Mängeln sich umkehrt, soweit kein Vorbehalt nach § 640 </i><i class="fs14lh1-5 ff1">Abs. 2 BGB erklärt wird."</i></div></div><div><i class="fs14lh1-5 ff1"><br></i></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dies betrifft auch, wenn man Gewährleistungsansprüche gegen den planenden und bauleitenden Architekten/Bauingenieur geltend machen will.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 cf1 ff1">Mehr dazu in unserem Online - Seminar <a href="http://www.besecke.net/files/Gliederung-Fachvortrag-Baumaengel-Grundlagen-im-Werkvertragsrecht.pdf" class="imCssLink">(hier</a>) oder in einem Online-Einzelcoaching.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Es macht also durchaus Sinn, einen unabhängigen Baubegleiter/Bauberater zu beauftragen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Fragen Sie uns. Wir machen Ihnen gerne ein preisgünstiges Angebot und können Sie auch Online via ZOOM im Einzelgespräch beraten.</span></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sat, 20 Aug 2022 10:30:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Dachstuhl und PV-Anlagen]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000001D"><div><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Dachstuhl und PV-Anlagen</b></span></u></div><div><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><b><br></b></span></u></div><span class="fs14lh1-5 ff2">Immer mehr werden vorhandene Dachflächen auf Bestandsgebäuden für die Installation großflächiger PV – Anlagen genutzt. Gerade bei Bestandsgebäuden stellt sich die Frage nach der Statik.</span><br><span class="fs14lh1-5 ff2">Für die Unterkonstruktion der PV – Paneele und der Befestigung auf der Dachfläche für einen Lastangriff infolge Wind und Schnee ist im Regelfall der Lieferant/Monteur der PV – Anlage verantwortlich.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"><b><span class="cf1">Was ist aber mit der Statik vom Dachstuhl des alten Bestandsgebäudes? </span></b></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Die PV - Anlagen stellen natürlich neue Lasteinwirkungen dar, welche der alte Bestandsstatiker bei der Erbauung des Gebäudes nicht kannte. Eine weitere Frage ist der Zustand der tragenden Dach - und Pfettensparren nach über 30 Jahre Gebrauch und den normalen Witterungseinflüssen? </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><span class="fs14lh1-5 ff2">Verantwortlich für die Standsicherheit des Gebäudes ist der Eigentümer und nicht die PV-Firma.</span><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Entsprechende Haftungsausschlussklauseln lassen sich auch in den AGB`s der Monatagefirmen finden.<br></span><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Es ist also verantwortungsbewusst vom Gebäudeeigentümer, wenn eine statische Nachrechnung auf Basis der Bestandsstatik erfolgt.</span><br><span class="fs14lh1-5 ff2">Der PV – Installationsfirma kann man nur empfehlen, diesen Fall an der Schnittstelle vertraglich zu regeln.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><span class="fs14lh1-5 ff2">Dazu ein Beispiel aus unserer täglichen Tätigkeit als Statiker.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Auf ein kleineres Gebäude aus den 70er Jahren mit einem Sparren-Walmdachstuhl sowie Dachziegeleindeckung soll eine PV – Anlage einschl. Solarthermie installiert werden. Die noch vorhandene Bestandsstatik, in Papierform, weiß eine Dachneigung von 37° aus, vorhanden ist eine Dachneigung von 35°. man sollte also immer vor Ort die wirkliche Bauausführung überprüfen!</span></div><span class="fs14lh1-5 ff2">Die Nachweisführung/Berechnung der Gratsparren konnte nicht in der Bestandsstatik entnommen und sollte zimmermannsmäßig (was immer das heißen soll) ausgeführt werden. Nach der Position in der Bestandsstatik für das Sparrendach bestand im Spannungsnachweis für die Sparren eine Lastreserve von 11% (89% der zulässigen Spannung des Nadelholzes C24). Ein Nachweis der Durchbiegung/Gebrauchsnachweis wurde nicht geführt.</span><br><span class="fs14lh1-5 ff2">Unsere statische Nachrechnung mit entsprechender moderner Software ergab bei 35° Dachneigung eine Lastreserve von nur 9%. Der Nachweis der Gebrauchsfähigkeit ergab eine </span><u class="fs14lh1-5 ff2">Überschreitung</u><span class="fs14lh1-5 ff2"> er zulässigen Durchbiegung der Sparren von 6%.</span><br><span class="fs14lh1-5 ff2">Ein ähnliches Bild ergab sich bei den Gratsparren.</span><br><span class="fs14lh1-5 ff2">Da die beiden Gratsparren im First ohne Stützen auf den Sparrenverband aufgelagert wurden (zusätzliche Einzellasten), ergab die Nachrechnung eine <span class="imUl">Überschreitung</span> der zulässigen Spannungen der Holzsparren in dieser Sparrenebene.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff2">Dies alles <span class="imUl">ohne</span> Installation der PV – Anlagen mit einem zusätzlichen Eigengewicht von 0,25 KN/m2.<br></span><span class="fs14lh1-5 ff2">Kommentar der PV – Installationsfirma: „Wird schon halten“ – „Hat bisher auch gehalten“.</span></b></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Im Ergebnis wurde der Dachstuhl an bestimmten Stellen verstärkt um die entsprechende statische Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten und danach die PV – Anlagen installiert.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Noch schwieriger ist es bei Flachdächern mit Stahlbeton - Dachdecken. In Stahlbetondecken kann man nicht von außen hineinschauen um zu sehen, was und wie die Stahlbetonbewehrung damals verlegt und was für eine Betongüte eingebaut wurde. Hier in diesen Fällen sind die Bestandsstatik sowie der Nachweis der Bewehrungsabnahme unbedingt notwendig. Alles andere wäre Spekulation und in die „Glaskugel“ schauen. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Aus den Beispielen aus unserer Praxis kann im Normalfall nicht ausgeschlossen werden, dass bei älteren Bestandsgebäuden Lastreserven zur problemlosen Aufnahme neuen Lasten aus PV-Anlagen oder Dämmung nicht ausreichend vorhanden sind. Hier kann nur empfohlen werden, dass der Gebäudeeigentümer sich die alte Bestandsstatik von der zuständigen Baubehörde besorgt.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Wenn jetzt noch das Dachgeschoss im Trockenbau und Dämmung ausgebaut und die Fugen nicht entsprechend der Durchbiegung ausgebildet wurden, werden zwangsläufig unschöne Risse entstehen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Aus gutem Grund können wir nur empfehlen, auch wenn es Geld kostet, einen Statiker vor Ausführung der zusätzlichen Maßnahmen zu befragen und entsprechende statische Nachrechnungen einschl. Lastverfolgungen im Gebäude zu beauftragen. Mit diesen neuen statischen Berechnungen können dann auch eventuelle Verstärkungsmaßnahmen vorgenommen werden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Lassen Sie sich für die statischen Nachrechnungen ein Angebot machen. Mehr auch <a href="http://www.besecke.net/statiker.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/statiker.html', null, false)">hier</a> auf unserer Webseite.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2"><br></span></div></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 31 Jul 2022 15:07:00 GMT</pubDate>
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			<link>http://www.besecke.net/blog/?dachstuhl-und-pv-anlagen</link>
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		<item>
			<title><![CDATA[Lastreserven Dachstuhl]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000001C"><div><u><span class="fs16lh1-5 ff1">Lastreserven im Dachstuhl</span></u></div><div><u><span class="fs14lh1-5 ff2"><br></span></u></div><span class="fs14lh1-5 ff2">Sie haben eine Bestandsimmobilie und wollen moderne und energiesparende Gebäudemodernisierungsmaßnahmen durchführen. Dies können z.B. auf dem Dach eine Photovoltaikanlage oder Solarthermie bzw. Dämmmaßnahmen der Dachschrägen sein. Dies stellen natürlich neue Lasteinwirkungen dar, welche der alte Bestandsstatiker bei der Erbauung des Gebäudes nicht kannte. Das können z.B. gut 55 kg/m2 Dachfläche sein.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Eine weitere Frage ist der Zustand der tragenden Dach - und Pfettensparren nach über 50 Jahre Gebrauch und den normalen Witterungseinflüssen? </span></div><span class="fs14lh1-5 ff2">Durchbiegungen infolge Gebrauch bereits vorhanden und bekannt? &nbsp;</span><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><b class="fs14lh1-5 ff2"><i>Man kann natürlich diese neuen Lasten und den Zustand der Holzbalken und deren Verbindungsmittel ignorieren. &nbsp;Wird schon halten ist ein bekannter Spruch.</i></b></div> &nbsp;<div><b><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></b></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Gebrauchspuren im Sinne von durchgebogenen Holzbalken sind ein Zeichen langer Lasteinwirkungen einschl. deren Folgeerscheinungen. Nicht umsonst haben die Bestandsstatiker vor 40 – 50 Jahren, damals noch ohne Computer, neben dem Spannungsnachweis auch die zulässige Durchbiegung für die Nutz -, Wind – und Schneelasten berechnet. Entsprechend der Festigkeit des Holzwerkstoffes haben sich diese natürlich auch eingestellt.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Stellt sich die Frage, wie viele Lastreserven der Bestandsstatiker angenommen hat. Die s.g. „Angstzuschläge“ oder „Angsteisen“ sind subjektiv gewählt. So kann ein Holzbalken die Abmessungen 10/14 oder 10/16 haben, beide erfüllen die technischen Vorschriften, nur das bei dem Holzbalken 10/16 eine größere Lastreserve vorhanden ist, welche jetzt vielleicht für die neuen Lasten genutzt werden kann.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Dazu müsste man natürlich die alte Statik haben um die Annahmen des alten Bestandsstatikers bewerten zu können. Ohne Vergleichsnachrechnung ist aber eine abschließende Bewertung der Gebrauchsfähigkeit (Durchbiegung) und der Einhaltung der zulässigen Materialgrenzwerte nicht möglich. Dabei ist auch die Schädigung der alten Holzbalken einschl. vorhandener Durchbiegung zu betrachten.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Bringt man also diese zusätzlichen Lasten von ca. 55 kg/m2 ohne jegliche Bedenken/Berechnungen auf seinen Dachstuhl auf, braucht man sich nicht zu wundern, wenn sich mit der Zeit Schädigungen an den tragenden Teilen einstellen. Hinzuweisen ist, dass der Gebäudeeigentümer entsprechend verantwortlich ist und für Schäden selber haftet.</span></div> &nbsp;&nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Bedenklich sind auch solche Aussagen, die zusätzlichen Lasten würden nur die Dachsparren betreffen. Stellt sich die Frage, ob die Kräfte von den zusätzlichen Lasten in horizontaler und vertikaler Richtung an den Auflagenpunkten der Dachsparren so einfach verschwinden.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Kann man glauben, aber die Realität der Natur sieht anders aus. Die Kräfte „wandern“ in die Fundamente weiter und belasten alle anderen tragenden Bauteile auf ihren Weg wie Pfetten, Decken oder Wände entsprechend der Lastverfolgung. Das passiert automatisch, ob man daran glaubt oder nicht.</span></div><span class="fs14lh1-5 ff2">Es ist also verantwortungsbewusst vom Gebäudeeigentümer, wenn eine statische Nachrechnung auf Basis der Bestandsstatik erfolgt.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Aber es gibt auch noch andere Auswirkungen. Wir sehen öfters nach einem Dachgeschossausbau, dass sich Risse in den Trockenbauwänden und den Dachschrägenverkleidungen bilden. Das eine ist die falsche Fugenausbildung durch die Trockenbaufirmen, das Andere ist die fehlende statische Berechnung um die Durchbiegung der Dachsparren, Pfetten und Holzbalken zu berechnen. Ohne die Benennung der Durchbiegungsgröße kann der Trockenbauer auch die Fugen nicht ordnungsgemäß ausbilden. Hier kann man jeder Trockenbaufirma empfehlen, nach der Statik zu fragen und wenn diese nicht vorhanden ist, eine entsprechende Bedenkenanzeige zu formulieren. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">In vielen Fällen aus unserer Praxis kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei älteren Bestandsgebäuden Lastreserven zur problemlosen Aufnahme neuen Lasten aus PV-Anlagen oder Dämmung nicht ausreichend vorhanden sind.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Aus diesem Grund können wir nur empfehlen, auch wenn es Geld kostet, einen Statiker vor Ausführung der zusätzlichen Maßnahmen zu befragen und entsprechende statische Nachrechnungen einschl. Lastverfolgungen im Gebäude zu beauftragen. Mit diesen neuen statischen Berechnungen können dann auch eventuelle Verstärkungsmaßnahmen vorgenommen werden.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit erkannt und verlangt in der jeweiligen Landesbauordnung die statische Unbedenklichkeitsbescheinigung eines listengeführten Tragwerksplaners. Hinsichtlich der Sicherheit von Gebäuden können wir dies nur unterstützen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2"><b>Sind bei Ihrem Gebäude entsprechende Lastreserven vorhanden?</b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Besorgen Sie sich vom Bauamt die Bestandsstatik vom Gebäude und dann können wir als listengeführte Statiker diese Frage beantworten. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2"><br></span></div><div><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/Schema-Bestandsstatik_8zbas7w8.jpg"  title="" alt="" width="1210" height="686" /><span class="fs14lh1-5 ff2"> &nbsp;</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Wed, 29 Jun 2022 18:32:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Alles aus einer Hand]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Werkvertrag"><![CDATA[Werkvertrag]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000001B"><div><b><span class="imUl fs14lh1-5 ff1">Alles aus einer Hand bei Baumaßnahmen – Neubau oder Rekonstruktion/Umbau</span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></b></div><span class="fs14lh1-5 ff1">Viele Köche verderben den Brei ist ein Glaubenssatz, welcher auch bei Baumaßnahmen nicht von der Hand zu weisen ist. Kommunikationsverluste oder unterschiedliche Egos bei Architekten und Statiker können zu Kostenerhöhungen und Missverständnissen führen, was für einen Auftraggeber/Bauherr ärgerlich ist. Für den Bauherrn wird es noch stressiger, wenn man mehrere Ansprechpartner hat, Fragen beantworten muss oder zwischen den einzelnen Planern vermitteln soll. Jeder weiß Bescheid, will an seinen Entwurf festhalten und weiß natürlich Bescheid um seine Meinung durchzusetzen. Die Klärung braucht Zeit und kann Baukosten steigern, was wir aus unserer fast 30 jährigen Berufserfahrung kennen.</span><br> &nbsp;<div><b><i><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></i></b></div><div><b><i><span class="fs14lh1-5 ff1">Das muss natürlich nicht sein!</span></i></b></div><div><b><i><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></i></b></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Statiker (welche in der Ingenieurkammer RLP organisiert sind und die Bauvorlageberechtigung haben) sind <u>natürlich</u> auch kreativ, können Gebäude nach konstruktiven Regeln entwerfen, Bauzeichnungen und Details erstellen, aussagekräftige Bauanträge stellen und gleichzeitig die notwendigen statischen Berechnungen entsprechend ihren Entwürfen vornehmen. Das spart Planungskosten und Zeit. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Vorteile bietet auch eine Baubegleitung einschl. Angebotseinholung und Bauüberwachung durch einen Statiker, weil immer bei der Bauausführung die statischen Verhältnisse bewertet werden. Der Statiker sollte sowieso die Stahlbewehrung abnehmen und dokumentieren. So kann er auch gleich auf die Bauausführung im Ausbaubereich (z.B. Anschluss von Trockenbauwänden) oder auf die richtige und zulässige Ausbildung von Durchbrüchen und Schlitzen in tragenden Bauteile achten und bewerten. Was alles passieren kann, sieht man <a href="http://www.besecke.net/beispiel-baumangel.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/beispiel-baumangel.html', null, false)">hier</a>.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wir sind seit fast 30 Jahren solche kreative Statiker, welche ihren Kunden eine umfassende Dienstleitung aus einer Hand für ihre Baumaßnahme anbieten können und auch haben. Unzählige Bauentwürfe einschl. Bauanträge im Wohnungs- und Industriebau zeugen davon, dass die Bauherren darauf vertraut haben. Beispiele für den Wohnungsbau sehen Sie <a href="http://www.besecke.net/beispiel-10.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/beispiel-10.html', null, false)">hier</a> oder <a href="http://www.besecke.net/beispiel-12.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/beispiel-12.html', null, false)">hier</a>. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Ein Beispiel aus der alltäglichen Praxis ist der Dachgeschossausbau mit gleichzeitiger Ausbildung einer Gaube. Wenn man das Äußere eines Gebäudes verändern will, sei es durch einen Anbau (Fluchtweg) oder einer Gaube muss ein Bauantrag erstellt werden. Entscheidend für das Gelingen der geplanten Maßnahme ist die Nachrechnung der Gebäudestatik. Können die alten tragenden Bauteile vom Dachstuhl und Decken die neuen Lasten aufnehmen und sind vielleicht Verstärkungsmaßnahmen notwendig? Die notwendigen Zeichnungen zum Bauantrag kann natürlich auch der Statiker erstellen und gleichzeitig die statischen Verhältnisse in den Zeichnungen darstellen. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Um es nochmals klar zu verdeutlichen, es gibt für alle notwendigen Absprachen nur einen Ansprechpartner und alle Bauentwürfe und Bauzeichnungen werden bei uns digital auf modernen CAD-Anlagen einschl. in 3D erstellt. Entscheidend für uns ist, wie Sie leben und wohnen möchten und was Ihre klare Absicht für Ihr Bauvorhaben ist. Diese Absicht wird von uns umgesetzt. (siehe auch <a href="http://www.besecke.net/individualplanung.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/individualplanung.html', null, false)">hier</a>)</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dazu gehört auch eine baurechtliche Beratung, möglich digital via ZOOM, wenn es einmal Probleme mit der Bauausführung geben sollte. Dazu gehört auch die Angebotseinholung durch Ausschreibungsverfahren einschl. Preisspiegel sowie die rechtliche Ausarbeitung der Aufträge an die Baufirmen, die Rechnungsprüfung, die Prüfung möglicher Baunachträge oder Baumängel. Gerade bei diesen Sachverhalten erscheint es uns wichtig, einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Fragen Sie uns und wir machen Ihnen gerne ein preiswertes Angebot.</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 13 Jun 2022 19:29:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Baubegleitung Bauausführung]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000001A"><div><u><span class="fs14lh1-5 ff1">Baubegleitung während der Bauausführung</span></u></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Oftmals hören wir von Bauherren, dass eine unabhängige Baubegleitung während der Bauausführung einschl. einer Bauüberwachung der bauausführenden Firmen, sei es beim Arbeitsschutz auf der Baustelle oder der Leistungserbringung nicht notwendig ist und man an diesen Kosten besonders sparen kann. Das macht alles die Baufirma mit ihren Planern und Bauleitern.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Jeder kennt aber den Glaubenssatz, dass Theorie und Praxis zweierlei ist und warum soll dies im Baubereich anders sein.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wenn wir als Statiker im Rahmen der Genehmigungsstatik die tragenden Bauteile wie Stahlbetondecken, Mauerwerk oder Holzdachstühle berechnen, dann weisen wir neben den Abmessungen auch die Baustoffgüten aus. Das sind z.B. die Verlegearten der Stahlbetonbewehrung, die Betongüten, Betondeckungen, Festigkeitsklassen und Rohdichten von Mauerwerk und Holzbaustoffe. Diese Angaben sind die Theorie, damit die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet ist. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Was treffen wir aber auf der Baustelle oft an, wenn die Baufirmen eine Gewinnoptimierung machen oder den notwendigen Baustoff nicht gleich kostengünstig entsprechend ihrer Kalkulation erhalten?</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Da wird schon mal die teure Stahlbewehrung besonders bei Stabbewehrung nicht vollständig eingebaut oder bei den Kalksand-/Porenbetonsteinen eine verminderte Festigkeitsqualität gewählt bzw. statt einer statisch notwendigen Betongüte von C 25/30 die billigere Variante C 20/25 eingebaut. Dies sind alles Dinge, welche man nach dem Einbau nicht mehr oder nur mit sehr hohem Aufwand kontrollieren kann, wenn es zu einem Bauschaden nach Jahren gekommen ist. Wir haben diese Sachverhalte leider schon viel zu oft erleben müssen.</span></div> &nbsp;&nbsp;<div><b><span class="fs14lh1-5 ff1">Wie ist es bei Ihrem Bauvorhaben? Wissen Sie ganz genau was wirklich eingebaut wurde?</span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></b></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Stellt sich natürlich die Frage, was man im Rahmen der Baubegleitung dagegen machen kann. Die beste Methode ist, dass man sich die objektbezogenen Lieferscheine der einzelnen Materiallieferungen aushändigen oder einsehen kann. Damit kann der Bauexperte erkennen, ob die eingebauten Materialien auch mit den statischen Berechnungen/Forderungen übereinstimmen. Gleichzeitig kann der Bauexperte bei der Bewehrungsabnahme feststellen, ob die Stahlbewehrung fachgerecht nach Statik eingebaut wurde.</span></div> &nbsp;&nbsp;&nbsp;<div><b><span class="fs14lh1-5 ff1">Wissen Sie, wie die anerkannten Regeln der Technik bei der Ausführung von den einzelnen Baugewerken sind?</span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></b></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">In der Theorie kann jeder die anerkannten Regeln der Einzelgewerke bei „Google“ suchen und lesen. Die Herstellerdetails und technischen Zulassungen von Materialien kann man ebenfalls dort erkunden. Es bleibt aber die Frage, ob in der Praxis auf der Baustelle diese Details auch richtig umgesetzt werden. Dies können bestimmte statische Befestigungsmittel &nbsp;bei Holztragwerke sein oder Mauerwerksverbände einschl. Fugen-/Abdichtungsausbildungen z.B. an beweglichen Bauteilen sein. Besonders dann, wenn bestimmte Detaile überbaut werden und später nicht mehr einsehbar sind. Der Bauexperte kann mittels Dokumentation die Ausführung festhalten und bautechnisch nach den anerkannten Regeln der Technik bewerten. Dies schließt mögliche Mängelanzeigen natürlich ein.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Noch ein Beispiel aus dem normalen Baualltag. Ein Fliesenleger klebt die Sockelfliesen auf die Raufasertapete. Eine Fugenausbildung zur Fußbodenfliese ist nur unzureichend zu erkennen. </span></div> &nbsp;<div><i><span class="fs14lh1-5 ff1">Richtige Ausführung?</span></i></div><div><i><span class="fs14lh1-5 ff1">Was würden Sie machen und wie würde der Bauexperte vorgehen?</span></i></div> &nbsp;&nbsp;<div><b><span class="fs14lh1-5 ff1">Die Überwachung der Ausführung einschl. der Dokumentation während der Bauausführung ist deshalb so entscheidend, weil nach der Abnahme der Leistung (kann auch konkludent erfolgen) der Auftraggeber beweisen und darlegen muss, dass die Bauleistung mangelhaft, nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht oder nicht für den gewöhnlichen Gebrauch geeignet ist (siehe unser <a href="http://www.besecke.net/files/Gliederung-Fachvortrag-Baumaengel-Grundlagen-im-Werkvertragsrecht.pdf" class="imCssLink">Online-Fachvortrag</a> „Baumängel – Grundsätze im Werkvertragsrecht vor und nach der Abnahme“)</span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff1">Wie ist es mit der Montage einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dachstuhl?</span></b></div><div><b><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></b></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wir hören dann, dass diese Statik von der Installationsfirma der PV-Anlage geliefert wird. Schaut man sich diese Unterlagen genauer an, dann stellt man fest, dass diese statischen Berechnungen nur die Unterkonstruktion der PV-Anlage betreffen und gerade nicht die geänderte Gebäudestatik infolge zusätzlicher Lasten. Allerdings muss nach Landesbauordnung der &nbsp;Hauseigentümer<b> </b>veranlassen, dass der Nachweis geführt wird, dass die zusätzlichen Lasten, dies betrifft z.B. auch zusätzliche Dämmung am Dachstuhl, von den tragenden Bauteilen wie Dachstuhl und Decken aufgenommen werden können. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wir können nur den Kopf schütteln wenn wir hören, dass es sich nur um wenige Kilogramm handelt und die Sparren schon halten werden. Die statische Realität sieht aber anders aus. Nicht die einzelnen Sparren könnten gefährdet sein sondern die zusätzlichen Lasten bündeln sich über Dachpfetten und Dachstützen in einem Punkt auf der Decke. Hier könnte ein kritischer Punkt sein, weil diese Decke eben nicht für die Lastkonzentration ausgelegt wurde. Aus diesem Grund greift die Landesbauordnung, dass vor Montage einer PV-Anlage eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers eingeholt werden muss.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dies sind nur einige Punkte, wo ein unabhängiger Baubegleiter sinnvoll bei der Fachberatung und Bauüberwachung ist und nur einen Bruchteil kostet, wenn es später bei Baumängeln zu Streitigkeiten kommt. Gleichzeitig bietet diese unabhängige Baubegleitung und Bauberatung die Sicherheit, dass man für sein Geld ein solides mangelfreies Gebäude nach den anerkannten Regeln der Technik erhält und auch das bekommt, was man bestellt und erwartet hat.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Beispiele aus unserer Tätigkeit als Baubegleiter können Sie unter <a href="http://www.besecke.net/beispiel-baumangel.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/beispiel-baumangel.html', null, false)">http://www.besecke-bauplanung.de/beispiel-baumangel.html</a> sehen, wobei wir Sie auch baurechtlich jederzeit beraten können. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 30 May 2022 17:02:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Statik Energiebedarfsausweis Gebäude]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=energetische_Modernisierung"><![CDATA[energetische Modernisierung]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000019"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Energiebedarfsausweis Gebäudemodernisierung</b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wir erleben jetzt öfters, dass manche s.g. „Energieexperten“ energetische Gebäudemodernisierungen dem Gebäudeeigentümer empfehlen ohne auf die sich daraus ergebenen bautechnischen Sachzwänge oder notwendigen statischen Berechnungen gemäß Landesbauordnung hinzuweisen. Dies können Brandschutzmaßnahmen sein aber auch Lasterhöhungen an tragenden Bauteilen einschl. Taupunktverlagerungen an Außenwänden. Entscheidend dabei ist immer das einzelne Gebäude und dessen Zustand/Unterhaltung, die Nähe zu Grundstücksgrenzen und die Bauweise einschl. Ausrichtung.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Hier nur ein Beispiel aus dem Gebäudeenergiegesetz, § 47 Nachrüstung Bestandsgebäude, was vor dem 1.2.2002 erbaut wurde.</span></div> &nbsp;<div><i class="fs14lh1-5 ff1">„(1) Eigentümer eines Wohngebäudes sowie Eigentümer eines Nichtwohngebäudes, die nach ihrer Zweckbestimmung jährlich mindestens vier Monate auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass <b class="cf1">oberste Geschossdecken</b>, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügen, so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin nicht überschreitet. Die Pflicht nach Satz 1 gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: 2013-02 genügt.</i></div> &nbsp;<div><i class="fs14lh1-5 ff1"> (3) Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. <span class="cf1">Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002.</span>“</i></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dies bedeutet natürlich eine neue flächenförmige Lasteintragung entweder auf die oberste Geschoßdecke oder über Umwege der Dachsparren, Pfetten und Dachstützen ebenfalls punktförmig auf die Decke als Einzellast. Jetzt kommt vielleicht noch eine neue PV-Anlage dazu. Alles das hat natürlich der Statiker der Bestandsstatik bei der Erbauung des Gebäudes nicht gewusst und nicht berücksichtigt. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Der Glaube, es werde schon halten und es gäbe genug Lastreserven, kann ein folgenreicher Irrglaube sein, welcher zu Schädigungen am Gebäude führen kann.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Vor Ausführung sollte man sich somit die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines zugelassenen Statikers einholen, was in der Praxis immer eine Nachrechnung des Bestandes bedeutet.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Nicht anders zu bewerten sind eine energetische Sanierung der Balkone oder Terrassen. Hier kommen neben statische auch noch bauphysikalische Gesichtspunkte hinzu. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Gerade weil die effektive energetische Sanierung eine komplexe bautechnische Angelegenheit ist, erstellen wir mittels moderner Software einen aussagekräftigen </span><span class="fs14lh1-5 ff1"><b><span class="cf1">Energiebedarfsausweis</span></b></span><span class="fs14lh1-5 ff1"> einschl. U-Wert- und Taupunktberechnung, die sich daraus ergebene Wirtschaftlichkeit der Einzelmaßnahmen, einen effektiven Sanierungsfahrplan sowie die notwendigen statischen Berechnungen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die Erstellung eines komplexen Energiebedarfsausweises macht also Sinn und ist zu empfehlen, weil man dadurch auch die einzelnen energetischen Sanierungsstufen für sich selber planen und organisieren kann und schon den Nutzen der Einsparung berücksichtigen kann.</span></div><span class="fs14lh1-5 ff1">Denn die Anforderung bei einem geänderten Bestandsgebäude sind eindeutig und natürlich vom Eigentümer nachzuweisen.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn das geänderte Wohngebäude insgesamt </span><span class="fs14lh1-5 ff1">den Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung den auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Wert des </span><b class="fs14lh1-5 ff1">Jahres-Primärenergiebedarfs</b><span class="fs14lh1-5 ff1"> eines Referenzgebäudes, das die gleiche Geometrie, Gebäudenutzfläche und Ausrichtung wie das geänderte Gebäude aufweist und der technischen Referenzausführung entspricht, um nicht </span><u class="fs14lh1-5 ff1">mehr als 40 Prozent</u><span class="fs14lh1-5 ff1"> überschreitet und den Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen </span><b class="fs14lh1-5 ff1">Transmissionswärmeverlusts</b><span class="fs14lh1-5 ff1"> um </span><u class="fs14lh1-5 ff1">nicht mehr als 40 Prozent</u><span class="fs14lh1-5 ff1"> überschreitet.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Um dies nachzuweisen, bedarf es einer genauen Aufnahme der Bau- und Materialeigenschaften der wärmeübertragenden Bauteile sowie der neuen Dämmmaterialien einschl. der Leistungen z.B. von neuen Heizungsanlagen, PV-Anlagen oder von Solarthermieanlagen. Die Berechnungen sind umfangreich und geben einen genauen Überblick über die Energieeinsparpotenziale.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Fragen Sie uns. Wir beraten Sie auch Online via ZOOM oder bei einer Ortsbesichtigung.</span></div><div><br></div></div>]]></description>
			<pubDate>Thu, 12 May 2022 20:20:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Baumängel im Bauvertragsrecht]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Werkvertrag"><![CDATA[Werkvertrag]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000018"><div><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Baumängel – Grundsatz Bauvertragsrecht</b></span></u></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Jeder Bauwillige und Bauherr wünscht sich, dass die Baufirma die angebotene Leistung, sei es im Rohbau, Ausbau oder Haustechnik, mangelfrei erbringt. Schließlich bezahlt man für die erbrachte Leistung richtiges Geld.</span><br></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei allem Vertrauen ist aber immer mehr Vorsicht geboten, was wir bei unseren Baustellenkontrollen leider feststellen müssen. (vgl.: <a href="http://www.besecke.net/beispiel-baumangel.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/beispiel-baumangel.html', null, false)">hier</a>)</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Entspricht die Ausführung der Baufirma den anerkannten Regeln der Technik und wurde die richtige Stein- und Betonqualität entsprechend der Statik auch eingebaut?</span><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Gerade im Ausbau werden im Trockenbau- und Fliesenbereich die Fugen zu Decken oder angrenzenden Wänden nur ungenügend ausgebildet. Zwar sprechen die Firmen von Wartungsfugen aber rechtlichen Grundsatz ist, dass diese Fugen erst einmal nach den anerkannten Regeln der Technik richtig ausgebildet werden müssen um später von „Wartung“ sprechen zu können.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wie man unseren Beispielen entnehmen kann, ist der Baupfusch besonders im Rohbau sehr oft anzutreffen. Da werden falsche oder gar keine Stahlbewehrung eingebaut (sieht man später nicht mehr, Gewinnoptimierung) oder eine minderwertige Betongüte (richtiger Beton ist teuer) eingesetzt. </span></div><div><span class="fs10lh1-5"> </span><br></div><div><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/DSC07043_cotjxknh.jpg"  title="" alt="" width="399" height="299" /> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<img class="image-1" src="http://www.besecke.net/images/DSC06825_6555zbpx.jpg"  title="" alt="" width="398" height="298" /></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Haustechnik unter schwimmenden Zementestrich &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ringankerbewehrung</span></div><div><img class="image-2" src="http://www.besecke.net/images/Ecke-Bewehrung-1_ev28x4q7.jpg"  title="" alt="" width="399" height="299" /> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<img class="image-3" src="http://www.besecke.net/images/Abdichtung-Sockel-9.jpg"  title="" alt="" width="399" height="300" /></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eckausbildung WU-Betonkeller &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Sockelabdichtung</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Welche Auswirkungen solche Bauausführungen für den Bauherrn haben, kann man erst nach einigen Jahren feststellen. Dann ist oftmals die Gewährleistung vorbei. Erscheinungsbilder bei Mängeln sind dann Risse, Feuchtigkeitsschäden wegen mangelhafter Abdichtung zum Erdreich oder Durchbiegungen mit seinen Folgen. Nicht nur, dass diese Erscheinungen für einen selber sehr ärgerlich sind, ehe man seine Ansprüche gegen die Baufirma durchgesetzt hat (wenn diese noch existiert) vergehen einige Jahre. Wenn man keine Ansprüche mehr hat, weil der Gewährleistungszeitraum angelaufen ist, kommen erhebliche Bauunterhaltungs- und Sanierungskosten auf einen zu.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dies kann man sich eigentlich sparen, wenn man bereits bei der Bauausführung einen unabhängigen Baubegleiter (und da ist nicht der Bauleiter des Bauträgers o.ä. gemeint) an seiner Seite hat. Denn während der Bauausführung bis zur Abnahme "schützt" das Baurecht den Auftraggeber vor Baupfusch.Dabei ist die richtige Erstellung einer Dokumentation ein wichtiger Grundpfeiler.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div class="imTACenter"><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Natürlich ergibt sich daraus ein Interessenkonflikt</b></span></div><div class="imTACenter"><span class="fs12lh1-5">(Auszug aus unserer ZOOM-Schulung)</span></div><div class="imTACenter"><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div class="imTACenter"><img class="image-4" src="http://www.besecke.net/images/Interessenkonflikt-Baumangel.jpg"  title="" alt="" width="789" height="557" /><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div class="imTACenter"><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Um die Diskussionen mit der Baufirma selber richtig einschätzen und führen zu können ist es empfehlenswert, sich in wichtigen Fragen schulen zu lassen. Diese Maßnahmen sind immer noch billiger, als wenn die Baumängel später auftreten und saniert werden müssen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eine weitere Fragestellungen ist, welche Erwartungen man an der ausgeführten Qualität als Bauherr stellen kann und ob es zum gewöhnlichen Gebrauch geeignet ist.</span><br></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In der Diskussion mit den Baufirmen ist es also für den „Baulaien“ wichtig zu wissen:</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Was ist ein Baumangel?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Was bedeutet geschuldeter Werkerfolg und anerkannte Regeln der Technik?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Warum ist eine unabhängige Dokumentation gerade im Rohbau wichtig?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Welche Bedeutung hat die Abnahme für den Bauherrn und warum?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Was ändert sich mit der Abnahme und was muss ich beachten?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Welche Zahlungen muss ich bei Baumängeln tätigen und muss ich bestimmte rechtliche Formalitäten und Fristsetzungen beachten? </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Warum ist eine unabhängige Baubegleitung während der Bauausführung <u>kein</u> rausgeschmissenes Geld</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Diese Fragestellungen beantworten wir in unserem Einzelcoaching auf Basis von Beispielen digital via ZOOM. Terminvereinbarungen sind unter www.besecke.net möglich.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><a href="http://www.besecke.net/files/Gliederung-Fachvortrag-Baumaengel-Grundlagen-im-Werkvertragsrecht.pdf" class="imCssLink">Workshop</a> </span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 15 Mar 2022 17:36:00 GMT</pubDate>
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		</item>
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			<title><![CDATA[Bauen im Bestand]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000017"><div><b><u><span class="fs12lh1-5 ff1">Bauen im Bestand</span></u></b></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wenn Bestandsimmobilien übernommen und dann umgebaut/umgenutzt werden sollen, stellt sich die Frage nach den allgemeinen Anforderungen aus den Landesbauordnungen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die erste Frage ist, ob das äußere Erscheinungsbild der Bestandsimmobilie verändert werden soll oder nur der Innenbereich.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1">„Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67, 76 und 84 nichts anderes bestimmt ist. (§ 61 LBauO RLP)</span></i></div> &nbsp;&nbsp;&nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Genehmigungsfrei sind Vorhaben wo tragende oder aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden nach § 66 Abs. 1 mit Ausnahme von Kulturdenkmälern verändert werden. Die Bauherrin oder der Bauherr muss sich vor Baubeginn die Unbedenklichkeit der Maßnahme von einer Person nach § 66 Abs. 6 Satz 1 bestätigen lassen (§ 62 Abs. 1 Nr. 10 LBauO RLP).</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><b><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1">Wer sind Personen nach § 66 Abs. 6 Satz 1 LBauO RLP, welche die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen dürfen?</span></b></div> &nbsp;<div><b><i><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></i></b></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 ff1">„Standsicherheitsnachweise für Vorhaben nach Absatz 1 Satz 1, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, müssen von Personen aufgestellt sein, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen sind. In die Liste sind auf Antrag Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen einzutragen, die mindestens drei Jahre regelmäßig Standsicherheitsnachweise aufgestellt oder geprüft haben.“</span></i></b></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></i></b></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Tragende bzw. aussteifende Bauteile sind z.B. der Dachstuhl, die Decken und alle Innenwände. Veränderungen von diesen Bauteilen können</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">- neue Nutzlasten (Verkehrslasten)</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- neue Eigenlasten durch Dämmung, PV-Anlagen, Fußbodenaufbauten</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- neue Einzellasten durch Trockenbauwände</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Abbruch von Wänden o.ä.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">sein.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gilt auch für die Änderung und Instandhaltung von bestehenden baulichen Anlagen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner der Ausbau einzelner Aufenthaltsräume im Dachraum von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, wenn die äußere Gestaltung des Gebäudes nicht verändert wird, in der Dachfläche liegende Fenster sind zulässig (§ 62 Abs. 2 Nr. 3 LBauO RLP). Allerdings greift auch hier der § 62 Abs. 1 Nr. 10 LBauO RLP (Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers), weil in den meisten Fällen neue Nutzlasten im Dachbereich durch Aufenthaltsräume entstehen. Dazu ist zusätzlich zu beachten, dass Aufenthaltsräume im Dachraum eine lichte Raumhöhe von 2,20 m über der Hälfte ihrer Grundfläche haben müssen (§ 45 Abs. 4 LBauO RLP).</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nach unseren Erfahrungen werden alte Bestandsimmobilien in erster Linie so verändert, um den neuen Lebensbedürfnissen nach größeren lichtoffenen Räumen und energiesparenden Maßnahmen der neuen Eigentümer gerecht zu werden.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Werden durch Umnutzung eines Gebäudes oder dessen Umbaus Eingriffe in die historische Bausubstanz notwendig, so sind die in diesem Zusammenhang </span><span class="fs12lh1-5 ff1">stehenden statischen Nachweise nach den aktuell geltenden bauaufsichtlichen Regeln durchzuführen. Gerade bei historischen Holzkonstruktionen ergeben sich bei der Anwendung der bauaufsichtlichen Regeln Sicherheitslücken. Dies sind z.B. die Nachweisführung der Stand- und Tragsicherheit sowie Gebrauchstauglichkeit von </span><span class="fs12lh1-5 ff1">bestehenden Holzkonstruktionen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></i></b></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 ff1">Entscheidend ist nicht die subjektive Architektur der geplanten Veränderungen sondern die objektive Nachweisführung der Stand- und Gebrauchssicherheit durch einen Tragwerksplaners.</span></i></b></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></i></b></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></i></b></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ausgangspunkt der Arbeit des Tragwerksplaners bei der Bewertung der vorgefundenen Bausubstanz, ihrer Erhaltungswürdigkeit und Prüfung auf Instandsetzungsnotwendigkeiten ist die allgemeine Überprüfung der statisch-konstruktiven Funktionsfähigkeit der eingebauten Bauteile. Will man die Beanspruchbarkeit von Holzbauteilen und -verbindungen in Altbauten beurteilen, so sind nach den Regeln der Berechnungsnorm DIN EN 1995-1-1:2010 die für </span><span class="fs12lh1-5 ff1">die Nachweisführung notwendigen Eingangsgrößen wie charakteristische Festigkeits- und Steifigkeitskennwerte festzulegen.</span></div> &nbsp;&nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Von großem Vorteil ist dabei, wenn die alte Bestandsstatik vorhanden ist und diese mit dem vorgefundenen Zustand verglichen werden kann. Sind Holz- oder Stahlbauteile verbaut, so kann man auch ohne Bestandsstatik diese Bauteile einer visuellen Prüfung und Aufmaß unterziehen. Fast aussichtslos ist es, wenn Stahlbetondecken oder Stürze früher verbaut wurden und es keine Berechnungen bzw. Schal- und Bewehrungspläne mehr gibt. Woher will man dann wissen, welche Stahlbewehrung und welche Betongüte verbaut wurden.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aber auch im Holzbau ist es schwierig, wenn man nicht die Festigkeitssortierung des Holzes aus der Bestandsstatik entnehmen kann. Dann können nur Annahmen getroffen werden.</span></div> &nbsp;&nbsp;&nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Konstruktionen in Altbauten unterliegen also wegen ihrer teilweise sehr langen Nutzungszeit den unterschiedlichsten Beanspruchungen. Langandauernde Belastungen führten zu Kriechverformungen, Überlastungen, Brüche, langandauernde Feuchtigkeit fördert tierischen oder pflanzlichen Befall der Holzsubstanz, Eingriffe der Nutzer in das Tragwerk verändern das ursprüngliche statische System, langzeitige Temperatureinwirkung oder aggressive Medien veränderten die Holzstruktur, Brände schädigten die Konstruktion, Baumängel aus der Entstehungszeit führen zu Überbeanspruchungen, frühere unsachgemäße Instandsetzungen schädigen die Konstruktionen. </span></div> &nbsp;&nbsp;&nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Beispiele aus der Praxis:</span></div> &nbsp;<div><ul><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Durch eine langandauernde Überlastung (z.B. durch nachträglichem Zementestrich) haben sich die ca. 4,50m langen Holzdeckenbalken um 2,50 cm durchgebogen. Zulässig sind entsprechend der Gebrauchsfähigkeit ca. 1,20 cm. Dies bedeutet, dass statisch eine Verstärkungsmaßnahme oder eine Entlastung der Holzbalkendecke notwendig wird. Die Vorschädigungen der Holzbalken sind also erheblich. Weitere Untersuchungen im Auflagerbereich sind zusätzlich notwendig.</span><br></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Beim Bau eines EFH wurde bei der Bauausführung von der Gebäudestatik abgewichen, weil sich der damalige Eigentümer die Räume anders vorgestellt hatte und Geld für eine neue Statik sparen wollte. Jahre später hat der damalige Eigentümer eine größere PV-Anlage auf das Dach montieren lassen. Das hält schon, wurde von der bauausführenden Firma bestätigt. Das EFH wurde verkauft und die neuen Eigentümer stellten bei einer statischen Nachrechnung fest, dass die tragenden Dachbauteile nicht mehr tragfähig sind. &nbsp;</span><br></li></ul></div> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<div><b><i><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1">Daraus ergibt sich, dass Altbaukonstruktionen in den seltensten Fällen den Regeln der Norm entsprechen und in jedem Einzelfall zusätzliche Untersuchungen zum Bauzustand, der Art und dem Umfang der Baumängel und Bauschäden sowie den Schadensursachen notwendig werden.</span></i></b></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"><br></span></i></b></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">So müssen die vom Statiker getroffenen Annahmen vor Ort genau analysiert werden. Dies erfordert eine Standsicherheitsuntersuchung zum Zeitpunkt vor einer notwendigen Sanierung und Instandsetzung sowie eine Untersuchung unter Berücksichtigung künftiger Nutzeranforderungen. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1">Der Nachweis der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit schließt deshalb zusätzliche Untersuchungen zum tatsächlichen Kraftfluss und dem real vorliegenden statischen System sowie aus der zukünftigen Nutzung resultierenden statischen Anforderungen ein.</span></i></b></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"><br></span></i></b></div><div><b><i><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></i></b></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Bewertung des Einflusses von Schädigungen auf die Festigkeit und Tragfähigkeit von Holzbauteilen ist bei den statischen Nachrechnungen zu berücksichtigen. Dies können u.a. sein:</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Holzzerstörende Insekten</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Holzzerstörende Pilze</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Korrosion von Holz</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Temperatureinflüsse auf Holz</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">- Mechanische Schädigungen des Holzes</span></div> &nbsp;&nbsp;&nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aus unserer langjährigen Erfahrung können wir feststellen, dass Holzschädigungen besonders im Auflagerbereich der Holzbalken auf den Außenwänden oder in Bereichen von Feuchträumen wie Bad, Einzelwaschbecken oder ehemaligen Waschküchen sowie undichte Dachbereiche auftreten können. Diese Bereiche sind besonders zu untersuchen und zu dokumentieren.</span></div> &nbsp;&nbsp;&nbsp;<div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Wie sollte man nun beim Bauen im Bestand vorgehen?</b></span></div> &nbsp;<div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">a) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Man sollte versuchen, sich die Bestandsstatik vom Gebäude u.a. von der zuständigen Baubehörde zu besorgen. Schließlich wurde früher bei der Erbauung des Gebäudes auch ein Bauantrag eingereicht, die Statik gehörte ebenfalls dazu.</span></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">b) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->In jedem Fall sollte man sich durch einen Statiker bei den geplanten Maßnahmen beraten lassen. Dazu gehören die Sichtung der alten Bestandsstatik und der Vergleich mit den vorgefundenen tragenden Bauteilen.</span></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">c) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Holzbauteile sollten auf Schädlingsbefall untersucht werden.</span></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">d) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Tragende Bauteile sind statisch nachzurechnen hinsichtlich Trag- und Gebrauchsfähigkeit</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich sind diese Untersuchungen bei einem Umbau/Umnutzung sehr intensiv und die Kosten sollten zur eigenen Sicherheit eingeplant werden.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Besser ist, wenn man sich beim Kauf einer Bestandsimmobilie durch einen Statiker beraten und begleiten lässt. Durch diese Baubegleitung kann eingeschätzt werden, ob die Umbauten statisch möglich sind und welche Kosten durch eine Sanierung entstehen können.</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 28 Dec 2021 13:50:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Schlitze Bestandsmauerwerk]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000016"><div><b><u><span class="fs14lh1-5 ff1">Schlitze in Bestandsmauerwerk</span></u></b></div><div><b><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></u></b></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Zur Erstellung haustechnischer Anlagen bei Neu- und Altbauten in Mauerwerksbauweise werden die hierfür erforderlichen Leitungen vorwiegend in nachträglich hergestellten Schlitzen und Aussparungen verlegt. Die hiermit einhergehende Schwächung des Mauerwerksquerschnitts hat Auswirkungen auf Tragfähigkeit und bauphysikalische Eigenschaften des Mauerwerks.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">In der Praxis ruft die Anordnung und Ausführung von Schlitzen und Aussparungen immer wieder Unsicherheit hervor. Dies stellen wir auch bei unseren Ortsbesichtigungen beim Umbau von Bestandsgebäuden fest.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wenn unbedacht und ohne Rücksicht auf bestehende DIN-Vorschriften und statischen Erfordernissen ganze Rohrleitungen oder Kabeltrassen in tiefen horizontalen Schlitzen im Mauerwerk verlegt werden, müssen wir oft unsere statischen Bedenken zur Standsicherheit äußern.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Schlitze und Aussparungen dürfen bei tragenden, aussteifenden Wänden ohne Berücksichtigung bei der Bemessung ausgeführt werden, wenn die Grenzwerte der DIN EN 1996-1-1/NA, Tabellen NA.19 und NA.20, eingehalten sind. In allen anderen Fällen ist ein Standsicherheitsnachweis zu führen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">An nichttragende innere Trennwände nach DIN 4103-1/11/ werden bei geringen Wanddicken ab 70 mm an die Schlitztiefen und die zu verwendenden Schlitzgeräte über die DIN EN 1996-1-1 hinausgehende Anforderungen gestellt.</span></div> &nbsp;<div><u><span class="fs14lh1-5 ff1">Dazu ein Auszug aus den technischen Vorschriften:</span></u></div><div><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></u></div><div><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/Schlitz-1.jpg"  title="" alt="" width="915" height="539" /><u><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></u></div><div><br></div><div><img class="image-1" src="http://www.besecke.net/images/Schlitz-2.jpg"  title="" alt="" width="915" height="706" /><br></div><div><br></div><div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Stellt sich die Frage, wie man die unkontrollierte Bauausführung bei den Schlitzen in tragenden Wänden verhindern kann? </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dies ist nur mit einer überlegten Ausführungsplanung/Durchbruch- und Schlitzplanung entsprechend den anerkannten Regeln der Technik möglich. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Wo werden Steigestränge sinnvoll angeordnet? </b></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Können Installationswände vorgesehen werden? </b></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Kann der neue Fußbodenaufbau bzw. können die Unterhangdecken genutzt werden?</b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Obwohl dies alles natürlich auch Geld kostet, so können damit spätere statische Schäden wie Risse o.ä. vermieden werden. Diese Schäden einschl. deren Beseitigung sowie der Wertverlust der Immobilie kosten erheblich mehr Geld als eine ausgereifte Planung.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dies betrifft natürlich auch, wenn man ohne statischen Nachweis z.B. eine PV-Anlage auf den Dachstuhl montiert oder Zementestrich auf eine Holzbalkendecke aufbringt. Beide Fälle haben wir bereits feststellen müssen. Dabei kam es punktuell zu Überlastungen an den tragenden Deckenbalken oder der Dachpfetten.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wir können jeden Bauherrn nur empfehlen, auf eine ausgereifte Durchbruch- und Schlitzplanung nach den technischen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik zu bestehen oder sich von einem unabhängigen Fachexperten beraten zu lassen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn ein Fachexperte die Bauüberwachung während der Bauausführung übernimmt um eine mangelfreie Ausführung zu gewährleisten.</span></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 12 Dec 2021 21:41:00 GMT</pubDate>
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			<link>http://www.besecke.net/blog/?schlitze-bestandsmauerwerk</link>
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			<title><![CDATA[Dachgauben Dachgeschoss]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000015"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Neuer Wohnraum im Dachgeschoss</b></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Neuer Wohnraum kann im Dachboden des Dachgeschosses entstehen. Die Möglichkeiten können dabei ganz unterschiedlich sein. Grundvoraussetzung ist aber, dass die Vorgaben aus der jeweiligen LBauO eingehalten werden. Das wäre ein zweiter Fluchtweg, die Raumhöhe von 2,20m muss über die Hälfte der Grundfläche sein und natürlich sollte eine statische Nachrechnung erfolgen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wenn man jetzt mit dem Zollstock auf den Dachboden rennt wird man feststellen, dass die Forderung nach der Raumhöhe oftmals nicht erfüllt wird. Aber hier bestehen auch Möglichkeiten, z.B. mit dem Einbau von Dachgauben. Durch die Dachgauben kann die Grundfläche mit der zulässigen Höhe vergrößert werden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Für den 2. Fluchtweg gibt es verschiedene Möglichkeiten, was auch von der Art der Deckenkonstruktion abhängig ist. Bei Holzbalkendecken kann man einen Wechsel für eine Treppenkonstruktion einfacher einbauen als bei einer Stahlbetondecke. Eine überdachte Außentreppe hat den Vorteil, dass ein separater Zugang erfolgen kann, was vielleicht bei einer späteren Vermietung positiv bewertet wird.</span></div><div><span class="fs10lh1-5"> </span><br></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Werden Gauben vorgesehen, stellt sich natürlich die Frage der Standsicherheit/Statik des alten Dachstuhles. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><b><i>Können die benachbarten Dachsparren oder die Mittelpfetten infolge der Lastumleitung die neuen entstehenden Kräfte aufnehmen?</i></b></span><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die Lastumleitung auf die verbleibenden Sparren durch Holzwechsel betreffen die Schnee- und Windlasten, PV-Anlagen und natürlich die neuen Eigenlasten durch die Dämmung und Dachschrägenverkleidung. Dadurch kommt es automatisch zu einer geänderten Lasteintragung auf die Mittelpfetten wie der ursprüngliche Statiker einmal vor vielen Jahren berechnet hat. Die Spannungs- und Biegelinien verschieben sich und es sollte statisch berechnet werden, ob die Tragfähigkeit einschl. Durchbiegung der Pfetten gewährleistet ist. Daraus ergibt sich auch, dass die Auflagerkräfte auf die Holzstützen sich verändern/vergrößern. Diese neuen Kräfte treffen dann auf die Decke, welche für die neuen Lasten natürlich nicht berechnet wurde. Auch hier sollte eine statische Nachrechnung erfolgen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><b><i>Die Frage nach der Standsicherheit des Dachstuhles stellt sich aber schon bereits bei der Planung der energetischen Modernisierung. Man sollte immer bedenken, dass die <span class="cf1">alte Bestandsstatik</span> die zusätzlichen Lasten infolge der energetischen Modernisierung nicht berücksichtigt hat.</i></b></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Diese Frage kann man nur auf Grundlage einer statischen Nachrechnung des Dachstuhles beantworten. Daraus würde sich auch ergeben, welche Stellen möglicherweise und wie verstärkt werden sollten. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die Vorteile aus zusätzlichem Wohnraum, Wertsteigerung der Immobilie/Lebensgefühl und der Einsparung von Heizkosten dürften die Nachteile bei weitem überwiegen. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Grundlage ist aber eine ausgiebige Beratung über die baulichen Möglichkeiten einschl. einer wirtschaftlichen Betrachtung. Beachtet werden sollte auch, dass eine ausgewogene Bauplanung einschl. Berechnung Zeit benötigt. Erst auf eine ausgereifte Planung und Berechnung sollten Bauangebote in Form von Leistungsbeschreibungen unter den Grundsätzen der Marktwirtschaft eingeholt werden. Nur so können Überraschungen und Kostensteigerungen vermieden werden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wir empfehlen in diesem Zusammenhang, sich die Bestandsstatik, soweit nicht vorhanden, von dem zuständigen Bauamt zu besorgen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Es ist also auch ein Gebot der Nachhaltigkeit hinsichtlich der kommenden Generationen, wenn bestehende Gebäude effektiver und modernisiert genutzt werden. Es ist schwer zu erklären, aus welchem Grund immer neue Grünflächen für den Neubau erschlossen werden sollen, wenn gleichzeitig die bestehende Bebauung in den Dörfern/Städten verfällt. Die energetische Modernisierung der Bestandsbebauung und die Instandsetzung ist also auch ein Gebot der Stunde.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wir können Ihnen ein </span><span class="fs14lh1-5 cf1 ff1"><b>Komplettangebot aus einer Hand</b></span><span class="fs14lh1-5 ff1"> für die Bauplanung, über den Bauantrag bis hin zur Baustatik anbieten. Man sollte auch die Zeit über den Winter nutzen, denn eine ausgereifte Planung und Berechnung einschl. der Bestandsaufnahme der tragenden Gebäudeteile ist nicht innerhalb weniger Tage gemacht. In einigen Fällen mussten wir auch feststellen, dass in der Vergangenheit des Gebäudes Veränderungen an den tragenden Bauteilen vorgenommen wurde, ohne das dies dokumentiert wurde.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Fragen Sie uns einfach und wir können aus unserer über 20-jährigen Erfahrung Sie ausgiebig beraten.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Schauen Sie mal<a href="http://www.besecke-bauplanung.de/geschichte-einer-vision.html" class="imCssLink"> hier</a> (</span><span class="fs14lh1-5 ff1">http://www.besecke-bauplanung.de/geschichte-einer-vision.html) &nbsp;</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 23 Nov 2021 20:51:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Problematik Holzbalkendecken]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000014"><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Problematik Holzbalkendecken - #Frag den Statiker</b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wer eine Bestandsimmobilie mit Holzbalkendecken kauft, muss sich mit der Problematik von Holzbalkendecken auseinander setzen. In vielen Fällen liegen durch Feuchtigkeitseinwirkungen und langem Gebrauch Holzschädigungen vor, welche durch die beidseitige Verkleidung mit Holztäfelung und Holzdielung nicht direkt einsehbar ist.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die größte Gefahr für die Einschränkungen der Tragfähigkeit von Holzbalkendecken sind Hausfäule –und Bauholzpilze, welche einen immensen Materialschaden verursachen können. Diese sind besonders in Bereichen der Auflager bei Außenwänden anzutreffen und dort, wo hohe Feuchtigkeit wie z.B. in Bädern oder Waschbecken herrschen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Gefahren bestehen auch dort, wo während der Nutzung neue Fußbodenbeläge wie Linoleum oder Laminat mit Dampfsperren aufgebracht wurden, weil dort die entstehende Feuchtigkeit nicht mehr entweichen kann.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">In der Regel wird ein Befall lange nicht bemerkt wodurch sich der Schädlingsbefall ungestört innerhalb des Holzbalkenaufbaus ausbreiten kann. Der Befall sitzt in Hohlräume und mikroskopisch kleinen Rissen, ohne das der Hausbesitzer etwas davon ahnt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Beispiele aus unserer umfangreichen Berufserfahrung auf diesem Gebiet:</span></div><div><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/CIMG6289.jpg"  title="" alt="" width="800" height="600" /><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">oder auch</span></div><div><br></div><div><img class="image-1" src="http://www.besecke.net/images/DSC07087.jpg"  title="" alt="" width="800" height="600" /><br></div><div><br></div><div><span class="fs10lh1-5"> </span><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Mit solchen Schädigungen ist hinsichtlich der Tragfähigkeit nicht zu spaßen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Neben der Schädlingsbeseitigung muss die Tragfähigkeit der Holzbalken durch einen Statiker geprüft und berechnet werden. Dies kann im Zuge einer Modernisierung der Bestandsimmobilie z.B. zum Brand- und Schallschutz erfolgen. In der Regel und nach unserer Erfahrung müssen die Holzbalken bei einem Befall eine Sanierung durchlaufen, damit die vollständige Tragfähigkeit gewährleistet ist.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Man kann also nur dringend empfehlen, nach einem Kauf und vor einer geplanten Modernisierung, die Holzbalkendecken zu öffnen und statisch zu untersuchen. Weitere Beispiele sehen Sie auf unserer Webseite unter www.besecke-bauplanung.de</span><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 25 Oct 2021 19:32:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Nachhaltige Wohnraumbeschaffung]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000013"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Nachhaltiger Wohnraum in den Weindörfern - #FragdenStatiker</b></span></div><div><br></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Geht man aufmerksam durch die zahlreichen Weindörfer in der Pfalz kann man schnell erkennen, wie viel nachhaltiges Potenzial in den zahlreichen alten Gebäuden auf den Grundstücken steckt. Dabei geht es gerade darum, nicht immer neue Grünflächen zu erschließen sondern die vorhandene Bebauung innerhalb eines bestehenden Dorfkerns sinnvoll und effektiv zu nutzen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">In den meisten Fällen handelt es sich um schmale aber lang nachhinten gezogene Grundstücke, wo das alte Wohnhaus giebelseitig zur Straße zeigt und dahinter eine Scheune, meist als Lagerfläche genutzt, liegt.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><u class="fs10lh1-5"><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Energetische Modernisierung/Umbau Wohngebäude</b></span></u><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">In diesen Gebäuden, sei es das alte Wohnhaus oder die Scheune, steckt nachhaltiges Potenzial für neuen Wohnraum und geförderte energetische Modernisierungsmaßnahmen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Das fordere Wohnhaus, meist ca. 6 x 13 m mit daneben liegender Einfahrt auf den Hof, zeigt in vielen Fällen einen Unterhaltungsstau auf und kann unter Beachtung der statischen Verhältnisse in moderne zeitgemäße Räume umgebaut werden. Dazu gehören natürlich auch ein Dachgeschossausbau sowie energetische Sanierungen mit Dämmung und PV-Anlage dazu. Solche Maßnahmen zur Wohnraumverbesserung fördert der Staat und sollten auch intensiv genutzt werden, denn diese energetischen Maßnahmen senken die Umweltbelastungen und entlasten den eigenen Geldbeutel in den Wintermonaten bis zu 50%. Diese Nachhaltigkeit ist auch eine Investition in die Zukunft und für unsere Kinder.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wichtig ist in diesem Zusammenhang die notwendige statische Untersuchung und Berechnung auf Grundlage der Bestandsstatik des Gebäudes.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Noch mehr Potenzial für neuen kostengünstigen modernen Wohnraum bieten die meist ungenutzten Lagerscheunen im hinteren Teil dieser Grundstücke. In vielen Fällen schließt sich nach dieser Scheune noch eine kleine Gartenfläche an, was für die Erholung und dem Ausblick besonders wertvoll ist.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><u class="fs10lh1-5"><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Ausbau Scheune als Mehrgenerationenhaus</b></span></u><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Diese Lagerscheunen kann man auch unter dem Blickwinkel eines Mehrgenerationenhauses betrachten. Die Symbiose von Alt und Jung innerhalb der Familie auf einem Grundstück bietet viele Vorteile, wenn man getrennte Bereiche erstellt, sich miteinander gut versteht und nicht „übergriffig“ ist. Jeder kann sein Leben so leben wie er möchte und gleichzeitig ist man füreinander da und kann sich unterstützen. Der Zusammenhalt innerhalb der Familie ist in der heutigen Zeit ein wertvolles Gut und der gemeinsame Lebensbereich eine Tradition, welche schon unsere Vorfahren praktiziert hatten.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><u class="fs10lh1-5"><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Architektonische Entwürfe und Statik aus einer Hand</b></span></u><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Dazu bietet sich der Ausbau der Lagerscheunen zu Wohnzwecken natürlich an. Wir haben uns schon einige Lagerscheunen angeschaut, die architektonische Entwürfe erstellt und die statischen Berechnungen angefertigt. Es lassen sich ohne Probleme in den meisten Fällen zwei Geschosse mit einer Wohnfläche von mindestens 120m2 ausbauen. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Entscheidend sind auch hier die statischen Grundverhältnisse der tragenden Gebäudeteile. Günstig ist es dabei, wenn der Bauentwurf und die notwendigen statischen Berechnungen in einer Hand liegen, so wie bei uns, und dadurch kein Informationsverlust bei der Planung besteht und man natürlich erhebliche Planungskosten sparen kann.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">In der Raumaufteilung innerhalb der Scheune ist man flexibel, sodass große moderne offene Wohnräume entstehen können. Da man die alte Scheune sowieso statisch neu berechnen muss, kann man gleich moderne Solaranlagen auf den Dach sowie wirksame Dämmmaßnahmen vorsehen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Der Ausbau der ungenutzten Lagerscheune hat natürlich auf die eigene Lebensqualität positive Auswirkungen. Die Kinder können im hinteren Teil des Grundstückes im Garten unbeschwert spielen und die Geräuschkulisse durch Straßenlärm ist gering. Gleichzeitig bildet der Innenhof die Möglichkeit der gemeinsamen Freizeitgestaltung innerhalb des Familienverbundes.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><u class="fs10lh1-5"><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Abriß Bestandsbebauung und Neubau</b></span></u><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Eine weitere Möglichkeit der effektiven Nutzung der vorhandenen Ortsbebauung kann man auch beim Spaziergang durch die Weindörfer sehen. Viele Gebäude stehen leer und sind dem Verfall ausgesetzt. In diesen Fällen kann man darüber nachdenken, den alten Bestand abzureißen und durch einen kompletten modernen Neubau zu ersetzen. Zwar ist man auch hier an bestimmte Auflagen aus der vorhandenen Dorfbebauung gebunden. Allerdings bestehen auch Spielräume, welche man bei der Gemeinde hinterfragen kann.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><u class="fs10lh1-5"><span class="fs14lh1-5 ff1"><b>Fazit</b></span></u><br> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Gerade junge Familien sollten beide Möglichkeiten ins Auge fassen und ausloten.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wir konnten schon einigen jungen Familien beim architektonischen Entwurf sowie der statischen Berechnungen behilflich sein. Wichtig ist eine gründliche Beratung zu den statischen Verhältnissen, den baulichen Möglichkeiten und den voraussichtlichen Baukosten.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Nicht empfehlen können wir, Gebäudeumbauten ohne statische Nachrechnungen der tragenden Bauteile vorzunehmen. Der Gedanke, beim Statiker kann man sparen, kann zu teuren Schäden wie Risse oder große Durchbiegungen führen. Dies mussten wir leider schon öfters feststellen, wenn wir statische Nachrechnungen durchführen, weil die Schäden schon sichtbar geworden sind.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Die statische Besichtigung gerade von Holzbaubauteilen wie im Dachstuhl oder in den Holzbalkendecken ist besonders wichtig, da es durch das Gebäudealter zu Holzschäden z.B. im Auflagerbereich kommen kann. Andererseits ist der Schall- und Brandschutz bei tragenden Bauteilen zu beachten.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Beachtet man die bautechnischen Verhältnisse, dann entstehen wunderbare Wohnräume mit hoher Lebensqualität. Wir sind Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihres Projektes/Vision behilflich.</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 08 Oct 2021 15:44:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Umbau Holzbalkendecken]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000012"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Holzbalkendecken beim Umbau Bestandsgebäude - #FragdenStatiker</b></span></div><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Nach dem Kauf einer Immobilie gibt es den Wunsch, die Immobilie umzubauen oder energetisch zu ertüchtigen. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Gerade die energetische Ertüchtigung nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz, sei es Dämmung, eine PV – Anlage o.ä., macht Sinn und wird vom Staat besonders gefördert. Dazu kann auch ein neuer Fußbodenaufbau für eine Fußbodenheizung sowie dem Brand- und Schallschutz gehören.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Gerade bei Gebäude, welche vor 1950 erbaut wurden und Holzbalkendecken haben, können diese vergleichsweise einfachen Maßnahmen zu statischen Problemen führen. Dies wird oft unterschätzt und führt später zu entsprechenden Schäden. Von Trockenbaufirmen hört man immer, dass der Trockenestrich nicht schwer ist und ein Trockenbau als Schall- und Trittschutz problemlos angebaut werden kann.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><b><i><span class="cf1">Wir als erfahrene Statiker haben da unsere Zweifel und staunen über solche Aussagen.</span></i></b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Gerade bei Holzbalkendecken tritt der Effekt der Durchbiegung bei langer Lasteinwirkung auf. Der Aufbau der Holzbalkendecken, nachdem die alte Bestandsstatik damals erstellt wurde, ist fast immer der Gleiche. Lehmeinschub o.ä. von ca. 10 cm Höhe, Holzdielung mit Linoleum und Stroh mit Kalkputz an der Decke auf Holzputzträger. Der Balkenabstand liegt in vielen Fällen bei ca. 62 cm. Mit diesen Eigenlasten und den damals geltenden Verkehrslasten wurde die Tragfähigkeit manuell nachgewiesen. Per Hand und nicht mit ausführlicher Software und Computer wie heute üblich. Damals nicht so entscheidend war die Gebrauchsfähigkeit (Durchbiegung). Wenn wir heute mit Durchlaufträgersystemen rechnen als statisches System, so war dies vor über 60 Jahren nicht üblich. Als statisches System war der Einfeldträger weit verbreitet, auch wegen dem manuellen Rechenaufwand. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Bei Spannweiten von 5 m können sich dann schon 1,5 – 2 cm Durchbiegung mit den Jahren einstellen. Durchbiegungen, welche dauerhaft bleiben und sich nicht wieder zurück bilden.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Bringt man jetzt noch zusätzliche Lasten in die Holzbalkendecke ein ohne diese zu entlasten bzw. die Holzbalken zu verstärken, dann wird sich die Durchbiegung weiter erhöhen und die zulässigen Grenzen der Gebrauchsfähigkeit möglicherweise überschreiten. Dies wird besonders beim Ausbau eines Dachgeschosses deutlich. Die zulässige Durchbiegung z.B. l/300 hängt von der Spannweite ab, welche gleich bleibt. Erhöht sich die Belastung, dann wird sich die vorhandene Verformung weiter erhöhen. Eine Rißbildung an der Decke wird dann immer wahrscheinlicher sein. Gleichzeitig ist auch zu bedenken, dass die Holzbalken nach 50 Jahren in ihrer Festigkeit nicht mehr neu sind, Die Festigkeit also eingeschränkt sein kann und Holzschädigungen aufweisen können. Dies ist besonders im Auflagerbereich an Außenwänden der Fall oder in Nassräumen.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Beispiel aus Holzschäden:</span></div><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><blockquote><div><br></div></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote></blockquote><div><img class="image-2" src="http://www.besecke.net/images/CIMG6289_jhg3t3ti.jpg"  title="" alt="" width="449" height="337" /><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><br></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Aus diesen Gründen können wir nur empfehlen, dass ein Statiker diese Decken auf die vorhandenen Durchbiegungen und Festigkeiten untersucht und auf Grundlage der neuen Lasteintragungen diese Holzbalken nachrechnet. Mit diesen statischen Berechnungen kann man dann eine weitere Planung zum Ausbau vornehmen und wirtschaftliche Betrachtungen führen. Technisch gesehen gibt es unterschiedliche Lösungsansätze, wobei immer die Standfestigkeit des Gebäudes im Auge behalten werden muss. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Ein Beispiel haben wir einmal dokumentiert. <a href="http://www.besecke-bauplanung.de/geschichte-einer-vision.html" target="_blank" class="imCssLink">(http://www.besecke-bauplanung.de/geschichte-einer-vision.html)</a></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Eine gute Planung und statische Beratung ist also die Grundvoraussetzung für den Erfolg eines Umbaus.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Stellt sich die Frage warum? Diese Frage haben wir <a href="http://www.besecke.net/statiker.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/statiker.html', null, false)">hier</a> beantwortet.</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Fri, 23 Jul 2021 20:35:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Statik Gebäudeumbau]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000011"><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Warum brauche ich eine Bestandsstatik von meinem Gebäude und warum sollte ich eine anfertigen lassen sind Fragestellungen, welche wir öfter hören und beantworten müssen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Besonders bei Gebäuden, welche 60 Jahre und älter sind, stellt sich die Frage, weil diese Gebäude in den meisten Fällen sanierungsbedürftig sind, umgebaut werden oder energetisch modernisiert werden sollen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Wenn keine Bestandsstatik vom Gebäude mehr beim zuständigen Bauamt hinterlegt ist, werden die zukünftigen Maßnahmen sehr schwierig. Woher soll der heutige Statiker wissen, wie hoch und wo der Kräfteverlauf im Gebäude ist und welche Reserven in den tragenden Bauteilen wie Deckenbalken oder Dachsparren/Pfetten beinhaltet sind. Er kann nur Annahmen treffen oder raten.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Gleichzeitig haben wir bei Gebäudebesichtigungen auch festgestellt, dass mit den vielen Jahren auch tragende Gebäudeteile einfach verändert wurden, ohne dass entsprechende Berechnungen angefertigt worden sind. Da störte ein Kopfband, dort wurde ein neuer Fußbodenbelag aufgebracht oder eine aussteifende Strebe entfernt. Hält schon. Oftmals wurden durch verschiedene unterschiedliche Eigentümer so viele Veränderungen vorgenommen, dass selbst der Fachmann staunt.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Noch schwieriger wird es, wenn Stahlbetondecken verbaut und Veränderungen vorgenommen wurden. Welche Betongüte damals eingebracht und welche Stahlbewehrung verlegt wurde, kann man von außen nicht erkennen. Hier ist es besonders wichtig, nach der ursprünglichen Statik des Gebäudes beim zuständigen Bauamt zu fragen. Denn auch vor vielen Jahren mussten zum Bauantrag nicht nur die Zeichnungen eingereicht werden sondern zum Baubeginn ebenfalls die statischen Berechnungen. Die Chancen stehen somit gut, dass in einem guten Archiv die Bestandsstatik noch vorhanden ist.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Neue Herausforderungen warten auf die neuen Eigentümer, wenn es zu weiteren energetischen Maßnahmen wie PV-Anlagen, Solarthermie oder starke Dämmmaßnahmen kommt. Wir hören dann, dass es sich nur um ein paar Kilos handelt und das wird die Konstruktion schon noch aushalten. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1"><b><span class="cf1">Wirklich?</span></b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">PV-Anlage und Dämmung sind nach den DIN-Lastannahmen auch schnell 50 kg/m2. Dies vielleicht noch einseitig auf der Südseite und schnell ergeben sich andere Lastannahmen wie früher, als das Gebäude gebaut wurde. Die Lasten summieren sich auch, je größer die Dämmflächen oder die PV-Anlage werden. Sie wandern über die Sparren, Pfetten und Holzstützen irgendwie in die Decken und dort konzentrieren sie sich. Dann stellt sich die Frage, ob die Deckenbalken o.ä. soviel Lastreserven haben um diese Zusatzlasten aufnehmen zu können. Hier ist nicht nur die Tragsicherheit sondern auch die Gebrauchsfähigkeit zu betrachten.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Um nicht im Nachhinein Probleme mit dem Bauamt zu bekommen, Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Tragwerksplaners nach LBauO notwendig, macht es also Sinn, die entsprechenden Berechnungen bereits vor Ausführung der neuen Maßnahmen vorzunehmen. Sind vielleicht Verstärkungsmaßnahmen notwendig, können diese bereits bei der Kalkulation und bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff1">Bei dem notwendigen Aufmaß der tragenden Teile einschl. der vorgefundenen Veränderungen kann gleich der Zustand z.B. der Holzbalkenauflager untersucht werden. Oft stellen wir fest, dass Holzfäulnis oder Holzzersetzungen bereits vorliegen, welche natürlich ebenfalls statisch zu betrachten und zu sanieren sind. Diesen Zeitaufwand zur planerischen Vorlaufzeit einschl. der Kosten sollte eingeplant werden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff1">Weitere Hinweise finden Sie auch<a href="http://www.besecke.net/statiker.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/statiker.html', null, false)"> hier.</a></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 27 Jun 2021 18:20:00 GMT</pubDate>
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			<link>http://www.besecke.net/blog/?statik-gebaeudeumbau</link>
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			<title><![CDATA[Energieausweis Gebäudeenergiegesetz]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000010"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b>Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz</b></span></div><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1"><b><br></b></span></div><div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5">Seit dem 1.11.2020 ist das Gebäudeenergiegesetz in Kraft gesetzt worden. Gleichzeitig treten mit der Verkündung das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare – Energie – Wärmegesetz außer Kraft.</span></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs10lh1-5 ff2"> </span></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5">Er ist somit bei Neu- und Umbaumaßnahmen sowie Verkauf und Vermietung von Gebäuden geltendes Recht in Deutschland. Es bestehen entsprechende Bußgeldbestimmungen.</span></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5">In dem neuen Gesetz geht es nicht nur darum, Energie in Gebäuden einzusparen. Es geht auch darum, erneuerbare Energien sinnvoll einzusetzen. Irgendwann werden die gesetzlichen Vorgaben von Dämmmaßnahmen an der beheizten Gebäudehülle nicht nur durch Dämmstoffe erreicht. Die Vorgaben aus den Referenzgebäuden und den KfW-Förderungen können nur noch durch den Einsatz von erneuerbarer Energien wirtschaftlich erzielt werden. In diesem Zusammenhang seien anteilige solare Warmwasser – und Heizwassererwärmungen zu nennen.</span></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5">Zusätzlich hat der Gesetzgeber zur Transparenz verfügt, dass bei Verkauf und Vermietung von Wohnungen und Gebäuden der Eigentümer oder Vermieter ein Energieausweis übergeben muss (§ 80 GEG). Des Weiteren gibt es die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen (§ 87 GEG).</span><br></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5">Wird ein Gebäude neu gebaut oder an bestehende Gebäude Änderungen vorgenommen, ist ein Energiebedarfsausweis (§ 81 GEG) zu erstellen. Energieverbrauchsausweise sind unter § 82 GEG geregelt. Dabei ist zu beachten, dass bei den Verbrauchsdaten das gesamte Gebäude heranzuziehen ist und einen Zeitraum von 36 Monate einschl. Leerstände umfassen muss.</span></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5">Grundsätzlich ist aber nach unseren Erfahrungen festzustellen, dass Energieverbrauchsausweise nur eine begrenzte subjektive Aussagekraft haben. Sie spiegeln nur das subjektive unterschiedliche Wohnverhalten der Eigentümer/Mieter wieder, was sich nicht vergleichen lässt. Jeder Mensch hat andere Wohnempfindungen hinsichtlich Wärme und Warmwasserverbrauch. </span></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5">Einen objektiven Wärmedarf des Gebäudes, unabhängig welcher Eigentümer/Mieter die Räume bewohnt, liefert nur der Energiebedarfsausweis. Gleichzeitig stellt aber auch der Energiebedarfsausweis einen höhen Anspruch an den Aussteller. Dazu ist unbedingt eine bautechnische Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung notwendig.</span></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5">Warum dies beim Energiebedarfsausweis notwendig ist, wollen wir mit unserem Beitrag beleuchten.</span></div><div class="fs14lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die richtige und vollständige Erfassung und Ausstellung eines </span><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"><b>Energiebedarfsausweises</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz ist komplex und umfasst auch viele bautechnische Detailpunkte. Welche Schritte sind im Einzelnen zu machen?</span></div><div><ol><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Erfassung des Ist-Gebäudezustandes aller wärmeabstrahlenden Flächen nach Länge, Breite und Höhe entsprechend den Himmelsrichtungen. Entsprechend ist der Ist-Aufbau der Materialstärken und Materialsorten zu bewerten und die Berechnung des U-Wertes des Gebäudeteiles vorzunehmen. Mit den entsprechenden Raumflächen, Raumvolumen und Heizgeräten ist der Wärmebedarf des Ist-Zustandes zu berechnen. Mit der Berechnung werden die Wärmeverluste sowie auch der Taupunkt (Schimmelbildung?) ausgewiesen und bietet einen ersten wichtigen Anhaltspunkt für die späteren Modernisierungsmaßnahmen.</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Der nächste wichtige bautechnische Punkt ist die Festlegung der einzelnen energetischen Modernisierungsmaßnahmen ganz speziell auf die effektivste Lösung und dem zu erreichenden neuen U-Wert. Wichtiger Punkt dabei ist das Ziel, welche neue Effizienzklasse für das Gebäude erreicht werden soll und welche Materialien eingesetzt werden müssen. Dabei sind alle wesentlichen Punkte zu erfassen.</span></li><ol><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Dämmstärken und Materialien entsprechend der Himmelsrichtung</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Fenster mit Verglasung und Sonnenschutz</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Heizungsanlage und Rohrleitungssysteme</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Wärmespeichersysteme für Warmwasser</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Solarthermie oder PV-Anlagen zur Eigenversorgung</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Dämmung Dachstuhl oder oberste Geschoßdecke einschl. technischer Aufbau</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Kellerdeckendämmung</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Lüftungskonzept</span></li></ol><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Dabei hat die Ausbildung des neuen Aufbaus immer nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Dabei ist auch der Hinweispflicht gegenüber dem Eigentümer hinsichtlich von statischen Berechnungen/Nachrechnungen nachzukommen. Nach unserer Ansicht ist es rechtswidrig, wenn dem Eigentümer eines Bestandsgebäudes zwar eine energetische Modernisierung versprochen aber nicht auf statische Veränderungen hingewiesen wird.</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Entsprechend der einzelnen energetischen Modernisierungsmöglichkeiten werden die neuen U-Werte berechnet, der Jahresprimärenergiebedarf ausgewiesen und die neue Energieeffizienzklasse berechnet. Diese Berechnung ist schon, nach unserer Erfahrung mit unserer Profisoftware, sehr umfangreich.</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Ein weiterer Schritt ist die Beratung zu den Kosten und den Fördermöglichkeiten der einzelnen energetischen Modernisierungen. </span><br></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Im letzten Schritt der Energieberatung und Berechnung des Energiebedarfsausweises für das Gebäude ist die Berechnung der möglichen Amortisierung der eingesetzten Finanzmittel. Dies ist mit der entsprechenden Profisoftware problemlos möglich. Auf Grundlage der Energieeinsparungen, der Energiegewinne durch z.B. einer PV-Anlage und einer Annahme der jährlichen Energiepreissteigerungen lassen sich Amortisierungszeiträume berechnen.</span></li></ol><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Bei allen Möglichkeiten der Energieeinsparungen darf allerdings entsprechend der Landesbauordnung die Statik des Gebäudes nicht vergessen werden. Werden zusätzliche Lasten in das Gebäude z.B. auf Decken oder Dachstühle eingebracht, muss eine s.g. Unbedenklichkeitsbescheinigung eines listengeführten Tragwerksplaners eingeholt werden. Dies ist unbedingt dann notwendig, wenn Holzbalkendecken vorhanden sind oder das Dachgeschoss ausgebaut werden soll. Auch wenn eine PV-Anlage nur ca. 20 kg/m2 und eine Zwischensparrendämmung mit Unterspannbahn nur ca. 17 kg/m2 wiegt, sind nicht die Dachsparren besonders statisch gefährdet sondert die Bauteile, wo sich die zusätzlichen Lasten bündeln wie Dachpfetten und Holzbalken unter Dachstützen. Nach unserer Erfahrung kommt es dort schnell zur Lastüberschreitung und zu Gebrauchseinschränkungen.Spannend wird es bei den Dachpfetten, wenn vielleicht noch die Kopfstreben/Bänder entfernt wurden.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Die Eckdaten zu den neuen U-Werten beim Neubau oder der Modernisierung von Bestandsgebäuden kann man im Einzelnen den Anlagen im neuen Gebäudeenergiegesetz entnehmen. Umfangreiche Beratungen wie unter Pkt 1. - 6. aufgeführt müssen in Zukunft sogar schriftlich dokumentiert werden. Schon aus diesem Grund macht es sehr viel Sinn, sich eine umfangreiche Berechnung anfertigen zu lassen um die Vorteile einer energetischen Modernisierung auch schriftlich zu dokumentieren. Solche Berechnungen können bei unserer Profisoftware schon mal über 100 Seiten betragen.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Es kommt nach unserer Ansicht nicht darauf an, einen Energiebedarfsausweis besonders billig zu bekommen, sondern das man umfassend und transparent beraten wird. Damit kann man selber einschätzen, welche Finanzinvestitionen sich lohnen und die eigenen Lebensbedürfnisse bedienen.</span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5"><br></span></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Mit unseren Erfahrungen bei der Aufstellung von Energiebedarfsausweisen und unseren bautechnischen Sachverstand als Statiker und Bauplaner möchten wir Sie gerne bei Ihrer Entscheidung unterstützen. Fragen Sie uns einfach. </span></span></div></div></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Sun, 06 Jun 2021 17:25:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Bestandsstatik]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000F"><div><span class="imUl fs14lh1-5 ff1">Bestandsstatik - #FragdenStatiker</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Kauft man eine Bestandsimmobilie, so kommt bald der Gedanke auf, diese nach seinen Lebensbedürfnissen umbauen zu wollen. Wände sollen verändert oder abgerissen werden, Fußböden müssen mit einer Fußbodenheizung oder Dämmung modernisiert oder auch die oberste Geschossdecke soll energetisch optimiert werden.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2"><br></span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Bei Lastveränderungen an den tragenden Bauteilen, besonders am Dachstuhl und Decken, muss der Bauordnungsbehörde entsprechend der LBauO RLP eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. eine statische Berechnung eines Statikers vorgelegt werden. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Also sucht man sich einen listengeführten Statiker und geht davon aus, dass dies kurzfristig und kostengünstig möglich ist.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">So einfach ist das selbst für erfahrene Statiker, wie wir es sind, natürlich nicht. Schaut sich der Statiker das Gebäude näher an, weiß er natürlich nicht, wie der alte frühere Bestandsstatiker das Gebäude damals berechnet hat und wie der Lastverlauf im Gebäude ist. Man kann zwar Vermutungen zur Lastverteilung aus der eigenen Erfahrung treffen, aber das reicht in den meisten Fällen nicht aus um z.B. einen Abfangträger für eine abzureißende tragende Wand zu berechnen. In vielen Fällen sind Innenwände auch für die horizontale Aussteifung des Gebäudes notwendig.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Gleichzeitig haben sich auch Lastannahmen mit der Zeit geändert. Früher gab es DIN-Vorschriften und heute haben wir den EC, früher wurde mit Taschenrechner gerechnet und heute mit moderner Software. Alles Dinge, welche bei den statischen Nachberechnungen beachtet werden müssen um die Standfestigkeit der Immobilie gewährleisten zu können.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"><b><i>Welche Möglichkeiten bestehen nun?</i></b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Der heutige Statiker wird also nach der alten Bestandsstatik und den alten Grundrissen fragen um dort wie in einem „Buch“ den Lastverlauf im Gebäude herleiten zu können. Statiker sind keine Spekulanten, denn sie wissen, dass von ihren Berechnungen Menschenleben abhängig sein können. Im ersten Schritt wird die Bestandsstatik mit den alten Zeichnungen und den vorgefundenen Ist-Zuständen verglichen. Stimmt dies überein, dann kann eine statische Nachberechnung problemlos erfolgen. </span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">In den meisten Fällen bei Bestandsimmobilien ist dies leider nicht der Fall, weil in den vielen vergangenen Jahren immer wieder „schwarz“ irgendwelche Veränderungen vorgenommen wurden. Dieses Problem kann man dann als Statiker nur lösen, wenn das Gebäude komplett nachrechnet wird, von oben nach unten, was natürlich sehr aufwendig und kostenintensiv ist.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"><b><i>Was ist aber, wenn keine alten Unterlagen im Besitz des Eigentümers sind?</i></b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Eine Möglichkeit ist, bei der zuständigen Baubehörde nachzufragen, ob die alten Unterlagen noch im Bauarchiv vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, dann bleibt nur eine komplette Nachrechnung einschl. Aufmaß des Ist-Zustandes übrig. Bauteile wie Decken oder Dächer müssen geöffnet werden, um die Maße der tragenden Teile festzustellen und diese berechnen zu können. Bei Holzbauteilen ist dies einfach.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Allerdings schwieriger wird es, wenn alte Stahlbetondecken ohne Berechnungen, Stahlbewehrung und Betongüte vorgefunden werden. Ohne diese Angaben, wird man eine alte Bestandsimmobilie nur schwer nachrechnen können, was natürlich einen Umbau schwer möglich macht. Hier stellt sich dann die Frage, welches Restrisiko man als Immobilienbesitzer eingehen möchte.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2"><b><i>Auf was sollte man beim Immobilienkauf, egal ob Alt- &nbsp;oder Neubau (z.B. Bauträger o.ä.), also achten?</i></b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs14lh1-5 ff2">Neben vielen anderen Dingen sollte man auf jeden Fall nach der Bestandsstatik und den alten Zeichnungen fragen, wenn man Umbaumaßnahmen plant. Sind nur die alten Zeichnungen vorhanden, sollte zudem geprüft werden, ob die alten Zeichnungen mit dem derzeitigen Ist-Zustand übereinstimmen. Kann beim Hauskauf keine dieser alten Unterlagen vorgelegt werden und ist ein späterer Umbau geplant, sollte Vorsicht geboten und mit höheren Statikkosten beim Umbau gerechnet werden. Auch bei einem Neubau sollte man sich die statischen Berechnungen aushändigen lassen und mit dem Ist-Zustand vergleichen. Wir haben z.B. als Sachverständige schon erlebt, dass ein Reihenhaus so oft gebaut wurde, dass die ursprüngliche Statik nichts mit der ursprünglichen Planung mehr zu tun hatte.</span></div><div><span class="fs14lh1-5 ff2">Darum unsere Empfehlung, in jedem Fall beim Hauskauf nach der Gebäudestatik fragen und sich aushändigen lassen. Noch besser wäre es, dass ein Statiker sich diese Unterlagen anschaut und bewertet. &nbsp;&nbsp;</span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 03 May 2021 18:57:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Photovoltaikanlagen Schrägdach]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000E"><div><b><u><span class="fs12lh1-5 ff1">Photovoltaikanlagen Dach - #FragdenStatiker</span></u></b></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Immer mehr Immobilienbesitzer installieren zum Eigenverbrauch Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf ihren Dachflächen. Beliebt sind auch Solarthermie Anlagen zur Warmwasserversorgung. Dies ist in jedem Fall für die Zukunft unserer Kinder und Enkel sinnvoll und findet auch unsere volle Unterstützung in unseren Beratungsgesprächen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Für PV - Anlagen ist besonders der Standort auf dem Schrägdach in Bezug zu den Grundstücksgrenzen/Brandschutzwände im Verhältnis zum eingesetzten Material der PV-Paneele sowie die Statik der tragenden Teile des Dachstuhles wichtig.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Sinnvoll ist eine gleichzeitige energetische Sanierung der Bestandsimmobilie. Eine energetische Sanierung zahlt sich aus, nicht nur in Bezug auf den eigenen Energieverbrauch sondern auch steuerlich. Voraussetzung ist, dass die Sanierungsmaßnahme an einem Objekt durchgeführt</span><span class="fs12lh1-5 ff1">. Als energetische Sanierungsmaßnahmen zählt z.B. die Wärmedämmung von Wänden, </span><span class="fs12lh1-5 ff1">Dachflächen und von Geschossdecken, Erneuerung der Fenster oder Außentüren und der Heizungsanlage, Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage, Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In beiden Fällen empfehlen wir, wenn besonders der Dachstuhl betroffen ist, einen Statiker zu befragen. <b class="cf1">Warum?</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir hören in unseren täglichen Beratungsgesprächen von unseren Kunden, dass Zimmerer-/Dachdeckerfirmen oder Verkäufer von PV-Anlagen gesagt hätten, die Gewichte solcher Maßnahmen sind so gering, dass man keinen Statiker zwecks Nachberechnungen befragen muss. Das Geld kann man sich sparen. Eine weitere Aussage der PV-Anlagenverkäufer ist, dass die Statik der PV-Anlage vorhanden ist. Damit ist nur die Statik der PV-Anlage selber gemeint und </span><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>nicht</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> die Lastweiterleitung im Gebäude selber. </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>1) Statik Schrägdach</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf2"><br></span></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf2">Verantwortlich für die Standsicherheit des Gebäudes ist immer der Immobilienbesitzer und </span><span class="cf2"><span class="imUl">nicht</span></span><span class="cf2"> der PV-Lieferant oder die Montagefirma.</span></b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><span class="cf2">Entsprechende Klauseln zum Haftungsausschluss lassen sich in den AGB`s der Firmen finden.</span></b></span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Folgendes Beispiel soll das verdeutlichen.</span><br></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eine PV-Anlage einschl. Unterkonstruktion auf dem Dachaußenbereich wiegt ca. 25 kg/m2. Die Zwischensparrendämmung einschl. Verkleidung wiegt nach dem Gebäudeenergiegesetz ca. 15 kg/m2. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nehmen wir mal an, ein Gebäude mit den Abmaßen von ca. 11 m x 14 m, Pfettendach mit Firstgelenk, wird ausgebaut und einseitig mit einer PV-Anlage o.ä. von ca. 70 m2 belegt. Dann sind dies schon 1.800 kg = 1,80 to nur PV-Anlage. Dies meistens einseitig auf einer Dachfläche.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Jetzt muss man auch bedenken, dass der ursprüngliche Statiker des Bestandsgebäudes vor vielleicht 30 – 40 Jahren natürlich diese Gewichte nicht kannte und auch bei der Bemessung der Holzteile des Dachstuhles nicht berücksichtigt hat. Dies ist logisch.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Geht man von einer normalen Dachneigung von 45° aus, Sparren von 8/12 cm im Abstand von 69 cm, dann werden die Sparren nach unserer Berufserfahrung die Lasten geradeso aufnehmen können. Es wird sich aber eine erhöhte Durchbiegung einstellen, was bei der Fugenausbildung des Trockenbaues zu beachten ist.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings muss die neue Last weiter verfolgt werden und da beginnt das statische Problem. Die Sparren liegen in den meisten Fällen (Pfettendachausbildung) auf einen Dachpfette mit beidseitigen Kopfbändern auf, welche von mindestens 4-5 Holzstützen (Hauslänge Annahme 14 m) gehalten wird, welche auf den Holzbalken der Holzbalkendecke über OG stehen. Die Last „wandern“ also über die Pfettenlage über die Holzstützen auf die Decke, welche natürlich nicht für die neuen Lasten ausgelegt wurde.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Der Ursprungsstatiker des Bestandsdachstuhles hat die Pfettenlage für ca. 4,80 KN/m (für unser Beispiel) ausgelegt. Mit der angenommenen PV-Anlage sind es jetzt ca. 6,30 KN/m. Eine Lasterhöhung von 30%/m, welche auf die Holzbalkendecke über die Holzstützen gelangen.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Mit einem Mal wirken auf diese Holzbalken der Decke nach unserem Beispiel eine Einzellast von ca. 800 kg/je Holzbalken. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dies ist der Punkt, wo die meisten Decken versagen (Gebrauchsfähigkeit) und verstärkt werden müssen. Besonders dann, wenn sich die Verkehrslasten (Nutzlasten) infolge Umnutzung und die Eigenlasten infolge Dachgeschossausbau ändern. </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Denn wie gesagt, der ehemalige Statiker wusste von den neuen Lasten nichts.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Viele unserer Kunden, wo wir die Dachstühle nachgerechnet haben, waren erstaunt über die Folgen der Lastverfolgung. Davon hatte Ihnen keiner was gesagt oder sie darauf hingewiesen. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich ist immer der konkrete Einzelfall zu bewerten. Sicherheit kann aber nur eine statische Nachberechnung eines Dachstuhles geben und die Lastverfolgung bis zur Decke über OG. </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Notwendig dabei ist, dass der Statiker die Örtlichkeit sich anschaut und ein Aufmaß der tragenden Teile vornimmt. Wir haben schon festgestellt, dass Kopfbänder an den Dachpfetten aus Platzgründen einfach entfernt wurden oder ein Dachstuhl errichtet wurde, welcher nicht mit den alten statischen Berechnungen übereinstimmt. Dann wird es sehr interessant bei einer Nachrechnung der tragenden Teile.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Man sollte sich also nicht auf Aussagen in Verkaufsgesprächen von Verkäufern von PV-Anlagen oder Zimmerer/Dachdecker verlassen sondern immer einen erfahrenen Statiker konsultieren. Auch dann, wenn die Berechnungen des Statikers Geld kosten. Dies sollte in die Investitionskosten eingerechnet werden. Die Standsicherheit des Dachstuhles einschl. der Decken über OG sollte hier Priorität haben und dient zur eigenen Sicherheit.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Fragen Sie uns einfach. (<a href="http://www.besecke.net/kontakt.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/kontakt.html', null, false)">hier</a>)</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b class="imUl">2) Standortslage PV-Anlage Schrägdach</b></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b class="imUl"><br></b></span></div><div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Den Standort der PV-Anlage ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer unterschiedlich geregelt und hängt vom Material der PV-Panelle ab.</span></span></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Anforderungen bezüglich der Abstände von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen zu </span><span class="fs12lh1-5 ff1">Nachbargebäuden sind in Rheinland-Pfalz in § 32 Abs. 7 LBauO formuliert.</span><span class="fs12lh1-5"><span class="ff1"> </span></span></div><div><span class="fs12lh1-5"><span class="ff1">Die</span></span> <span class="fs12lh1-5 ff1">Abstandsanforderung von 1,25 m zum Nachbargebäude gilt in Rheinland-Pfalz nur </span><span class="fs12lh1-5 ff1">für aufgeständerte Anlagen auf Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 (a</span><span class="fs12lh1-5 ff1">ufgeständerte Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie bei Gebäu</span><span class="fs12lh1-5 ff1">den), wenn sie nicht durch Wände nach Num</span><span class="fs12lh1-5 ff1">mer1 oder sonst geeignete Vorkehrungen gegen Brandübertragung ge</span><span class="fs12lh1-5 ff1">schützt sind; § 30 Abs. 7 Satz 2 bleibt unberührt.</span></div></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 </span><span class="fs12lh1-5 ff1">sind keine konkreten Mindestabstände geregelt. (vgl. <a href="http://www.besecke.net/files/PV-Anlagen-Wohngebaeude-RLP-Abstand-Grenze.pdf" class="imCssLink">Drucksache 18/3333</a> v. 30.5.2022 Landtag RLP)</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings sind die Brandschutzregeln auch in diesen Fällen einzuhalten und zu planen.</span></div></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><a href="http://www.besecke.net/einzelberatung.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/einzelberatung.html', null, false)">Beratung via ZOOM</a></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs10lh1-5 ff1"><i>(Anm.: Die Ausführungen sind die persönlichen Ansichten des Verfassers und stellen keine bautechnische und rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall dar)</i></span></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 28 Dec 2020 11:15:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Umnutzung und Sanierung]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000D"><div><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Umnutzung und Sanierung Bestandsimmobilien</b></span></u></div><div><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><b><br></b></span></u></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei der Umnutzung und Sanierung von Bestandsimmobilien ist eine Vielzahl von technischen und vor allem statischen Vorgaben zu beachten und statisch nachzurechnen.</span><br><div> &nbsp;</div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Es dürfte verständlich sein, dass man nicht alle Bestandsimmobilien abreißen kann und durch einen Neubau ersetzt. Dort wo die technischen Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit vorhanden sind, sollte eine Sanierung oder eine spätere Umnutzung in Betracht gezogen werden.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dabei können die Möglichkeiten vielfältig sein.</span><br> &nbsp;<div><ul><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Veränderungen der Innenräume</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Dachgeschossausbau</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">Aufstockung des Gebäudes</span></li><li><span class="fs12lh1-5 ff1">neuer Anbau zur Wohnraumschaffung</span></li></ul></div><div class="fs12lh1-5 ff1"><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Mit all diesen aufgezeigten Möglichkeiten ist eine statische Betrachtung der tragenden Gebäudeteile wie Decken, Stürze und Dachstuhl unbedingt notwendig und vom Gesetzgeber in der Landesbauordnung auch festgelegt.<br></span><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Als Beispiel sei der Ausbau des Dachgeschosses einschl. des s.g. Spitzboden aufgeführt. Um diesen Bereich zu Wohnzwecken umbauen/umnutzen zu können, sind folgende Punkte zu beachten.</span><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> &nbsp;</span><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">· &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Über die Hälfte der Grundfläche ist eine Raumhöhe von mind. 2,20 m notwendig.</span></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">· &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Es müssen die Forderungen nach dem Brandschutz und dem 2. Rettungsweg erfüllt werden.</span></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">· &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines zugelassenen Statikers muss eingeholt werden.</span></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">· &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Die Bedingungen nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen erfüllt werden.</span></div><br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ähnlich verhält es sich, wenn man die Innenräume im Gebäude oder den Fußbodenaufbau (z.B. Fußbodenheizung o.ä.) verändern möchte. Innenwände abreißen um Räume zu vergrößern bedarf immer eine statische Betrachtung und die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Statikers. Hilfreich bei der statischen Bewertung ist dabei, wenn man die alten statischen Unterlagen von der Bestandsimmobilie vorlegen kann. Damit ist ein Vergleich vom alten Bau-Ist mit dem zukünftigen Bau-Soll durch einen Fachmann möglich.</span></div><br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In diesem Zusammenhang ist es empfehlenswert, auch eine energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle vorzunehmen und vorhandene Bauschäden durch unterlassene Unterhaltungsmaßnahmen (z.B. nasse Keller) zu beseitigen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Das hört sich erstmal nach viel Aufwand, Stress und hohen Kosten an, muss es aber nicht sein.</span></div><br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Einfacher ist es, wenn das Grundstück hinsichtlich Abstandsflächen und möglichen Bebauungsplänen, groß genug ist, einen Anbau am Bestandsgebäude zu errichten. Dazu ist neben einer Genehmigungsstatik auch ein Bauantrag notwendig.</span></div><br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings darf auch nicht aus bautechnischer Sicht verkannt werden, wenn die vorhandenen Verschleißerscheinungen an den tragenden Bauteilen, sei es durch unterlassene Bauunterhaltung oder zeitgemäßer Bauschäden, so wesentlich sind, dass eine Sanierung oder Umnutzung unwirtschaftlich werden kann. Der Wert einer Bestandsimmobilie setzt sich aus dem Bodenrichtwert und dem Gebäudewert zusammen. Der Bodenrichtwert bleibt beim Abriss des Gebäudes gleich. Ist der Gebäudewert sehr niedrig durch vorhandene Baumängel infolge Instandsetzungsstau, dann ist ein Neubau wirtschaftlicher.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei dieser Entscheidung kann ein Statiker, welcher die tragenden Bauteile sehr gut einschätzen kann, besonders hilfreich.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aus unserer Berufserfahrung als Statiker ist eine sinnvolle und wirtschaftliche Umnutzung und Sanierung von Bestandsimmobilien in den meisten Fällen möglich und machbar. Man sollte aber nicht auf eine unabhängige Beratung vor Ort durch einen erfahrenen Statiker, auch wenn dies Geld kostet, verzichten. &nbsp;&nbsp;</span><br></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 22 Dec 2020 13:14:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Dachgeschossausbau, Anbau]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000C"><div><b><u><span class="fs12lh1-5 ff1">Wohnraumoptimierung - #FragdenStatiker</span></u></b></div><div><b><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></u></b></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Aus den objektiven Gründen in Zeiten der Pandemie stellen viele Immobilienbesitzer fest, dass der vorhandene Wohnraum für Homeoffice, was auch nach der Pandemie verstärkt bleiben wird, oder für persönliche Rückzugsorte zu wenig ist. In diesen Momenten denkt man über eine Optimierung der Immobilie für die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum nach. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Diese Entschleunigung in der derzeitigen Pandemiephase sollte man sinnvoll nutzen um für sich Klarheit für die weiteren Wege zu schaffen und die notwendige Planungsphase zu beginnen. Denn eins dürfte klar sein, dass man mit solchen Baumaßnahmen nicht einfach „schnell“ beginnen kann sondern eine Vorbereitungsphase notwendig ist.</span></div> &nbsp;<div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">a) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Dachgeschoss- und Nebengebäudeausbau</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eine Möglichkeit ist der Ausbau von ungenutzten Dachräumen oder vorhandenen Nebengebäuden. Dies ist sicherlich sinnvoll, wenn die baulichen Gegebenheiten und die Bauvorschriften zur Statik, Brandschutz, Fluchtwege und Raumhöhen beachtet werden. Ob diese Regelungen aus den jeweiligen Landesbauordnungen im konkreten Fall eingehalten werden können, kann in einem Beratungsgespräch mit einem zugelassenen Bauvorlageberechtigten abgeklärt werden. Die Vorschriften hinsichtlich des 2. Fluchtwegs oder notwendige Raumhöhen für Aufenthaltsräume sollten nicht unterschätzt werden, deshalb empfehlen wir immer eine Beratung über die vorhandenen Möglichkeiten durch einen Bauexperten.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Beim Dachgeschossausbau sind aber vor allem statische Gesichtspunkte zu beachten. Schließlich sollte man bedenken, dass der Statiker bei der Erbauung der Bestandsimmobilie die neuen Lasten, welche auf den Dachstuhl und der Dachgeschoßdecke wirken, nicht kannte und natürlich bei der Auslegung der tragenden Teile nicht berücksichtigt hat. Zusätzliche Lasten können ständige Lasten wie Trockenbau, Dämmung oder Estrich oder s.g. Nutzlasten (z.B. „Verkehrslasten“) sein. Dabei gibt es nach DIN EN 1991 unterschiedliche Nutzlasten, welche im Verhältnis zu den alten damals angenommenen Nutzlasten gesetzt werden müssen. Erhöhen sich die neuen ständigen Lasten und Nutzlasten, ist eine Nachrechnung der tragenden Bauteile nach LBauO notwendig. Diese Nachrechnung beinhaltet den Tragfähigkeitsnachweis des tragenden Bauteils und die neue Verformung/Durchbiegung. &nbsp;</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eine statische Nachrechnung der tragenden Teile (s.g. Unbedenklichkeitsbescheinigung) ist in solchen Fällen unausweichlich und wird von der Baubehörde auch entsprechend gefordert.</span></div> &nbsp;<div><u><span class="fs12lh1-5 ff1">Beispiel aus unserer Praxis:</span></u></div><div><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></u></div><div><img class="image-0" src="http://www.besecke.net/images/Maisonette.jpg"  title="" alt="" width="752" height="515" /><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></u></div><div><br></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Hilfreich in solchen statischen Betrachtungen und Nachrechnungen ist es, wenn die alten statischen Berechnungen von der Erbauung der Immobilie noch vorhanden sind. Hier kann der Statiker erkennen, was überhaupt damals berechnet wurde. Dies ist dann mit der vorhandenen vorgefundenen Bauausführung zu vergleichen. Aus unserer Berufspraxis wissen wir, dass es nicht unüblich ist, wenn zwischen Berechnung und Bauausführung über der langen Zeit Abweichungen bestehen.</span></div><div><br></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1">a) &nbsp;&nbsp;&nbsp;<!--[endif]-->Anbaumaßnahmen</span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Gerade im ländlichen Raum, dort wo die vorhandenen Grundstücke größer sind wie in der Städten, kann auch über einen Anbau von Wohnraum/Aufenthaltsräumen/Einliegerwohnung o.ä. sinnvoll nachgedacht werden. Diesbezüglich besteht hier eine Vielzahl von Möglichkeiten. So haben wir schon Entwürfe realisiert, wo aus dem Bestandsgebäude der Treppenraum rausgenommen wurde und der Zugang über ein angebautes separates Treppenhaus erfolgte. Der so gewonnene Platz (ehemaliges Treppenhaus) wurde zu neuen Wohnraum umgebaut.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Eine andere realisierte Möglichkeit ist die Erweiterung des Bestandsgebäudes durch einen Anbau einschl. einer separaten Einliegerwohnung, um ein s.g. Mehrgenerationshaus zu schaffen. Diese Einliegerwohnung kann aus steuerlichen Gründen auch als Praxis/Büroraum genutzt werden oder es können Familienmitglieder zur gegenseitigen Unterstützung einziehen. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Hier spielt natürlich die Grundstücksgröße eine Rolle, da Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden müssen. Gleichzeitig muss ein Bauantrag sowie eine statische Berechnung angefertigt werden. Dieser Aufwand ist aber gering, wenn man den wirtschaftlichen Nutzen und das eigene individuelle Wohlbefinden betrachtet. </span></div><div><br></div><div><u><span class="fs12lh1-5 ff1">Beispiel aus unserer Praxis:</span></u></div></div><div><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></u></div><div><img class="image-1" src="http://www.besecke.net/images/IMG_20190527_0019.jpg"  title="" alt="" width="706" height="887" /><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></u></div><div><br></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Noch günstiger wird es, wenn man wie bei uns, den Bauantrag und die Statik aus einer Hand machen lässt. Durch die Aufwandsminimierung kann ein günstiger Honorarpreis bundesweit angeboten werden. Denn wir sind s.g. Bauvorlageberechtigte/Entwurfsverfasser nach LBauO und gleichzeitig listengeführte Tragwerksplaner.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Schaut man in die Zukunft, dann bestehen zu den neuen Voraussetzungen genügend technische Möglichkeiten, seine Immobilie den neuen Herausforderungen anzupassen. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nicht nur unter den Bedingungen von erneuerbaren Energien wie Solarthermie und Solarenergie auf den Dachflächen (auch hier braucht man eine statische Berechnung) sondern auch bei der Wohnraumverdichtung und Optimierung werden bautechnische Planungsleistungen und Überlegungen notwendig. Eine ausgefeilte gut überlegte Planung und Berechnung spart später erhebliche Baukosten während einer möglichen Bauausführung. </span></div><div><br></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Einer der wichtigsten Bedingungen für einen Erfolg ist, dass man selber Klarheit hat, was die Vision für die Zukunft ist, welche Wege man gehen und wie man ganz individuell leben möchte. Dann bereitet solche Umbau- und Anbaumaßnahme Freude und Spaß wenn es fertig ist. Wir mit unserer fast 30-jährigen Erfahrung auf diesem Gebiet unterstützen und beraten Sie umfassend gerne.</span></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Wed, 25 Nov 2020 18:34:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Unbedenklichkeitsbescheinigungen]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_00000000B"><div><b><u><span class="fs12lh1-5 ff1">Unbedenklichkeitsbescheinigung - #FragdenStatiker</span></u></b></div><div><b><u><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></u></b></div><span class="ff1"><span class="fs12lh1-5">Wer nach dem Wort „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ bei Google sucht, wird wahrscheinlich ein Gebäude im Inneren umbauen oder verändern und eine Auflage des zuständigen Bauordnungsamtes haben.</span><br> &nbsp;</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><i><b>Was ist also eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ?</b></i></span></div><span class="ff1"> &nbsp;</span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Einige Bauherrn/Käufern von Bestandsimmobilien, welche die kleinen Räume vergrößern und nach Ihren Lebensvorstellungen gestalten möchten oder ein Dachboden zu Aufenthaltsräume nutzen wollen, gehen davon aus, dass eine Baufirma das irgendwie schon hinbekommen wird. Oder einer in der Familie ist ein Bauingenieur und den brauche ich nur zu fragen. Warum also extra Geld ausgeben, wenn der Kauf der Immobilie schon teuer genug war und beim Umbau durch Eigenleistung gespart werden muss. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Für die meisten Bauherren ist klar, wenn Veränderungen an der Außenhülle eines Gebäudes vorgenommen werden sollen, dass ein Bauantrag eingereicht werden muss. Dieser Bauantrag wird von einem s.g. Bauvorlageberechtigten (Architekt oder Bauingenieur) erarbeitet. Werden tragende Gebäudeteile im Außenbereich, z.B. bei einem Anbau oder einer Aufstockung, verändert, muss ein listengeführter Statiker eine statische Berechnung vor Bauausführung anfertigen.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Es gibt aber den Fall, dass ein Bauherr nach einem Kauf einer Bestandsimmobilie nur den Innenbereich verändern möchte. Sei es, dass Innenwände abgerissen werden sollen, vielleicht ein neuer Fußbodenaufbau mit Fußbodenheizung geplant ist oder der Dachboden zum Wohngeschoss samt PV-Anlage o.ä. ausgebaut werden soll. Ein Bauantrag ist dazu in den seltensten Fällen notwendig.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Hier kommt jetzt aber die Frage nach der „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ eines Statikers auf und warum brauche ich eigentlich sowas?</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Diese Frage ist in der Landesbauordnung geregelt. In der LBauO RLP ist die Regelung in § 62 Abs. 10 a) LBauO RLP.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><span class="ff1"><i class="fs10lh1-5"><u><span class="fs12lh1-5">Auszug aus § 62 LBauO RLP</span></u></i><br> &nbsp;</span><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1">10. tragende und nicht tragende Bauteile</span></i></div><div><!--[if !supportLists]--><span class="fs12lh1-5 ff1"><i>a) &nbsp;&nbsp;&nbsp;</i><!--[endif]--><i>tragende oder aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden nach § 66 Abs. 1 mit Ausnahme von Kulturdenkmälern; die Bauherrin oder der Bauherr muss sich vor Baubeginn die Unbedenklichkeit der Maßnahme von einer Person nach § 66 Abs. 6 Satz 1 bestätigen lassen</i></span></div><span class="ff1"> &nbsp;</span><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></i></div><div><i><u><span class="fs12lh1-5 ff1">Auszug aus § 66 LBauO RLP</span></u></i></div><span class="ff1"> &nbsp;</span><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1">(6) Standsicherheitsnachweise für Vorhaben nach Absatz 1 Satz 1, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, müssen von Personen aufgestellt sein, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen sind.</span></i></div><span class="ff1"> &nbsp;</span><div><i><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></i></div><div><i><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"><b>Stellt sich die Frage, ob die gesetzliche Regelung sinnvoll ist?</b></span></i></div><span class="ff1"> &nbsp;</span><div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir als listengeführte Statiker mit fast 30 Jahren Berufserfahrung können diese Fragestellung vollständig bejahen. Wenn ein Bestandsgebäude im Inneren umgebaut oder verändert werden soll, dann muss bedacht werden, dass die ursprüngliche Statik des Gebäudes vor vielen Jahren dies <b><u>nicht</u></b> berücksichtigt hat. Gleichzeitig haben sich auch die Lastannahmen (Wind, Schnee, Nutzlasten, Eigenlasten) über die Jahre geändert und erhöht.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dies bedeutet, dass der jetzige neue Statiker die alten statischen Unterlagen (meistens in Papierform und nicht digital) hinsichtlich des angenommenen statischen damaligen Systems auswerten und die tragenden Gebäudeteile (meistens Decken und Dachstühle sowie Aussteifungen) nach den neuen geplanten Veränderungen nachrechnen muss. </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nach unseren Erfahrungen können dies auch notwendige Verstärkungsmaßnahmen beinhalten.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Ein Beispiel soll das verdeutlichen. Die alten Dachböden wurden früher oft als Wäscheboden benutzt und aus diesem Grund wurden die Holzbalkendecken für eine Verkehrslast von 100 kg/m2 ausgelegt. Wenn man jetzt diesen Dachboden als Aufenthaltsraum nutzen will, ergibt sich nach unseren heutigen DIN-Vorschriften eine Nutzlast von 200 kg/m2. Dazu kommen noch mögliche Dachstützlasten aus dem Dachausbau.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Man muss kein Statiker sein um schon zu sehen, dass die neuen Lasten einen Einfluß auf die tragenden Teile haben.<br></span> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wer einfach nach dem Gedanken „Wird schon halten“ Wände herausreißt, Dachböden ausbaut oder neue Deckenlasten einbringt ohne statische Nachrechnung, handelt nach unserer Ansicht fahrlässig. Bauschäden wie Risse oder große Durchbiegungen bei Holzbauteilen sind dann mit den Jahren unvermeidlich.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1"><b>Was sind also „listengeführte Tragwerksplaner“ entsprechend der Landesbauordnung und warum sind diese Statiker nicht mit normalen Baufirmen vergleichbar?</b></span><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">„Listengeführte Tragwerksplaner“ sind Mitglieder der Ingenieurkammer RLP und haben vor einem Gremium ihre jahrelange Berufsausbildung und Praxis nachgewiesen. Sie genießen einen besonderen Vertrauensstatus von Amts wegen, sind unabhängig und haben eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Listen von zugelassenen Tragwerksplanern sind öffentlich auf der Homepage der Ingenieurkammer einsehbar.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir empfehlen entsprechend der Landesbauordnung bei jeder geplanten Umbau- oder Modernisierungsmaßnahme im Inneren von Bestandsgebäuden einen listengeführten erfahrenen Statiker zu fragen oder sich beraten zu lassen. Dies ist auf jeden Fall preiswerter als die Beseitigung von späteren Bauschäden und entspricht gleichzeitig den gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnungen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1"><br></span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Fragen Sie uns und wir machen Ihnen gerne ein entsprechendes annehmbares Angebot (<a href="http://www.besecke.net/kontakt.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/kontakt.html', null, false)">Kontakt</a>)</span></div><div><span class="fs10lh1-5 ff1"> &nbsp;</span></div><div> </div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 17 Aug 2020 19:32:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Statiker Bestandsimmobilien]]></title>
			<author><![CDATA[Besecke]]></author>
			<category domain="http://www.besecke.net/blog/index.php?category=Bestandsimmobilien"><![CDATA[Bestandsimmobilien]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000006"><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1"><b>Statiker - Bestandsimmobilie Umbau Modernisierung</b></span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Immer mehr erwerben junge Familien Bestandsimmobilien aus den 70-iger und 80-iger Jahren oder führen diese im Familieneigentum weiter.</span></div> <span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich entspricht die Raumaufteilung in den Bestandsimmobilien und deren Ausstattung nicht mehr den Bedürfnissen der jungen Generation von heute. Man darf </span><span class="fs12lh1-5 ff1">nicht vergessen, dass der damalige Entwurf der Immobilie sich an die Bedürfnisse der damaligen Eigentümer gerichtet hat.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Kleine Räume, einfache Isolierverglasungen, Holzdecken oder fehlende Wärmedämmmaßnahmen sind nur einige Punkte.</span><br><span class="fs12lh1-5 ff1">Der Wunsch der Anpassung an die heutigen Lebensbedürfnisse ist groß und richtig.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings haben sich auch die technischen und gesetzlichen Bestimmungen geändert und sind zu beachten.</span></div><span class="fs12lh1-5 ff1">Dies betrifft besonders die statischen Rahmenbedingungen hinsichtlich Lastannahmen für Schnee, Wind und Nutzlasten.</span><br> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nicht umsonst hat der Gesetzgeber in der Landesbauordnung verfügt, dass beim Umbau und der Modernisierung eine </span><span class="fs12lh1-5 cf1 ff1"><b>Unbedenklichkeitsbescheinigung eines listengeführten Statikers</b></span><span class="fs12lh1-5 ff1"> einzuholen ist. </span></div> &nbsp;<div><i class="fs10lh1-5"><u class="fs12lh1-5 ff1">§ 62 Nr. 10 LBauO RLP &nbsp;tragende und nicht tragende Bauteile</u></i><br> &nbsp;<br><div><i class="fs12lh1-5 ff1"> &nbsp;&nbsp;&nbsp;a) tragende oder aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden nach § 66 Abs. 1 mit Ausnahme von Kulturdenkmälern; die Bauherrin oder der Bauherr muss sich vor Baubeginn die Unbedenklichkeit der Maßnahme von einer Person nach § 66 Abs. 6 Satz 1 bestätigen lassen,</i></div> &nbsp;<div><i class="fs12lh1-5 ff1"> &nbsp;&nbsp;&nbsp;b) nicht tragende oder nicht aussteifende Bauteile im Innern von Gebäuden, bei Gebäuden, die nicht unter § 66 Abs. 1 fallen, jedoch nur außerhalb von Rettungswegen; ausgenommen sind Kulturdenkmäler;</i></div> &nbsp;<br><div><i><u class="fs12lh1-5 ff1">§ 66 Abs. 6 Satz 1 LBauO RLP</u></i></div> &nbsp;<div><i class="fs12lh1-5 ff1">(6) Standsicherheitsnachweise für Vorhaben nach Absatz 1 Satz 1, ausgenommen Wohngebäude der Gebäudeklasse 3, müssen von Personen aufgestellt sein, die in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu führenden Liste eingetragen sind. In die Liste sind auf Antrag Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen einzutragen, die mindestens drei Jahre regelmäßig Standsicherheitsnachweise aufgestellt oder geprüft haben. Die Eintragung in eine vergleichbare Liste eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland gilt auch in Rheinland-Pfalz. Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 entsprechend.<u></u></i></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Warum ist die Nachrechnung so wichtig?</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Es ist deshalb so wichtig, weil die damaligen Statiker beim Bau der Bestandsimmobilie die damaligen gültigen Lastannahmen angesetzt und die tragenden Teile entsprechend ausgelegt haben.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Was sie nicht wissen konnten, dass neue Lasten wie Wärmedämmung, Solaranlagen oder Nutzlasten ca. 40 Jahre später auf das Bauwerk einwirken.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings sollen die tragenden Teile der Bestandsimmobilie auch heute die neuen Lasten aufnehmen können und der Gebrauchsfähigkeit (Durchbiegungen usw.) entsprechen.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Schon aus diesem Grund ist es notwendig, dass die tragenden Teile statisch nachgerechnet werden um die Standsicherheit der Bestandsimmobilie nicht zu gefährden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Nachrechnung durch einen listengeführten Statiker sollte auch dann erfolgen, wenn man die Modernisierung in Eigenleistung durchführt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Falsch wäre auch, den Baufirmen (z.B. Zimmerer, Dachdecker usw.) die Verantwortung für die Standsicherheit zu überlassen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Verantwortlich für die Einhaltung der Standsicherheit und der Landesbauordnung ist der Eigentümer.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1">Beispiele aus unserer Baupraxis. </span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bei einer Bestandsimmobilie ist der Dachstuhl nicht gedämmt. Dieser soll nach ENEV aufgerüstet und gleichzeitig soll eine PV-Anlage einschl. Solarthermie montiert werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Statische Berechnungen liegen nicht mehr vor. Eine Bestandsaufnahme der tragenden Dachkonstruktion zeigt, dass die Dachsparren eine Abmessung von 8/12 cm bei einer Dachneigung von ca. 40° haben. Die Auflagerpfetten sind 12/14 cm und die Holzstützen von 10/10 cm. Was der Eigentümer nicht bedacht hat, dass die neuen Lasten aus Dämmung und PV-Anlage über die </span><span class="fs12lh1-5 ff1">Pfetten und Holzstützen bei einem Pfettendach in die Holzbalkendecke geleitet werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Gleichzeitig sollte eine neue große Dachgaube den Wohnbereich vergrößern.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Grundsätzlich muss festgestellt werden, dass in den wenigsten Fällen ein Versagen der tragenden Teile sofort eintritt. Die Realität bei Überlastung ist aber, dass die tragenden Teile große Durchbiegungen ausgesetzt sind und es dadurch zu Rissen und Gebrauchseinschränkungen kommt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Durchbiegungen werden sich über einen längeren Zeitraum vergrößern bis es vielleicht zum örtlichen Totalversagen kommt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Nachrechnung zeigte, dass die Dachsparren die zulässige Durchbiegung bei weitem überschritten. Diese und die Auflagerpfetten mussten örtlich verstärkt werden.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Der größte Schwachpunkt war aber die Lasteintragung in den Holzbalkendecken. Weil diese im Bereich der Holzbalkenköpfe auch noch durch Fäulnis geschwächt waren, konnte ein Totalversagen nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Holzbalkendecke samt Auflagerköpfen wurde saniert und verstärkt.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Die Nachrechnung entsprechend den Forderungen aus der Landesbauordnung hat also Sinn gemacht und vor einem späteren Schaden bewahrt.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Nicht anders ist es mit der Entfernung von Innenwänden. Dabei ist anzumerken, dass damalige Statiker auch eine 11,5 cm starke Innenwand als tragend und </span><span class="fs12lh1-5 ff1">aussteifend ausgebildet haben. Auch wenn heutige Eigentümer nach dem Erwerb einer älteren Bestandsimmobilie dies nicht wahr haben wollen so sind die statischen Verhältnisse </span><span class="fs12lh1-5 ff1">zu beachten und der Ist-Zustand fachtechnisch zu bewerten.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="imUl fs12lh1-5 ff1">Beispiel aus der Baupraxis.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">In einer Stadtvilla sollen mehrere kleine Räume zu einem großen Wohnzimmer vereint werden. Die 12 cm starken Innenwände sollen entfernt werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Was auf dem ersten Blick nicht sichtbar war, dass der damalige Statiker zur Verringerung der Stützweiten und damit zur Verkleinerung der Holzabmessungen bei der Holzbalkendecke </span><span class="fs12lh1-5 ff1">diese Innenwände als tragend und aussteifend ausgebildet hat.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Bevor ein größerer Bauschaden eintreten konnte, haben wir die Decke nachgerechnet, Abfangträger vorgesehen und die Gebäudeaussteifung berechnet.</span></div> &nbsp;<br><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Natürlich kosten solche Nachrechnungen von tragenden Gebäudeteilen Geld. Die langjährig tätigen listengeführten Statiker wie wir, tragen eine hohe Verantwortung bei der Standsicherheit </span><span class="fs12lh1-5 ff1">von Bestandgebäuden und deren Umbau und sollten angemessen vergütet werden.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Allerdings liegt die Verantwortung, ob ein Statiker beim Umbau oder Modernisierung beauftragt wird oder nicht, beim Eigentümer der Bestandsimmobilie.</span></div> &nbsp;<div><span class="fs12lh1-5 ff1">Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihren geplanten Baumaßnahmen.</span></div><div><span class="fs12lh1-5 ff1">Mehr unter </span><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><a href="http://www.besecke.net/dachgeschossausbau.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/dachgeschossausbau.html', null, false)">http://</a></span><span class="fs12lh1-5 ff1"><a href="http://www.besecke.net/dachgeschossausbau.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/dachgeschossausbau.html', null, false)">www.besecke.net/dachgeschossausbau.html</a> oder </span><span class="fs12lh1-5 ff1"> </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><a href="http://www.besecke.net/statiker.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/statiker.html', null, false)">http://</a></span><span class="fs12lh1-5 ff1"><a href="http://www.besecke.net/statiker.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/statiker.html', null, false)">www.besecke.net/statiker.html</a> oder </span><span class="fs12lh1-5 ff1"><a href="http://www.besecke.net/bauberatung.html" class="imCssLink" onclick="return x5engine.utils.location('http://www.besecke.net/bauberatung.html', null, false)">http://www.besecke.net/bauberatung.html </a></span></div></div></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 02 Mar 2020 18:22:00 GMT</pubDate>
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