Zukunftsvision
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · Montag 27 Jul 2020
Tags: Modernisierung, Photovoltaikanlagen
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Zukunftsvisionen – #fragdenStatiker
Aber bereits in den Kaufverhandlungen sollte man an die Möglichkeiten für die eigene Zukunft verbunden mit dem erworbenen Gebäude denken. Vielleicht möchte man später das Gebäude nochmals altersgerecht barrierefrei umbauen oder die Bestandsimmobilie jetzt mit den vielen kleinen Zimmern in ein geräumiges Haus umbauen, vielleicht eine Terrasse über einen Anbau oder ein Dachgeschoßausbau für die Kinder. Es bestehen so viele Möglichkeiten, was in der Zukunft alles möglich sein kann.
1) Ein Kunde möchte über einen Anbau eine Terrasse mit einer großen Überdachung anbringen. Holzsparren, Pfetten und Holzstützen neu zu berechnen erscheint kein Problem. Wenn der Kunde nur an die Größe der Holzteile denkt und sich auf die Sommerabende freut, schaut der Statiker voller Sorge auf die vorhandene alte Stahlbetondecke aus den 70er Jahren und fragt, ob dafür Berechnungen vorhanden sind. Dann werden wir als Statiker angeschaut und in vielen Fällen wird die Frage verneint.
Wie soll der Statiker den Bestand der Stahlbetondecke zur Aufnahme der neuen Lasten aus den Pfettenstützen berechnen wenn er nicht weiß, was damals berechnet und verbaut wurde? Schlecht ist der Gedanke, dass schon nichts passieren wird. Natürlich wird nicht gleich alles einstürzen. Es können sich aber Risse und Verformungen einstellen, was ein Bauschaden darstellen kann. In den vielen Jahren haben sich auch die Lastannahmen geändert.
Diese zwei Beispiele aus der täglichen Praxis zeigen sehr deutlich, wie wichtig es ist, sich die Zeichnungen und die statischen Berechnungen von Neubaugebäuden bereits beim Kauf der Immobilie aushändigen zu lassen.
Bei Bestandsgebäuden besteht oftmals auch die Möglichkeit, bei den zuständigen Bauordnungsämtern die alten Unterlagen anzufordern oder selber zu kopieren. Man kann dann nur noch hoffen, dass es Unterlagen gibt und diese verwertbar sind.
Ein Restrisiko wird immer verbleiben, weil man nicht weiß, ob die Bauausführung wirklich nach den statischen Berechnungen erfolgte. Theorie und Praxis klaffen aus Kostengründen nach unserer eigenen Gutachtertätigkeit weit auseinander.
Hat man aber die Vision für die Zukunft, irgendwann mal eine Veränderung am Haus vorzunehmen, dann empfehlen wir, sich um die alten Unterlagen frühzeitig zu kümmern. Dies betrifft auch die Einforderung der statischen Unterlagen bei einem Neubauhaus von einem Bauträger.
Irgendwann Jahre später wird der neue Statiker bei einem Umbau o.ä. für eine Bestandsnachrechnung oder einer Unbedenklichkeitsbescheinigung danach fragen. dann sollte man ohne Probleme diese alten statischen Berechnungen aushändigen können.
Noch besser ist natürlich, wenn man schon eine Vision für die Zukunft im Auge hat, den Statiker frühzeitig zu fragen und sich über die Möglichkeiten beraten zu lassen.
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