Baukoordination Gebäudemodernisierung

B + B  Planungsbüro
Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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listengeführter Tragwerksplaner und Bauvorlageberechtigter Ing. Kammer RLP
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Baukoordination Gebäudemodernisierung

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Bestandsimmobilien · Donnerstag 28 Mai 2020
Tags: BauherrenberaterBaubegleitung
Baukoordination bei der Gebäudemodernisierung

Wir stellen immer wieder fest, meistens dann wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“, sei es bei Baumängeln oder Kostenüberschreitungen, dass Käufer von Bestandsimmobilien bei der nachfolgenden Gebäudemodernisierung noch akzeptieren, dass ein Statiker bei der Veränderung von tragenden Teilen innerhalb von Gebäuden gebraucht wird.
Das schreibt „notgedrungen“ die Landesbauordnung RLP in § 62 Nr. 10 LBauO RLP vor.
Wir hören auch zu diesem Thema, dass dieser Absatz nicht notwendig wäre. Das kann und macht alles die Baufirma. Interessant, wirklich?

Eingesehen wird auch noch, dass man bei Veränderungen der äußeren Gebäudeansicht einen Bauantrag braucht und dafür auch Geld ausgeben muss.

Anders sieht es dann aber aus, wenn es um die bauliche praktische Umsetzung geht. Um die Bauausführung will sich in vielen Fällen der Bauherr dann selber kümmern. Kann man richtig Geld sparen und gebaut hat schon jeder selber einmal, sind so Ansichten, welche den Bauexperten erstaunen.

Fragestellung:
Weiß der Nichtbaufachmann genau, was das Werkvertragsrecht mit dem mangelfrei geschuldeten Werkerfolg nach den anerkannten Regeln der Technik bedeutet?
 
Die eigene Angebotseinholung bei den Baufirmen erscheint einfach. Ich bestelle mir eine Baufirma zum Gebäude, der schaut sich die Leistung an und macht mir dann ein Angebot. Der muss ja wissen was er machen sollte.

Fragestellung:
Woher weiß der Nichtfachmann als Bauherr, dass die angebotene Leistung im Angebot den anerkannten Regeln der Technik entspricht und ob diese Leistung vergleichbar mit den anderen Angeboten ist?
 
Bei dieser Verfahrensweise passiert es oft, dass dann „Äpfel mit Birnen“ verglichen oder überhöhte Angebote abgegeben werden.
Wie geht der Bauexperte in solchen Fällen vor?
Der Bauexperte, welcher die anerkannten Regeln der Technik kennt, erstellt auf dieser Grundlage ein Leistungsverzeichnis mit Mengen und Erläuterungstext (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder auch: invitatio ad offerendum), holt Angebote ein und wertet diese Angebote preislich aus einschl. Vergabevorschlag.
Damit ist für jede Baufirma klar, was genau gemacht oder nicht gemacht werden soll. Damit ist eine gründliche Kalkulation für die Baufirma möglich.

Beim nächsten Schritt kommt es zur Angebotsannahme durch den Bauherrn.

Fragestellung:
Weiß der Nichtbaufachmann genau was er dort unterschreibt? Wie wird er damit umgehen, wenn im Angebot der Baufirma das Wort „VOB“ vorkommt oder mit Sätzen wie „wird nach wirklichem Aufwand im Stundenlohn abgerechnet“?
 
Die spannendste Phase in der Zeit der Baurealisierung kommt dann aber noch.
 
„TERMIN * KOSTEN * QUALITÄT“

Die wichtigsten Fragestellungen aus unserer Erfahrungen sind:
 
·         Wer koordiniert die unterschiedlichen Baugewerke zeitlich auf der Baustelle?
·         Wer gibt Antworten auf technische Fragen der Gewerke bei Schnittstellen z.B. bei Rohbau- und Ausbaugewerken?
·         Wer achtet auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes?
·         Wer prüft die Rechnungen, Aufmaße und eventuelle Mehrkosten?
·         Wer schätzt ein, dass das was angeboten wurde auch eingebaut ist?
·         Wer schätzt fachtechnisch ein, dass die erbrachte Bauleistung zur Abnahme (Übergang von Erfüllung in Gewährleistung einschl. Umkehr der Beweislast) mangelfrei ist?
·         Wer kann bei Streitigkeiten zur Bauausführung fachtechnisch auf „Augenhöhe“ verhandeln (Prinzip der Waffengleichheit)?
 
Wie sieht die Realität auf der Baustelle nach unserer Berufserfahrung aus.
Entstehen Streitigkeiten zum Termin, Kosten oder der Qualität, dann werden Sachverständige beauftragt oder sogar Rechtsanwälte. Diese Kosten übersteigen ein Vielfaches dem, wenn man gleich zu Beginn einer Baumaßnahme einen Baufachmann mit der Baukoordination und Bauabwicklung beauftragt hätte.
Wer ist aber der richtige Baufachmann für solche Leistungen.
Hier sollte man nicht den billigsten Anbieter nehmen sondern der Fachkompetenz der Mitglieder der Ingenieurkammern bzw. Architektenkammern vertrauen. Diese Mitglieder haben ihre Fachkompetenz nachgewiesen und besitzen alle eine Berufshaftpflichtversicherung.
Die Kosten für einen erfahrenen Baukoordinator hängen natürlich vom Einzelfall und Angebot/Leistung ab. In der Regel wird es bei ca. 7-8% der Bausumme liegen.
 
Es ist natürlich die Entscheidung jedes einzelnen Bauherrn, diese Kosten in Kauf zu nehmen und dafür ein ruhiges „Gewissen“ zu haben, dass die Bauleistung kontrolliert und dadurch mangelfrei erbracht wird.
 
Ein anderer Vorteil ist die eigene Stressvermeidung und der Gedanke, dass die bezahlte Leistung nach meinen Vorstellungen realisiert wurde.

Was ist mir dieser Vorteil und Gedanke wert?

Fragen Sie uns. Wir sind erfahrene Bauleiter und Bauplaner/Baustatiker. Anfragen und Angebote hier


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