Baumängel Kellerabdichtung

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Dipl. Ing. Uwe Besecke LL.M
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Baumängel Kellerabdichtung

Bauplanung, Baustatik, Bauherrenberater, Baumängel, Schulungen, Gutachten
Veröffentlicht von Besecke in Werkvertrag · 3 Dezember 2019
Tags: Baumängel
Baumangel Kellerabdichtung – die anerkannten Regeln der Technik
 
Wenn ein Kellergeschoß undicht ist und Wasser eindringt, ist dies für den Eigentümer ärgerlich und es stellt sich die Frage, ob die Ausführung den anerkannten Regeln entspricht. In vielen Fällen, besonders bei Bauträgern mit einer kostengünstigen Ausführung, wird eine Kombinationslösung bei der Kelleraußenwandabdichtung angetroffen.
 
In einer jüngsten Entscheidung des OLG Hamm wird im Leitsatz festgehalten, das die Außenwandabdichtung mittels Kombinationslösung aus WU-Betonbodenplatte und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung für den Wasserlastfall aufstauendes Sickerwasser nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
 
Was ist eigentlich ein Baumangel?
Auszug aus der Inhouse-Schulung „Baumängel-Grundsätze im Werkvertragsrecht vor und nach der Abnahme
 
Ein Bestandteil des geschuldeten Erfolges ist außerdem die Funktionalität des Werkes; die Funktionalität ist zumeist (zumindest konkludent) Bestandteil der Beschaffenheitsvereinbarung (sog. funktionaler Mangelbegriff) (vgl. BGH Urt. v. 08.11.2007 – VII ZR 183/05).
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH entspricht ein Werk dann nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn es nicht die vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist (BGH, Urteil vom 08. November 2007 – VII ZR 183/05), und zwar ungeachtet der vertraglich vereinbarten Leistung oder Ausführungsart, der Einhaltung von DIN-Vorschriften oder der anerkannten Regeln der Technik (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.2007, VII ZR 183/05).
 
Dringt also in einen Keller Wasser von außen ein, liegt ein negatives Abweichen der Ist- von der Sollbeschaffenheit (trockener Keller) vor.
Die Bauausführung ist auch dann wegen fehlender Funktionstauglichkeit mangelhaft, wenn die Abdichtung möglicherweise den DIN-Vorschriften entsprechen sollte.
 
„Die Kombinationsabdichtung aus WU-Betonbodenplatte und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung könne für den Wasserlastfall „aufstauendes Sickerwasser“ keine dauerhafte Dichtigkeit erzeugen, weil eine dauerhafte Verbindung von WU-Betonplatte und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung nicht gewährleistet sei. In das Gebäude sei Wasser lediglich in den unteren Wandbereichen eingedrungen, genau dort, wo die Verbindung aus WU-Betonbodenplatte und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung offensichtlich versagt habe“, so das OLG Hamm in seiner Entscheidung.
 
Die Kombinationslösung aus WU-Betonbodenplatte und kunststoffmodifizierter Bitumendickbeschichtung, für den Wasserlastfall aufstauendes Sickerwasser entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik, weil aufgrund der Vielzahl an aufgetretenen Schadensfällen davon nicht ausgegangen werden kann. Die technischen Schwächen der Kombinationsabdichtung werden von der technischen Fachliteratur als problematisch eingestuft.
 
Anerkannte Regeln der Technik sind diejenigen technischen Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen, die in der technischen Wissenschaft als theoretisch richtig erkannt sind und feststehen sowie insbesondere in dem Kreise der für die Anwendung der betreffenden Regeln maßgeblichen, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Techniker durchweg bekannt und aufgrund fortdauernder praktischer Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind (Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 6. Teil - Die Haftung des Unternehmers für Mängel -, Rn. 32 m.w.N.)
 
Was kann man machen für die Zukunft und was kann man aus dem Urteil lernen?
 
a)    Sollte Ihr Keller auch naß und feucht sein, sollte der o.g. Sachverhalt durch einen unabhängigen Sachverständigen geprüft werden.
b)    Haben Sie die Absicht neu zu bauen, sollte grundsätzlich ein vollständiger WU-Stahlbetonkeller geplant und ausgeführt werden. Dazu empfehlen wir weiter, die Stahlbetonbewehrung und die Betongüte von einem Sachverständigen abnehmen und prüfen zu lassen.
c)    Sollten Sie ein älteres Bestandgebäude erworben haben und sie merken, dass der Keller modrig und feucht ist, sollten die Ursachen erforscht und fachgerecht abgestellt werden. Ein richtiges Sanierungskonzept zur Beseitigung von Feuchteerscheinungen bewahrt das Gebäude vor kostspieligen Bauschäden und schützt den Bewohner vor Gesundheitsbeeinträchtigungen.
 
 
Grundsätzlich sollte man nicht besonders preisgünstigen Versprechungen von Bauunternehmen vertrauen sondern im Vorfeld einen unabhängigen Bauexperten befragen.

(Anm.: Die Ausführungen sind die persönlichen Ansichten des Verfassers und stellen keine rechtliche oder bautechnische Beratung im Einzelfall dar)   


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